Effizient zum idealen Leasingpartner für Ihr Firmenwagen-Leasing

Eine Vielzahl von Mitarbeitern hätte gerne einen Firmen­wagen, gilt dieser doch als Wert­schätz­ung des Arbeit­gebers und auch als Status­symbol. Kein Wunder, dass ein Firmen­wagen nach wie vor die beliebteste Lohn­neben­leistung zur Mit­arbeiter­moti­va­tion ist.

Vor allem, da auch Unter­nehmen Vor­teile durch den Einsatz von Firmen­wagen generieren können. Denn als Lohn­nebenleistung gehören Firmen­wagen wie auch Direkt­versicherungen, Job­tickets und Handys zu den nicht monetären Zusatz­leistungen, sind aber als geld­werter Vorteil Gegen­stand der Mit­arbeiter­vergütung. So können Unter­nehmen Brutto­gehälter und folglich Lohn­neben­kosten um den Geld­werten Vorteil der Firmen­wagen reduzieren.

Firmenwagen-Leasing im Detail

Bei der Anschaffung von Firmen­wagen stellt sich für Ihr Unter­nehmen die Frage nach der passen­den Finan­zie­rung. Ein Leasing kann Ihrem Unter­nehmen einige Vorteile generieren. Die Leasing­raten, als Kosten eines Firmenwagen-Leasings, sind exakt planbar. Auch Ihre Bilanz wird nicht verlängert, da die geleasten Fahrzeuge bei der Leasing­gesellschaft aktiviert bleiben. Da Leasing­verträge sehr unter­schied­lich aus­gestaltet werden können, sollten Sie bei der Abfrage von Ange­boten einige Dinge beachten. Unter anderen können Sie mit einer spezi­fischen Abfrage die Ver­gleich­bar­keit der einzu­holenden Ange­bote unter­einander deutlich erhöhen.

Damit stellen Sie auch sicher, dass Ihre einge­holten Ange­bote genau Ihren Anfor­der­ungen und Erwartungen als Leasing­nehmer ent­sprechen. Es lohnt sich in jedem Fall, Ihre Anfragen sorg­fältig vorzu­bereiten und Ihre indivi­duellen Aus­ge­stal­tungs­para­meter zu definieren. Die Check­liste (zum Download) kann Sie hierbei unterstützen. Sie beinhaltet Fragen nach den not­wendigen Informationen einer Leasing­anfrage und stellt Fragen nach Ihren Anfor­derungen. Sie bildet somit den idealen Aus­gangs­punkt für Ihre Leasing­anfragen.

Leasen oder kaufen?

Unternehmen stellen sich häufig die Frage, ob sie benötigte Güter besser kaufen oder leasen sollen. Das gilt insbesondere bei Nutzfahrzeugen, Firmenwagen oder Maschinen, die im Betrieb benötigt werden. Soll zum Beispiel der bestehende Fuhrpark erweitert oder eine Flotte aufgebaut werden, ist es eine der wichtigsten Entscheidungen, ob die entsprechenden Fahrzeuge gekauft werden oder stattdessen die Möglichkeit des Leasings genutzt wird. Für den Kauf spricht in erster Linie eine steuerliche Komponente, nämlich das die Anschaffungskosten, beispielsweise für den Firmenwagen, abgesetzt werden können. Für viele Unternehmen ist das allerdings bereits der einzige Vorteil, den das Kaufen gegenüber dem Leasing hat.

Für das Leasing spricht auch im Zusammenhang mit Firmenwagen insbesondere, dass dadurch die Liquidität geschont wird.

Es muss kein Eigenkapital verwendet werden, wie es in der Regel – zumindest teilweise – beim Kauf von Firmenwagen der Fall ist. Darüber hinaus gibt es auch beim Firmenwagen-Leasing einen steuerlichen Vorteil, denn die monatlichen Leasingraten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Je nach Leasingvertrag kann ein weiterer Vorzug darin bestehen, dass sich der Leasinggeber um die Instandhaltung und größere Reparaturen kümmert, auch wenn in vielen Verträgen dafür durchaus der Leasingnehmer verantwortlich ist. Ebenfalls als größeren Vorzug nennen viele Leasingnehmer die Tatsache, dass die Flotte stets mit aktuellen Modellen bestückt ist. Das kann vor allem zu Repräsentationszwecken lohnenswert sein, wenn zum Beispiel Kunden oder Geschäftspartner mitbekommen, dass stetig die neuesten Fahrzeuge im Einsatz sind.

