Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
Investitionen in die Entwicklung von neuen Produkten, Produktionsverfahren oder auch Dienstleistungen binden Kapital im Unternehmen. Um den mitunter hohen Kostenaufwand von Innovationen und neuen Technologien zu bewältigen, können Mittelständler auf kostengünstige Förderprogramme zugreifen.
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit unterstützt innovative Vorhaben, also die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen innovativer Unternehmen mit einer zinsgünstigen Finanzierung. Er ist breit einsetzbar und kann sowohl zur Finanzierung von Investitionen als auch Betriebsmitteln genutzt werden. Neben dem leichten Kreditzugang – dank bis zu 70 % optionale Haftungsfreistellung für Finanzdienstleister – zeichnet den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit die lange Laufzeit von bis zu 10 Jahren aus. Der Kreditbetrag darf 25.000 Euro nicht unter- und 25 Mio. Euro nicht überschreiten.
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
Bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben werden zu 100 % ausgezahlt. Geförderten Unternehmen steht der Kredit mit Laufzeiten zwischen 2 und 10 Jahren zur Verfügung. Die Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen darf dabei 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben nicht überschreiten. Eine feste Zinsbindung über die gesamte Laufzeit erleichtert Unternehmen zudem die Finanzplanung.
Die Finanzierung innovativer Unternehmen unter dem Kriterium der „Innovationsförderung“ wird auf das 3-fache der als Grundlage für die Antragsstellung dienenden Kreditförderungen auf das 10-fache des erhaltenen Förderbetrags aus einem europäischen oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogramm bis zum Kredithöchstbetrag limitiert. Das Programm ist mit anderen, nicht haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW kombinierbar .
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
Wer wird mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit gefördert?
Das Programm wendet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Antragsberechtigt sind
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern und Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanz von höchstens 43 Mio. Euro)
- Freiberuflich Tätige (zum Beispiel Ärzte, Steuerberater und Architekten)
- Größere mittelständische Unternehmen (die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und mit maximalem Gruppenumsatz 500 Millionen Euro)
- Existenzgründer und junge Unternehmen können ab dem 01.07.2019 Anträge im ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit in der reinen Refinanzierungsvariante (380) stellen. In den Programmvarianten mit Haftungsfreistellung (390 und 391) sind weiterhin nur etablierte Unternehmen ab einem Unternehmensalter von 2 Jahren zur Antragsstellung berechtigt.
Was wird mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit gefördert?
Zu förderfähigen Vorhaben gehören die Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten, die Verbesserungen von Prozessen oder Dienstleistungen und vielfältige Digitalisierungsvorhaben. Dazu zählen beispielsweise:
- Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0)
- Entwicklung und Implementierung eines IT- oder Datensicherheitskonzepts, um Unternehmensdaten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren
- Digitale Plattformen, Apps und digitale Vetriebskanäle zum Aufbau digitaler Plattformkonzepte und des elektronischen Handels
- Additive Fertigungsverfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktionsmethode in der Fertigung
- Ausbau innerbetriebliche Breitbandnetze für eine höhere Datenübertragungsrate im Unternehmen
- Allgemein Digitalisierungsprojekte wie Social-Media-Strategien
Online Zugang zu Fördermitteln für Unternehmen
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