Maßnahmen, die die Strom oder Wärmeeffizienz in Unternehmen deutlich erhöhen führen zu einer Senkung des Energieverbrauchs. So lassen sich die Auswirkungen bei der Schwankung im Energiepreis reduzieren.
Mit dem KfW-Programm (295) lassen sich hocheffiziente Standardkomponenten sowie maßgeschneiderte, komplexe Systemlösungen fördern. Unternehmen können damit in neue Anlagen investieren oder bestehende Maßnahmen optimieren oder Ersatzinvestitionen tätigen. Damit kann die Förderung passend an das aktuelle Vorhaben ausgerichtet werden.
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft
Unternehmer, Freiberufler und Contractoren profitieren von einer Förderung in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Dabei ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 45 Prozent möglich, der für kleine und mittlere Unternehmen noch größer ausfallen kann.
Durch die KfW, Deutschlands größte Förderbank, haben Unternehmen mit dem Erneuerbare-Energien-Programm die Möglichkeit, besonders attraktive Konditionen und teilweise hohe Tilgungszuschüsse für eine Vielzahl von Vorhaben zu erhalten.
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DAS KFW-PROGRAMM (295) AUF EINEN BLICK:
- Hocheffiziente Anlagen und Aggregate wie Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen und Frequenzumrichter, Anlagen zur Abwärmenutzung
- Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien: Solarkollektoren, Biomasseanlagen und Wärmepumpen
- Energetische Optimierung von Anlagen und Prozessen auf Basis eines Energieeinsparkonzepts
- Maßnahmen zur Abwärmenutzung
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- Energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Vermeidung von Energieverlusten (z.B. Dämmung und hydraulische Optimierung)
- Erstellung eines Einsparkonzepts und Begleitung bei der Umsetzung durch einen Energieberater
- Günstige langfristige Kredite mit bis zu 20 Jahren Laufzeit und einer maximal Zinsbindung von 10 Jahren.
- Attraktive Tilgungszuschüsse von bis zu 45 % der förderfähigen Kosten aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
- Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozentpunkten.
- Darüber hinaus sind die Nebenkosten bis zu einem Anteil von 30 % der Investitionskosten förderfähig.
- Maßnahmen in den Modulen 1 bis 3 können ab sofort generell mit dem Vorhaben vor erfolgter Zusage begonnen werden. Dies geschieht auf eigenes Risiko des Antragstellers. Die Regelungen zur rechtzeitigen Antragstellung bleiben hiervon unberührt.
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