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Was ist die 1-Prozent Regelung bei Firmenwagen?

Vielleicht haben auch Sie im Zusammenhang mit einem Firmenwagen schon einmal von der 1-Prozent Regelung gehört? Eine alternative Bezeichnung ist Listenpreismethode. Es handelt sich bei der 1-Prozent Regelung um eine Grundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils. Es geht in dem Zusammenhang um die Berechnung der Einkommensteuer. Dazu wird auf Grundlage der 1-Prozent Regelung ein Wert von einem Prozent des jeweiligen Bruttolistenpreises des Fahrzeuges auf das Gehalt des Mitarbeiters aufgeschlagen, nämlich als sogenannter geldwerter Vorteil. Dadurch findet eine Erhöhung des Bruttogehaltes statt und meistens aufgrund der Steuerprogression auch des Steuersatzes.

Beträgt der Bruttolistenpreis für einen Firmenwagen beispielsweise 35.000 Euro, würde aufgrund der 1-Prozent Regelung das monatliche Gehalt des Mitarbeiters um exakt 350 Euro erhöht werden. Darüber hinaus gibt es eine Besteuerung in Höhe von 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises für jeden Kilometer, der mit dem Fahrzeug zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zurückgelegt wird. Das würde bedeuten, dass beispielsweise bei einer Wegstrecke von 20 km pro Monat entsprechend 0,60 Prozent des Bruttolistenpreises ebenfalls zusätzlich versteuert werden müssten.

Angebote für Ihr Firmenwagen-Leasing einholen

Den Leasingmarkt nach passenden Angeboten zu durchsuchen, kann einen enormen Aufwand für Sie bedeuten. So müssen Sie auf der Suche nach einem Top-Angebot für gewöhnlich jedes Angebot einzeln von Leasing­gesellschaften anfordern.

Für einen ordentlichen Markt­überblick müssen Sie dabei zahl­reiche For­mu­lare unter­schied­licher Lea­sing­gesel­lschaften aus­füllen und ver­schie­denste Infor­mationen auf­be­reiten. Damit Sie als Unter­nehmen, Frei­berufler oder Selbst­ständiger Ihre Suche effektiver gestalten können, ist COMPEON entwickelt worden.

Darf der Firmenwagen privat genutzt werden?

Grundsätzlich dürfen Firmenwagen in steuerlicher Hinsicht auch privat genutzt werden, allerdings nicht ohne Grenzen. An der Stelle ist die zuvor erläuterte 1-Prozent Regel meist die beste Wahl, insbesondere dann, wenn der Firmenwagen nicht nur sporadisch, sondern relativ häufig privat genutzt wird. Auf Grundlage der 1-Prozent Regel muss dann trotzdem jeden Monat einfach pauschal der gleiche Betrag bezahlt werden. Es ist lediglich zu beachten, dass die private Nutzung des Firmenwagens nicht mehr als die Hälfte der insgesamt zurückgelegten Kilometer betragen darf.

Firmenwagen Leasing bei Neugründung

Insbesondere bei der Neugründung eines Unternehmens kann das Firmenwagen-Leasing eine finanzielle Entlastung darstellen. Die Ausgaben sind gerade erst gegründeten Unternehmen oft ohnehin sehr hoch, sodass durch das Firmenwagen-Leasing nicht noch zusätzlich Liquidität verbraucht wird. Beim Firmenwagen Leasing im Zuge der Neugründung ist allerdings zu beachten, dass bei Weitem nicht alle Leasinggeber bereit dazu sind, neu gegründeten Unternehmen entsprechende Angebote zu machen. Der Markt ist also um einiges kleiner als für solche Unternehmen, die schon seit Jahren bestehen.

Mit COMPEON effizient zu Ihrem idealen Leasingpartner

Ihren idealen Leasing­partner zu finden, gestaltet sich mit COMPEON deutlich einfacher. Registrieren Sie zu Beginn unkompliziert Ihr Unter­nehmen und beschreiben Ihren Leasing­wunsch. Dieser wird durch COMPEON an die ange­schlossenen Leasing­gesellschaften weitergeleitet, woraufhin diese die Möglichkeit haben, Ihnen konkrete Angebote zu unterbreiten.

