Finanzierung der Praxisübernahme über COMPEON realisieren
Für Mediziner, die eine Praxisübernahme planen, ist ein starker Finanzierungspartner wichtig. Die ideale Finanzierung zu finden, ist in diesem Bereich nicht ganz einfach, sodass es sich anbietet, einen Gewerbefinanzierungsspezialisten mit der Suche nach den passenden Angeboten zu beauftragen.
Um einen solchen Experten handelt es sich bei COMPEON, den spezialisierten Gewerbefinanzierungsvermittler. Nach dem Ausfüllen einer kurzen Finanzierungsanfrage wird COMPEON für Sie tätig und findet die passende Finanzierung, damit auch Sie Ihre geplante Praxisübernahme reibungslos durchführen können.
Ihr Vorteil mit COMPEON
Ein großer Vorteil besteht bei COMPEON darin, dass der Gewerbefinanzierungsvermittler vollkommen unabhängig von einzelnen Kreditinstituten oder sonstigen Darlehensgebern ist. Darüber hinaus findet der Vergleich auf Grundlage einiger Angaben statt, die Sie selbst machen. Somit wird tatsächlich ein sehr individueller Vergleich durchgeführt, der Ihre Wünsche, Ziele sowie Ihren persönlichen Finanzierungsbedarf berücksichtigt. In dem Zusammenhang kann COMPEON auf eine große Datenbank zurückgreifen, denn es findet eine Kooperation mit über 250 Finanzierungspartnern, vorwiegend aus dem Bankenbereich, statt.
Stellen Sie eine unverbindliche Finanzierungsanfrage zur Praxisübernahme!
Möchten Sie von den Vorteilen und dem umfangreichen Service von COMPEON profitieren? In dem Fall haben Sie lediglich die Aufgabe, eine unverbindliche Finanzierungsanfrage zu stellen. So sparen Sie übrigens einen erheblichen Zeitaufwand, den die Suche nach den besten Angeboten auf eigene Faust bedeuten würde. Im Zusammenhang mit der Planung einer Praxisübernahme haben Sie vermutlich ohnehin eine Menge anderer Dinge zu tun, als Tage oder sogar Wochen mit der Suche nach einer geeigneten Finanzierung zu verbringen. Daher ist die Finanzierungsanfrage über COMPEON die ideale Lösung, die zum einen Zeit und somit auch Kosten eingespart. Zum anderen habe Sie aufgrund der Fachkompetenz und des Netzwerkes von COMPEON ebenso die Möglichkeit,dass für Sie die besten Finanzierungen mit Top-Konditionen gefunden werden.
Um das Finanzierungsvorhaben über COMPEON zu realisieren, nutzen Sie gerne die Möglichkeit, die unten angeführte Finanzierungsanfrage zu stellen. Das kurze Online-Formular ist leicht verständlich, beinhaltet aber dennoch alle wichtigen Fakten, die COMPEON wissen muss, um für Sie die individuell beste Finanzierungsmöglichkeit zu finden.
Die Praxisübernahme richtig finanzieren
Nach einer Erhebung des Zentralinstituts für die KV beträgt der Kapitalbedarf für Neugründung oder Praxisübernahme bei etwa 200.000 € in Westdeutschland und 130.000 € in Ostdeutschland. Zu beachten gilt jedoch, dass das notwendige Startkapital bei der Praxisübernahme deutlich höher liegen kann. Die begründet sich vor allem durch die Höhe des Entgelts für den immateriellen Praxiswert. Für die Bestimmung des immateriellen Praxiswertes gibt es keine verbindlichen Vorgaben.
In der Regel wird er zwischen Verkäufer und Käufer frei ausgehandelt. Relevante Faktoren sind hier beispielsweise der Patientenstamm. Die Größe des Patientenstammes und ein hoher Anteil an Privatpatienten führen zur Wertsteigerung. Zudem ist der Praxisstandort relevant. Der immaterielle Praxiswert steigt dabei bei günstiger Verkehrsanbindung.
Checkliste Praxisübernahme
Eine Praxisübernahme will nicht nur finanziell gut geplant sein. Daher gibt es eine Reihe von wesentlichen Punkten, die unbedingt Gegenstand eines Praxisübernahmevertrages sein sollten:
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Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ist die Übernahme der Praxis und nicht bloß die Übernahme der vertragsärztlichen Zulassung. Hier sollte eine vertragliche Festlegung des Übernahmezeitpunktes erfolgen. -
Praxisräume
Beim Abschluss des Mietvertrages ist es für den Käufer sinnvoll eine besonders lange Laufzeit anzustreben. Denn gerade die Patientenbindung hängt in hohem Maße von der Beibehaltung der für sie gewohnten Räumlichkeiten ab. Allerdings sollte der Mietvertrag eine Klausel enthalten, die dem Praxiserwerber im Falle seiner Berufsunfähigkeit ein befristetes Kündigungsrecht einräumt. -
Übernahmekosten
Um Transparenz zu schaffen, ist eine vertragliche Vereinbarung über die Kostenverteilung sinnvoll. Üblich ist, dass jede Vertragspartei die Kosten zur Hälfte oder der Praxiserwerber sie in Gänze trägt. Allerdings gibt es hier keine genauen Vorgaben und beliebige Verteilungen können ausgehandelt werden. -
Kaufpreis
Hinsichtlich des Kaufpreises sollte im Vertrag differenziert werden, welcher Betrag für die Praxiseinrichtung und welcher für den immateriellen Praxiswert zu entrichten ist. -
Inventar
Für das Inventar sollte eine separate Inventarliste inklusive der jeweiligen Preise angedacht werden, auf welche im Vertrag Bezug genommen wird. In der Regel erfolgt hier auch der Haftungsausschluss bezüglich Sachmängel für den Praxisverkäufer.
