Maßgeschneiderte Finanzierungs­lösungen für den Mittelstand

Das COMPEON Advisory Team ist darauf spezialisiert, unabhängig und produkt­­neutral komplexe Finanzierungs­­vorhaben zu durch­dringen und in Zusammen­arbeit mit unseren Kunden die optimale Finanzierungs­­struktur zu erarbeiten.

Info

Bei gewerblichen Finanzierungen zählt jedes Detail. COMPEON-Advisory begleitet und arrangiert Unternehmens- und Immobilienfinanzierungen und steht im Ergebnis für höchste Markttransparenz und die besten Konditionen. In über 1.000 erfolgreich abge­schlossenen Finanzierungsvorhaben konnten unsere Kunden im Schnitt…

  • ihre Finanzierungskosten um 40 % reduzieren
  • ihre Erfolgsaussichten um 300 % erhöhen
  • die Dauer des Prozesses um 50 % beschleunigen
  • den internen Aufwand um 80 % verringern

Träumen Sie davon, sich als Unternehmer selbstständig zu machen? Dass dafür nicht immer eine Neugründung nötig ist, zeigt die Tatsache, dass Viele eine sogenannte Unternehmensnachfolge antreten. Warum also nicht ein bereits existierendes Unternehmen übernehmen und weiterführen?
Klare Vorteile einer Unternehmensübernahme sind, dass die Produkte, beziehungsweise die Dienstleistungen, die angeboten werden, bereits auf dem Markt etabliert sind.

Allerdings bringt der Kauf oder die Übernahme eines Unternehmens nicht nur Vorteile mit sich, sondern auch die oft schwierige Frage des Firmenwertes muss geklärt und bestimmt werden. Und genau wie bei einer Neugründung muss auch hier die Finanzierung maßgeschneidert genau auf Ihre Bedürfnisse angepasst sein.

Lassen Sie doch unsere erfahrenen Finanzexperten von COMPEON Advisory Ihnen dabei helfen. Dieses Team von Spezialisten rund um komplexe Finanzierungen kennt sich bestens mit der Strukturierung solcher Projekte aus und findet zusammen mit Ihnen die für Sie besten Konditionen. Doch eins nach dem anderen – lassen Sie uns über die Fragen und Details sprechen, die noch vor der Suche nach der passenden Finanzierung aufkommen.

Unternehmen kaufen – was ist zu beachten?

Bei der Unternehmensnachfolge erwerben Sie ein bestehendes Unternehmen und werden dabei sowohl als Investor als auch als Geschäftsführer und Unternehmer aktiv. Eine Grundvoraussetzung dafür ist oftmals ein hohes Eigenkapital. Was nun aber tun, wenn dieses nicht vorhanden ist? Auch hier findet das COMPEON Advisory Team gemeinsam mit Ihnen eine Lösung! Die Gründe dafür, dass ein Unternehmen zum Verkauf steht, sind vielfältig. Oftmals ist das Alter des Geschäftsführers und Unternehmers der Grund dafür, dass ein Nachfolger gesucht wird. Aber auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten entscheiden sich Unternehmer oftmals für einen Verkauf. Ein dritter Grund, der immer häufiger aufkommt, ist, dass es auch nicht mehr so selbstverständlich wie noch vor einigen Generationen ist, dass ein Familienunternehmen von einem der Kinder als Nachfolger übernommen wird. Auch hier stehen öfters Unternehmen zum Kauf, die einen externen Nachfolger suchen. Oftmals sind dies lukrative Geschäfte, die über Generationen gewachsen sind.

Was ist vor dem Unternehmenskauf zu beachten?

Vor so einem großen und komplexen Projekt wie einem Unternehmenskauf ist es besonders wichtig, sich bei fachlich versierten Experten beraten zu lassen. Die rechtliche und unternehmerische Beratung sollten Sie einen spezialisierten Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater übernehmen lassen. Hier sind vor allem Fragen rund um die Gestaltung des Übernahmevertrages zu klären. Neben den vertraglichen Details sollten Sie sich auch schon sehr früh mit den folgenden Fragen beschäftigen: werden die Arbeitsverhältnisse samt aller Rechte und Pflichten übernommen? Wer haftet für welche Verbindlichkeiten und die betriebsbedingte Steuer?

Neben diesen rechtlichen und steuerfachspezifischen Fragen stellt sich aber vor allem zentral die Frage nach der passenden Finanzierung. Hier muss zuerst ein realistischer Unternehmenswert und Kaufpreis festgelegt werden. Es ist sehr ratsam, hierfür einen externen Gutachter zurate zu ziehen – zum Beispiel von einem Fachverband oder der Kammer Ihrer Branche.
Wenn es um den passenden Finanzierungspartner geht, kommt das COMPEON Advisory Team zum Zuge. Unsere Experten für komplexe Finazierungsstrukturen erarbeiten mit Ihnen einen genauen Plan, welche Bedürfnisse und Rahmenbedingungen für Ihren Unternehmenskauf zu beachten sind. Erst danach suchen die Advisory Finanzexperten aus dem rund 300 Partner starken Netzwerk den für Sie passenden Finanzierungsdienstleister oder Spezialfinanzierer. Durch das starke Netzwerk und die Kompetenz und Erfahrung mit besonderen und komplexen Finanzierungen, ist es dem Advisory Team schnell möglich, die für Sie besten Konditionen zu vergleichen und zu finden.