Zu besseren Transparenz werden die Angebote von COMPEON strukturiert und sind für Sie jederzeit online einsehbar. Entscheiden Sie zu guter Letzt unabhängig und frei, welches Angebot Sie annehmen möchten.

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Worin unterscheiden sich Kilometerleasing und Restwertleasing?

Im Bereich von Firmenwagen gibt es beim Leasing zwei gängige Methoden, nämlich zum einen das sogenannte Kilometerleasing und zum anderen das Restwertleasing. Die grundlegende Differenz zwischen diesen beiden zwei Varianten besteht darin, dass beim Restwertleasing bei Vertragsabschluss ein Wert des Fahrzeugs kalkuliert wird, den der Firmenwagen später bei der Rückgabe an den Leasinggeber vermutlich haben wird. In die Kalkulation werden insbesondere technischer Zustand sowie die voraussichtliche Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt zum späteren Zeitpunkt mit einbezogen. Anders beim Kilometerleasing: Dort wird ausschließlich vereinbart, wie viele Kilometer der Leasingnehmer zum Ende der vereinbarten Leasingslaufzeit fahren darf. Das Kilometerleasing wird in der Praxis deutlich häufiger vereinbart, als es beim Restwertleasing der Fall ist.

Sind auf Grundlage des Kilometerleasings mehr als vereinbarten Kilometer mit dem Fahrzeug zurückgelegt worden, muss der entsprechende Leasingnehmer den Überschuss an Kilometern nachzahlen. Auf der anderen Seite gibt es allerdings seitens des Leasinggebers auch eine Rückzahlung, sollten weniger als die vertraglich vereinbarten Kilometer gefahren worden sein. Der Vorteil des Kilometerleasing besteht für den Leasingnehmer darin, dass die Risiken geringer sind, weil er eben die vereinbarte Kilometerleistung kennt und nicht darauf hoffen muss, dass die Kalkulation des Restwertes, wie sie beim Restwertleasing vorgenommen wird, möglichst identisch mit dem später tatsächlich vorhandenem Restwert ist. Hinzu kommt allerdings, dass Sachverständige später den Restwert oftmals geringer als den vertraglich kalkulierten Wert einschätzt, sodass ein nicht unerhebliches Restwertrisiko besteht, weil dann eine Nachzahlung durchzuführen ist.

Was sind die Vorteile von COMPEON beim Firmenwagen-Leasing?

Beim Firmenwagen-Leasing gibt es eine Reihe von Punkten zu beachten. So müssen sich Unternehmen zum Beispiel entscheiden, welches Modell gewählt wird, wie die vertraglichen Details aussehen sollen und welche Leasingslaufzeit die beste ist. Darüber hinaus geht es darum, möglichst viele Angebote miteinander zu vergleichen. Da diese gesamten Vorgänge recht zeitaufwendig sind, ist es ein großer Vorteil, den Service eines erfahrenen Gewerbefinanzierungsvermittlers wie COMPEON nutzen zu können.

Im ersten Schritt kümmert sich COMPEON um den kompetenten und unabhängigen Vergleich zahlreicher Leasingsangebote, die es im Zusammenhang mit dem Firmenwagen-Leasing gibt.

Kunden müssen dazu lediglich einmalig ihre Daten eintragen und erhalten meist schon binnen 48 Stunden die ersten Leasingsangebote. Während der gesamten Lebensdauer steht ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Sie profitieren demnach von mehreren Vorteilen eines erfahrenen Gewerbefinanzierungsvermittlers, der für Sie die besten Angebote findet, bei dem Sie allerdings nicht direkt die entsprechenden Firmenwagen leasen können. So fungiert COMPEON als Vermittler zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber, bei dem Sie anschließend das entsprechende Fahrzeug leasen können.

Firmenwagen für Mitarbeiter leasen: die Vor- und Nachteile

Unternehmen müssen entscheiden, ob sie Firmenwagen für ihre Mitarbeiter leasen oder kaufen. Manchmal fällt die Entscheidung allerdings auch zwischen den Alternativen, ob überhaupt ein Firmenwagen bereitgestellt werden soll oder nicht. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass beim Leasen der Firmenwagen für Mitarbeiter keine nennenswerten Einmalkosten auf das Unternehmen zukommen. Das wiederum führt dazu, dass die Liquidität durch das Leasen der Firmenwagen nicht bemerkenswert belastet wird. Ebenfalls als Vorteil für das Firmenwagen-Leasing für Mitarbeiter ist zu betrachten, dass die monatlichen Raten als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können und so die Steuerlast reduzieren. Ein weiterer Vorzug, der ebenfalls für das Firmenwagen-Leasing spricht, ist ein mögliches Fullservice-Angebot, welches nicht wenige Leasinggeber offerieren.

