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Vor- und Nachteile beim Leasing

Insbesondere im Bereich des mobilen Anlagevermögens verliert der klassische Bankkredit zunehmend an Bedeutung. Das Leasing von Fahrzeugen und Maschinen ist mittlerweile die präferierte Finanzierungsform für Unternehmen. Lesen Sie im Artikel alles zu den Vor- und Nachteilen dieser alternativen Finanzierungsform.

Vorteile und Nachteile Leasing

Mit Leasing effektiv finanzieren

Leasing ist die erfolgreichste Alternative zum Bankkredit, denn Unternehmer erhalten so eine einfache, flexible und kostengünstige Finanzierungsmethode. Nicht nur steuerliche, sondern insbesondere bilanzielle Argumente überzeugen bei dieser Methode.

Eine Info zu den Grundlagen beim Leasing gibt es hier

Steuerliche Vorteile beim Leasing

Was beim Leasing als erstes auffällt sind zahlreiche steuerliche Vorteile:

  • Das Leasingobjekt wird immer zum Nettopreis genutzt wird. Damit kann die entstehende Umsatzsteuer direkt als Vorsteuer geltend gemacht werden, womit diese zu einem durchlaufenden Posten wird

  • Darüber hinaus lassen sich die monatlichen Leasingraten und notwendigen Versicherungen als Betriebskosten geltend machen, was die Steuerlast mindert

  • Leasingraten sind für die Einkommens- und Körperschaftssteuer als Ausgaben steuerlich voll absetzbar, wenn der Leasingnehmer das Leasingobjekt nicht aktivieren muss. Zusätzlich kann die Steuerlast kurzfristig gesenkt werden

Weitere Vorteile durch Leasing

Zusätzlich zu den steuerlichen Vorteilen gibt es noch weitere Aspekte, die sich positiv auf die Bilanz eines Unternehmens auswirken:

  • Beim Leasing wird weniger Kapital als beim einem Kauf gebunden, da die Leasingrate geringer sein sollte als der durch das Leasingobjekt erwirt­schaftete Gewinn

  • Durch monatlich einheitliche Raten kann nicht nur besser kalkuliert werden, sondern es sind auch nicht auf einen Schlag hohe Summen notwendig. Dadurch entsteht ein „Pay-as-you-earn“-Effekt, da sich das Leasingobjekt so ganz praktisch während der Nutzung finanzieren lässt

  • Leasingraten sind nicht von Zinsänderungen oder Rating-Veränderungen betroffen

  • Durch monatliche Raten verringert sich der Liquiditätsabfluss. Gleichzeitig erweitern sich die finanziellen Handlungsspielräume, da die Objekt­finanzierung durch den Leasing­geber abgedeckt wird

  • Zudem ist diese Finanzierungsform bilanzneutral, wenn der Vertrag eine Aktivierung des Leasingobjekts beim Leasinggeber regelt. Damit kann der Leasingnehmer die Aufwendungen als Betriebsausgaben verbuchen und somit seine Eigenkapitalquote einhalten

  • Im Gegensatz zum Kreditkauf, beim das Objekt in den Besitz des Unter­nehmens übergeht, minimiert Leasing die Abnutzung von Fahrzeugen und Maschinen. Dazu ermöglicht das „Operate Leasing“ eine flexible Nutzung der notwendigen Investitions­güter: Nach einem zuvor klar definierten Zeitraum gehen Objekte wieder in den Besitz des Leasing­gebers über, wodurch  Objekte stets aktuell gehalten werden können. Etwaige Risiken durch Reparaturen oder Aus­fälle gehören damit der Ver­gangen­heit an. Auch Risiken einer technischen oder wirt­schaftlichen Entwertung sind somit aufgehoben

  • Als letzter Punkt machen sich Unternehmen durch die Diversifikation und Inanspruchnahme der alternativen Finanzierungsform unabhängiger von einzelnen Kreditinstituten

Nachteile bei Leasing vermeiden

Leasing hat natürlich nicht nur Vorteile. Sollte der Leasing­nehmer in finanzielle Schwierig­keiten geraten, kann der Leasing­geber das geleaste Objekt auch zurück­verlangen. Deshalb ist es besonders wichtig, die laufenden Kosten wie auch die Rechte und Pflichten, die aus dem Leasing­vertrag hervorgehen, im Vorfeld genau zu prüfen und realistisch einzu­schätzen.

Unbedingt beachten: 40-90-Regel

Um von den finanziellen und steuerlichen Vorteilen des Leasings zu profitieren, müssen Sie als Unternehmer unter allen Umständen die 40-90-Regelung einhalten. Grundlage hierfür ist das Verhältnis der Grund­mietzeit und der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts. Dies bedeutet, dass die Grundmietzeit des Leasingvertrags länger als 40 Prozent der Nutzungsdauer betragen muss, aber 90 Prozent der Dauer nicht überschreiten darf. Die amtlichen Abschreibungstabellen, nach denen sich das oben beschriebene Verhältnis definiert wird, werden vom Bundesministerium von Finanzen bereitgestellt.

Wenn die 40-90-Regel eingehalten wird, dann wertet das Finanzamt die Leasing­gesell­schaft als Eigentümerin des Leasing­gegenstands. Sollte dies nicht gegeben sein, dann wird Ihr Unternehmen als Eigentümer des Leasing­objekts verbucht und das wohlmöglich direkt von Anfang an. Damit wird der Leasingvertrag wie ein Ratenkauf verbucht und das Leasing­objekt muss abgeschrieben werden. Das hat zur Folge, dass Sie nur den Zinsanteil der Leasing­raten als Betriebs­ausgaben absetzen können.


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