Individuelle Angebote zur Finanzierung Ihrer Praxisübernahme suchen
Ein Vergleich möglichst vieler Anbieter ist zur Bestimmung des optimalen Angebotes unumgänglich. Bei eigenständiger Durchführung bedeutet dies jedoch einen erheblichen Zeitaufwand. COMPEON wurde entwickelt, damit Sie nicht auf einen Angebotsvergleich verzichten müssen und Zeit gewinnen, um den Patienten Ihre gesamte Aufmerksamkeit schenken können.
Mit nur einer Anfrage können Sie bei COMPEON mehrere Kreditangebote gleichzeitig für Ihre Finanzierung der Praxisübernahme einholen.
Mit COMPEON Ihre Praxisübernahme realisieren
Nachdem Sie sich einmalig auf COMPEON registriert haben, beschreiben Sie online bequem und unkompliziert Ihren Finanzierungswunsch und die Kreditinstitute kommen mit individuell kalkulierten und passgenauen Angeboten auf Sie zu. Diese können Sie jederzeit online einsehen und bewerten.
Möchten Sie auf Grundlage eines der Angebote mit einer Bank, Sparkassen oder Leasinggesellschaft in Kontakt treten, wählen Sie dieses einfach im Portal aus und der entsprechende Finanzdienstleister meldet sich bei Ihnen.
Jetzt kostenlos und unverbindlich Finanzierungsanfrage starten
Passende Finanzierung der Praxisübernahme finden
In Deutschland gibt es aktuell in einigen Regionen einen akuten Mangel an Fachärzten und Allgemeinmedizinern. Ein Grund besteht darin, dass es zum Teil an Nachwuchs mangelt und sich zahlreiche Mediziner grundsätzlich die Frage stellen, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Arztpraxis zu eröffnen.
Ein Großteil der Ärzte entscheidet sich vor allem aus finanziellen Gründen gegen die Neueröffnung einer Praxis, sondern es kommt ausschließlich die Praxisübernahme infrage. Allerdings muss natürlich auch dieses Vorhaben finanziert werden, sodass zahlreiche Mediziner hierzulande die passende Finanzierung zur Praxisübernahme benötigen.
Den Finanzierungsbedarf zur Praxisübernahme ermitteln
Bevor Sie sich als Arzt um eine passende Finanzierung kümmern, ist es natürlich wichtig, den Finanzierungsbedarf zu ermitteln. So hat beispielsweise das Zentralinstitut für die Krankenversicherung festgestellt, dass das benötigte Finanzierungsvolumen für eine Praxisübernahme zu Beginn sogar höher als bei einer Neugründung eine Arztpraxis sein kann. Im Durchschnitt beträgt das benötigte Kapital zur Praxisübernahme in Westdeutschland 200.000 Euro, während die Praxisübernahme in Ostdeutschland mit durchschnittlich rund 130.000 Euro etwas günstiger ist. Es handelt sich dabei allerdings lediglich um Durchschnittswerte, die insbesondere bei Praxen für Allgemeinmediziner etwas geringer ausfallen. Auf der anderen Seite ziehen vor allem die Facharztarztpraxen mit ihrer oftmals technisch teuren Praxisausstattung den Durchschnitt nach oben.
So können Sie von den folgenden durchschnittlichen Werten ausgehen, was das Finanzierungsvolumen für die Praxisübernahme einer Facharztpraxis angeht:
- Chirurgen: rund 280.000 Euro
- Augenärzte: rund. 240.000 Euro
- Orthopäden: rund 300.000 Euro
- Urologen: rund 260.000 Euro
Bezüglich der Ermittlung des Wertes und somit des Finanzierungsvolumens für eine Praxisübernahme sollten Sie zudem beachten, dass der sogenannte immaterielle Praxiswert einen großen Anteil an den Übernahmekosten hat. Gemeint sind damit insbesondere die Patienten, die natürlich für den Arzt seiner Einnahmequelle darstellen. Im Vergleich dazu macht der substantielle Wert bei der Praxisübernahme häufig nicht mehr als 25 Prozent vom gesamten Finanzierungsvolumen aus.