Dieses beinhaltet zum Beispiel die folgenden Komponenten:

  • Versicherungen
  • Wartungen
  • Notwendige Reparaturen

Einer der wenigen Nachteile besteht beim Firmenwagen-Leasing für Mitarbeiter darin, dass es eine über mehrere Jahre reichende Vertragslaufzeit gibt. In dem Zusammenhang sind Sonderkündigungen meistens nicht oder nur dann möglich, wenn es gravierende Gründe gibt, wie zum Beispiel der Tod des Leasingnehmers oder ein Totalschaden des entsprechenden Fahrzeuges. Ebenfalls als Nachteil ist aufzuführen, dass die Leasingraten festgelegt sind und nicht berücksichtigt werden kann, wenn sich zum Beispiel die finanzielle Situation des Leasingnehmers verschlechtert im Laufe der Zeit.

FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen

Firmenwagen-Leasing ist eine Finanzierung für bestimmte Firmenwagen, die vom Unternehmen gemietet werden können. Somit wird Ihnen seitens einer Leasinggesellschaft ein Firmenwagen zeitlich überlassen, der zum Beispiel Teil der Flotte werden soll.

Unternehmen stellen sich häufig die Frage, ob Sie sich für das Firmenwagen-Leasing entscheiden oder stattdessen die entsprechenden Fahrzeuge kaufen sollten. Der Vorteil beim Leasing besteht vor allem darin, dass die Liquidität geschont wird. Ferner sind die monatlichen Leasingraten oft moderater, als wenn Sie ein Fahrzeug kaufen und über einen Kredit finanzieren müssen.

Im Zusammenhang mit einem Firmenwagen wird häufiger die sogenannte 1-Prozent-Regelung erwähnt. Damit ist gemeint, dass ein Aufschlag auf das Gehalt des Mitarbeiters von einem Prozent auf Basis des Bruttolistenpreises des entsprechenden Firmenwagens erfolgt. Mit dem Firmenwagen-Leasing an sich hat die 1-Prozent Regelung demnach nichts zu tun.

Im Zusammenhang mit dem Firmenwagen-Leasing stellen sich Unternehmen häufig die Frage, ob das entsprechende Fahrzeug auch vom Mitarbeiter privat genutzt werden darf. Hier greift oft die zuvor genannte 1-Prozent-Regelung, mit denen man faktisch auf der sicheren Seite ist.

Besonders vorteilhaft ist das Firmenwagen-Leasing für StartUps. In dem Fall kommt es auf die Liquiditätssicherung an, die vor allem beim Leasing vorhanden ist. Junge Unternehmen haben oft nicht das Kapital, um sich direkt mehr Firmenwagen zu kaufen, weshalb das Leasing eine sehr gute Option darstellt.

Im Bereich des Firmenwagen-Leasing gibt es zwei Varianten, nämlich einerseits das Kilometerleasing und andererseits das Restwertleasing. Beim Restwertleasing wird bereits bei Vertragsabschluss ein Restwert des Fahrzeuges zum Ende der Leasingdauer angesetzt. Beim Kilometerleasing hingegen findet ausschließlich eine Vereinbarung über die maximal zu fahrenden Kilometer während der Leasinglaufzeit statt. Wurden mehr Kilometer gefahren, sind diese nachträglich vom Leasingnehmer zu zahlen.

Eine Reihe von Leasinggesellschaften unterbreiten ihren Kunden im Zuge des Firmenwagen-Leasing ein sogenanntes Fullservice Angebot. Dies beinhaltet in erster Linie Versicherungen, der Leasinggeber übernimmt die Wartung der Firmenwagen und sorgt ferner dafür, dass notwendige Reparaturen durchgeführt werden.

Als Finanzierungsvermittler im gewerblichen Bereich kümmert sich COMPEON unter anderem darum, dass Sie optimal passende Angebot aus der Sparte Firmenwagen-Leasing erhalten. Sie profitieren von einer einfachen Finanzierungsanfrage, den ersten Angeboten meist binnen 48 Stunden und dass Sie bei COMPEON durchweg einen persönlichen Ansprechpartner haben.

Der COMPEON-Prozess

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