KfW-Kredit: Nichtwohngebäude (inkl. BEG)

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) hat das Bundes­ministerium für Wirt­schaft und Energie ein neues Förder­programm im Bereich Energie­effizienz und Erneuer­bare Energien aufgestellt. Dieses Förder­programm wird von der KfW und dem Bundes­amt für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) durch­geführt. Für Förder­kredite mit Tilgungs­zuschüssen ist die KfW zuständig. Zuschüsse für energetische Einzel­maßnahmen liegen beim BAFA. Für die Sanierung sind Kredite bis zu 30 Mio. Euro mit einem Tilgungs­zuschuss von bis zu 20 Prozent mög­lich. Beim Neubau gilt ein maximaler Kreditbetrag bis 10 Mio. Euro mit einem Tilgungszuschuss von 5 Prozent.

Über das zur BEG gehörende Förder­programm der KfW zu Nicht­wohn­gebäuden sind Sanierung, Kauf oder Bau eines Effizienz­gebäudes finanzier­bar. Unter­nehmen und Frei­berufler können das Programm nutzen, um Nicht­wohn­gebäude wie Büro­immobilien, Lager- und Fabrikations­hallen oder andere Wirtschafts­gebäude zu finanzieren. Bei einem Neubau beträgt der maximal mögliche Tilgungs­zuschuss zwar „nur“ 5 %, aber: je nach Region, in der das Projekt realisiert wird, sind Kombinationen mit weiteren öffent­lichen Pro­grammen möglich. So gibt es bspw. regionale Wirtschafts­förderungs­programme (RWP) in unter­schiedlichen Bundes­ländern, aus denen noch­mals Zuschüsse in die Finanzierung integriert werden können. Wie das geht? Sprechen Sie uns an: Wir unter­stützen Sie bei der Antragstellung.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Förderkredit ab 0,01 % effektiver Jahreszins (Neubau & Sanierung)
  • Kreditsumme bis zu 30 Mio. Euro für Effizienzgebäude
  • Weniger zurückzahlen mit Tilgungszuschuss: Zwischen 5 % und 20 %
  • Mit weiteren Förderprogrammen und Zuschüssen kombinierbar
  • Begleitung der Finanzierung durch COMPEON-Berater möglich

Wer kann den Förderkredit mit Zuschuss nutzen?

  • Einzelunternehmer
  • Freiberufler
  • Kleine und mittelständische Unternehmen
  • Kommunale Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Welche Vorhaben werden gefördert?

Neben Komplettsanierungen zum Effizenzgebäude werden auch der Neu­bau und Kauf von Effizienz­gebäuden durch den KfW-Kredit Nichtwohngebäude abgedeckt. Je nach Investitions­vorhaben variiert der Zuschuss durch die Bundes­förderung.

Beim Neubau einer Nicht­wohn­immobilie, die den KfW-Vorgaben eines Effizienzgebäudes entspricht, sind Tilgungs­zuschüsse von bis zu 5 % möglich. Unsere COMPEON-Immobilien­experten beraten Sie gerne un­ver­bindlich zur Finanzierung Ihres Vor­habens.