Bauträgerfinanzierung
Die Planung und Beschaffung finanzieller Mittel stellt Bauträger regelmäßig vor komplexe Herausforderungen. Beispielsweise, wenn Banken zur Besicherung von Darlehen neben diversen Sicherheiten auch hohe Anforderungen an das Eigenkapital von Bauträgern stellen. In diesen Situationen ist oftmals die Beschaffung zusätzlichen Eigenkapitals oder auch Mezzanine-Kapitals die Lösung.
Neben dem klassischen Bankendarlehen hat sich für gewerbliche Bauträger die Beschaffung finanzieller Mittel in Form einer Bauträgerfinanzierung über Finanzierungspartner etabliert. Eine Bauträgerfinanzierung weist dabei Charakteristika einer Zwischenfinanzierung auf, denn sie dient zur Schließung der Finanzierungslücken zwischen den Ausgaben des Bauträgers und dem Erhalt von Abschlagszahlungen.
Charakteristik einer
Bauträgerfinanzierung
Grundsätzlich sind Bauträgerfinanzierungen innerhalb eines Bauprojektes frei verwendbar. Das heißt, dass es irrelevant ist, welche Ausgaben eines Bauvorhabens mit der Bauträgerfinanzierung gedeckt werden. So wird diese in der Regel als revolvierender Kredit, also als einer Art Kontokorrentrahmen, zur Verfügung gestellt. Dass das Volumen einer Bauträgerfinanzierung nur in Ausnahmen die gesamten Baukosten deckt, liegt an der Möglichkeit der Bauträger, Abschlagszahlungen zu verlangen.
Diese können nach §632a des BGBs u.a. für in sich abgeschlossene Werke eines Bauprojektes vertraglich vereinbart werden und dienen als Ausgleich für vom Bauträger zu leistenden Zahlungen während der Bauzeit. Somit orientiert sich das Volumen einer Bauträgerfinanzierung in der Regel stark an den Kosten von Bauabschnitten und der Höhe von Abschlagszahlungen, welche in §3 MaBV geregelt werden.
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