Forfaitierung
Forfaitierung ist ein seit vielen Jahren beliebtes Instrument, um die Risiken einer Finanzierung zu minimieren. Sie stellt eine besondere Form des Factorings dar, bei der ein Unternehmen eine Forderung an einen neuen Gläubiger (z. B. eine Bank) verkauft.
Üblicherweise wird die Forfaitierung bei Exportgeschäften eingesetzt, so dass sie eine Form der Exportfinanzierung darstellt. Das exportierende Unternehmen gewinnt durch den Verkauf seiner Forderungen an Liquidität. Seit einigen Jahren wird die Forfaitierung allerdings zunehmend auch für die Refinanzierung von Leasinggesellschaften eingesetzt.
Risiko im Exportgeschäft senken
Das Besondere an der Forfaitierung besteht darin, dass der neue Gläubiger (der Forfaiteur) gegenüber dem Verkäufer der Forderung (dem Forfaitisten) im Fall eines Forderungsausfalls kein Rückgriffsrecht hat (so genannte „Echte Forfaitierung“). Der Begriff Forfaitierung stammt ursprünglich aus dem Französischen und geht auf den Ausdruck „à forfait“ zurück, der im Deutschen etwa mit „im Ganzen“ oder „vollständig“ zu übersetzen ist. Der Finanzdienstleister, der die Forderung des Exporteurs aufkauft, übernimmt also die Forderung im Ganzen.
Es handelt sich demnach im klassischen Sinne um ein Wechselgeschäft, dessen Ursprung auf den Weizenhandel zurückgeht. Zusätzlich zum Ausfallrisiko übernimmt der Finanzdienstleister als Käufer der Forderungen weitere Risiken und Funktionen. Dazu zählen z. B. Wechselkursrisiken oder auch politische Risiken. Überwiegend handelt es sich bei der Forfaitierung um Forderungen und Verträge mit Laufzeiten von mehreren Jahren. In der Regel geht es dabei um größere Volumina.