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Haftungsfreistellung

 
Insbesondere im Finanzierungsvergleich gibt es stets eine Haftung. Allgemein bedeutet das, dass die Beteiligten insbesondere bei einem Vertrag dafür einstehen müssen, dass dieser eingehalten wird. Das bezieht sich zum Beispiel auf einem Kredit, bei dem der entsprechende Kreditgeber dafür haftet, dass die ausgegebenen Finanzmittel auch zurückfließen. In dem Zusammenhang wird häufiger von einer sogenannten Haftungsfreistellung gesprochen, mit der wir uns im folgenden Beitrag näher beschäftigen möchten.

Was ist die Haftungsfreistellung?

 
Basis für das Verständnis einer Haftungsfreistellung ist, dass sämtliche Kredite, auch an Unternehmen, zu den sogenannten Schuldverhältnissen zählen. Was das bedeutet, ist vor allem in Paragraph 242 BGB definiert. Da viele Kreditsuchende nicht über ausreichendes Eigenkapital verfügen, ist die Darlehensvergabe seitens der Bank immer mit einem bestimmten Risiko verbunden. Exakt an dieser Stelle kommt recht häufig die sogenannte Haftungsfreistellung zum Einsatz.

Vor allen Dingen findet sich die Haftungsfreistellung im Zusammenhang mit Krediten, wie zum Beispiel seitens der KfW. In dem Fall profitiert die Hausbank von einer Haftungsfreistellung, denn für sie sind die KfW-Darlehen nur durchlaufende Kredite. Das eigentliche Risiko trägt in dem Fall die KfW-Bank und nicht die Hausbank, die eben von der Haftung freigestellt ist. So und ähnlich funktioniert die Haftungsfreistellung für Kredite auch bei anderen Darlehensvarianten.

Haftung wird reduziert oder fällt weg

 
Im Bereich der Haftungsfreistellung gibt es im Grunde zwei Varianten. Zum einen kann es sein, dass die Haftung lediglich reduziert wird, sodass die Hausbank die Haftung zum Beispiel mit einer anderen Bank oder einer Institution zu gewissen Anteilen aufteilt. Das könnte zum Beispiel so aussehen, dass die Hausbank zu 60 Prozent haftet, während ein anderer Finanzgeber zu 40 Prozent in der Haftung ist. Die zweite Variante besteht darin, dass die Hausbank eine vollständige Haftungsfreistellung hat. Das bedeutet, dass der andere Kapitalgeber in vollem Umfang für die vergebenen Gelder haftet und nicht nur zu einem bestimmten Prozentsatz.

Bei wem befindet sich die Haftung im Schadensfall?

 
Eine Haftungsfreistellung bedeutet keineswegs, dass die jeweiligen Darlehensnehmer gar nicht mehr in der Haftung sind. Stattdessen findet durch die Haftungsfreistellung nur eine Verbesserung der Sicherheit statt und es wird ein gewisser Anteil des Risikos übernommen. Letztendlich ist also nach wie vor der Kreditnehmer dafür verantwortlich, dass die aufgenommenen Gelder ordnungsgemäß zurückgezahlt werden.

Was ist eine Haftungsfreistellungserklärung?

 
Wie es im Finanzbereich meistens übliche ist, so wird auch eine Haftungsfreistellung nicht mündlich vereinbart, sondern es handelt sich um eine schriftliche Vereinbarung. Dementsprechend wird diese schriftliche Vereinbarung der Haftungsfreistellung auch als Haftungsfreistellungserklärung bezeichnet. Das hat zur Folge, dass sowohl der Darlehensnehmer auf der einen als auch die entsprechende Bank als Kreditgeberin auf der anderen Seite über die entsprechende Haftungsfreistellungserklärung verfügen.

Inhalt einer solchen Haftungsfreistellungserklärung kann zum Beispiel sein, dass die KfW-Bank für die vom Kreditnehmer aufgenommene Darlehenssumme haftet, falls der Darlehensnehmer nicht dazu in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen. Die Haftungsfreistellungserklärung kommt also meistens dann zum Einsatz, wenn bestimmte Sicherheiten vorhanden sind und somit zumindest ein Teil der Haftung freigestellt werden kann.

Haftung der Hausbank wird reduziert

 
Nicht unwichtig ist die Haftungsfreistellung auch im Hinblick auf die Einhaltung der Eigenkapitalregelungen der Banken, häufig unter dem Begriff Basel II zusammengefasst. Dort ist es so, dass die Kreditinstitute vergebene Darlehen zu einem gewissen Prozentsatz mit Eigenkapital hinterlegen müssen. Der Vorteil der Haftungsfreistellung ist, dass dieser entsprechende Teil, der aus der Haftung herausgenommen ist, eben nicht unter die Eigenkapitalvorschriften fällt. Vergibt die Bank also beispielsweise einen Kredit von 100.000 Euro und muss verliehene Gelder mit 10 Prozent Eigenkapital hinterlegen, besteht jedoch für 80.000 Euro eine Haftungsfreistellung, müssen in dem Fall nur 20.000 Euro an Eigenkapital hinterlegt sein, nämlich 10 Prozent der verbliebenen 20.000 Euro mit entsprechender Haftung.
 

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