Planung der Übernahme

Auch bei einer Unternehmensnachfolge will der Unternehmensaufbau beziehungsweise das Weiterführen des Betriebes sorgfältig geplant sein. Denn auch unter der neuen Führung soll die Wettbewerbsfähigkeit und Weiterentwicklung gegeben sein. Planen Sie weitreichende Änderungen oder übernehmen Sie Konzept und Struktur des Unternehmens quasi 1:1?

Sie sollten sich ein möglichst genaues Bild vom Ist-Zustand des Unternehmens machen, das Sie übernehmen möchten. Darauf aufbauend können Sie dann ein sehr detailliertes Bild des Soll-Zustands und der Entwicklung des Betriebes zeichnen.

Setzen Sie sich kurz- und langfristige Ziele und arbeiten Sie möglichst präzise darauf hin. Hierfür ist ein klar definierter und detaillierter Businessplan essenziell. Dort ist genau aufgeführt und beschrieben, was übernommen wird, was bleibt und was sich verändern soll.
Tipp: Auch bei der Übernahme des Familienunternehmens – sowohl als Nachfolger aus der Familie, als auch als externer Nachfolger, empfiehlt sich diese genaue und präzise Planung.

-> Die Erfahrung der Vergangenheit, gepaart mit den Vorhaben der Zukunft können eine sehr deutliche Zukunftsprognose ermöglichen. Wichtig ist auch festzulegen, wer nach der Übernahme für welche Bereiche die Verantwortung trägt und bei Entscheidungen „den Hut aufhat“. So lassen sich Streit und Kompetenz- und Macht-Kämpfe von Anfang an vermeiden.

Regelung von Haftungskritierien

Im Rahmen der Übernahme und des Unternehmenskaufs sollten Sie sich frühstmöglich sehr intensiv mit den Haftungsrisiken beschäftigen. Es kann sonst schnell passieren, dass unvorhergesehene Zahlungen wie Steuerschulden aufkommen, bei denen Sie gesetzlich verpflichtet sind, für diese aufzukommen. Vorsicht ist hier wie immer besser als Nachsicht und deshalb sollten Sie die Zahlen und Bilanzen genau von einem Fachmann prüfen lassen, um präzise zu wissen, was auf Sie zukommt und welche Zahlungen wann fällig werden.

Diese Haftungsrisiken sollten im Kaufvertrag geregelt werden

  • Haftung gegenüber Altgläubigern: Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer haften in diesem Fall gegenüber Altgläubigern des Unternehmens.
  • Haftung für GmbH-Geschäftsanteile: Als Käufer haften Sie auch für noch nicht eingezahlte Stammeinlagen. Das bedeutet, dass Sie gemeinsam mit dem Vorbesitzer gesamtschuldnerisch für die Stammeinlagen haften, die zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht bezahlt waren.
  • Haftung für Steuerschulden: Als Nachfolger haften Sie für alle betrieblichen Steuerschulden des vorherigen Inhabers, die im Kalenderjahr vor des Verkaufs oder der Übertragung des Unternehmens entstanden sind.
  • Haftung für Löhne und Gehälter: Als Unternehmenskäufer und Nachfolger übernehmen Sie alle Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten. Diese können unter anderem eine übertarifliche Bezahlung, oder auch besondere Urlaubsregelungen enthalten. Hier ist also vorab eine genaue Prüfung der Verträge unabdingbar, um nicht im Nachhinein überrascht zu werden. Die Haftung betrifft auch Forderungen, die sich aus Arbeitsverträgen ergeben, so wie Lohn- und Gehaltsschulden der letzten zwölf Monate. Auch diese würden mit der Übergabe des Unternehmens auf Sie als Nachfolger übergehen.
  • Haftung für Garantieleistungen: Als Nachfolger haften Sie außerdem für Produkte und Leistungen, die vor der Übernahme an Kunden geliefert wurden.

Einzig die Haftung für Steuerschulden kann im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen werden. Daher sollten sie sich vor dem Kauf einen Negativbescheid des Finanzamtes ausstellen lassen. Außerdem ist es sinnvoll, eine Klausel in den Kaufvertrag aufzunehmen, in der der vorherige Besitzer bestätigt, dass es „nach seinem Kentnisstand“ keinerlei Steueraußenstände gibt und wer – falls doch – für etwaige Nachzahlungen aufkommen wird. Wird diese vertragliche Klausel vom Vorbesitzer nicht eingehalten, also gebrochen, wird somit der ganze Kaufvertrag nichtig und Sie können vom Kauf zurücktreten.

Für viele der anderen Haftungsfälle ist es möglich, eine Bürgschaft über eine Bank oder ein Versicherungsunternehmen abzuschließen, die kostbare Liquidität und Ihren Kontokorrent schont. Sprechen Sie auch hier das COMPEON Advisory Team an, wir helfen Ihnen gerne in diesen Fragen weiter!

Welche Vor- und Nachteile der Kauf oder die Übernahme einer Firma haben können, finden Sie hier in einer detaillierten Aufstellung.

Wir hoffen, Ihnen bei vielen Fragen vorab schon mit diesem Text geholfen zu haben, für alle weiteren Fragen stehen Ihnen die Kollegen vom Advisory Team jederzeit mit Rat und Tat zur Seite – kontaktieren Sie sie noch heute kostenlos und unverbindlich.

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