Steht in Ihrem Unternehmen eine Erweiterung des Geschäftsbetriebs oder eine Ersatzinvestition an, stellt sich schnell die Frage nach der passenden Finanzierung Ihrer Mobilien.
Neben dem Einsatz von Eigenmitteln, einem klassischen Investitionskredit und dem beliebter werdenden Leasing, rückt immer häufiger der Mietkauf in den Fokus von Unternehmen. Auf den ersten Blick ähnelt das Finanzierungsmodell Mietkauf für Fahrzeuge, Maschinen oder technische Anlagen dem klassischen Leasing. Im Detail gibt es jedoch signifikante Unterschiede.
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COMPEON ermöglicht es Ihnen, mit nur wenigen Schritten auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Finanzierungsangebote von namhaften Finanzierungsanbietern wie Banken, Sparkassen und Leasinggesellschaften einzuholen. Sie beschreiben nur kurz Ihr Unternehmen, das Finanzierungsobjekt und Ihre Wunschfinanzierung.
COMPEON holt aus dem angeschlossenen Banken- und Leasingnetzwerk Top-Finanzierungsangebote für Ihre Mietkauf-Finanzierung ein. Sie entscheiden, welchen Anbieter Sie auswählen und ob ein Angebot für Sie in Frage kommt. Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne persönlich bei dieser Entscheidung und beraten Sie zu Mietkauf und möglichen Alternativen.
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Ausgestaltung Mietkauf
Der größte Unterschied zwischen Leasing und Mietkauf liegt in den Eigentumsverhältnissen. Bei einem Mietkauf werden Sie, im Gegensatz zum Leasing, nicht nur wirtschaftlicher, sondern laut Vertrag auch rechtlicher Eigentümer des Investitionsgutes. Folglich wird das finanzierte Objekt Ihrem Anlagevermögen zugeordnet und in Ihrer Bilanz erfasst. Analog zur Finanzierung erhöht die Investition Ihr Anlagevermögen und Ihre Bilanzsumme.
Weiter erhält der Finanzdienstleister, bei einem Mietkauf auch Mietverkäufer genannt, einen Eigentumsvorbehalt. Mit der ordnungsgemäßen Zahlung der letzten Rate erlischt dieser am Ende der Vertragslaufzeit und das Objekt kann ohne Vertragsverlängerung oder Verhandlungen weiter genutzt werden. Es kommt somit nach Ablauf der Vertragszeit nicht zu Verhandlungen über den Kaufpreis und es fallen keine weiteren Finanzierungskosten an. Sie erhalten auf diesem Wege hohe Planungssicherheit.
Auch steuerliche Aspekte gilt es bei einem Mietkauf zu beachten. Die Mehrwertsteuer bezieht sich auf die Summe aller Raten inklusive möglicher Anzahlungen oder Schlussraten und fällt bei Vertragsbeginn an. Die Mehrwertsteuer ist infolgedessen bei Vertragsbeginn in voller Höhe als Vorsteuer abzugsfähig. Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträge sind bei einem Mietkauf zu Gunsten von Steuerstundungseffekten nutzbar.
Bezüglich der Vertragslaufzeit gibt es bei der Ausgestaltung keine Vorgaben. Hier unterscheidet sich der Mietkauf vom Leasing, bei dem die Laufzeit in der Regel deutlich unter der AfA-Zeit liegen muss.
Mit einer individuell ausgestalteten Mietkauf-Finanzierung sichern Sie Ihrem Unternehmen folgende Vorteile:
- Ihr Unternehmen wird sofortiger Eigentümer im rechtlichen und wirtschaftlichen Sinne.
- Sie erhöhen das Anlagevermögen und die Bilanzsumme Ihres Unternehmens.
- Nach Zahlung der letzten im Vertrag vorgesehenen Rate fallen keine weiteren Finanzierungskosten an.
- Die freie Gestaltung der vertraglichen Laufzeit bietet zusätzliche Flexibilität.
- Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträge ermöglichen Steuerstundungseffekte.
- Die Mehrwertsteuer ist bei Vertragsbeginn in voller Höhe als Vorsteuer abzugsfähig.
- Führt die Investition zu Kosteneinsparungen, amortisiert sich das Gut selbst.
Der COMPEON-Prozess


