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Handelsregister

In Deutschland gibt es für nahezu alles ein Register, was von öffentlichem Interesse ist. Dazu zählt unter anderem auch das sogenannte Handelsregister als öffentliches Verzeichnis. Dort werden in erster Linie Firmen und Daten zum Unternehmen eingetragen, die mit ihrem Angebot am Markt tätig sind. In unserem Beitrag erfahren Sie, worum es sich beim Handelsregister handelt. Ferner gehen wir darauf ein, welche Funktion das Handelsregister ausübt, wer sich ins Handelsregister eintragen lassen muss und wer nicht sowie, welche Daten im Handelsregister gespeichert werden.

Was ist das Handelsregister?

Beim Handelsregister handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis. Auf der Grundlage des Registerrechtes werden dort bestimmte Eintragungen vorgenommen, die sich in erster Linie auf Kaufleute und Unternehmen mit einer bestimmten Rechtsform beziehen. Geführt wird das Handelsregister vom zuständigen Amtsgericht am entsprechenden Ort des Unternehmens. Teilweise ist die Eintragung verpflichtend, teilweise freiwillig.

Seit wann gibt es das Handelsregister?

Die Einführung des Handelsregisters liegt mittlerweile über 200 Jahre zurück, denn sie fand im Jahre 1820 in Berlin statt. Die ersten 40 Jahre fand die Führung des Handelsregisters allerdings ausschließlich in der Berliner Kaufmannschaft statt, bevor es sich ab 1861 um ein bundesweites Register handelte. Seit dieser Zeit hat sich an der Konstruktion des Handelsregisters wenig verändert, sodass es bis heute vor allem als Informationsquelle für berechtigte Interessenten über Unternehmen und Kaufleute dient.

Welche Aufgaben hat das Handelsregister?

Es sind im Wesentlichen zwei Aufgaben, die dem Handelsregister zukommen. Zum einen dient es als Informationsquelle für Unternehmen, wenn zum Beispiel Personen oder Firmen überlegen, eine Geschäftsbeziehung mit der entsprechenden Firma einzugehen. Es geht hier ferner um Transparenz und Vertrauen, die durch die Einträge im Handelsregister zu der entsprechenden Firma entstehen sollen. Zum anderen ist es ebenfalls eine wichtige Aufgabe des Handelsregisters, den sogenannten Namensschutz zu gewährleisten. Das bedeutet, dass wenn eine Firma mit ihrem Unternehmensnamen bereits im Handelsregister eingetragen ist, ein neues Unternehmen diesen Namen nicht verwenden darf.

Wer muss sich verpflichtend ins Register eintragen lassen?

Wie eingangs bereits erwähnt, müssen sich einige Personen und Unternehmen ins Handelsregister verpflichtend eintragen lassen, während die Eintragung für andere freiwillig ist. Zunächst einmal müssen sich sämtliche Gewerbebetriebe eintragen lassen, in erster Linie Kapitalanlagegesellschaften. Dementsprechend sind es vor allem die folgenden Unternehmensformen und Personen, deren Eintragung ins Handelsregister verpflichtend ist:

  • OHG
  • GmbH
  • AG
  • Gewerbetreibende Kaufleute

Für wen ist eine Eintragung nicht erforderlich?

Auf der anderen Seite gibt es auch Personen und Unternehmen, die sich nicht zwangsläufig ins Handelsregister eintragen lassen müssen. Dazu gehören in erster Linie Freiberufler und Kleingewerbetreibende. Freiberufler sind beispielsweise Ärzte, Journalisten, Architekten und Rechtsanwälte. Ebenfalls von der Pflicht zur Eintragung befreit sind Land- und Forstwirte, die sich jedoch freiwillig eintragen lassen können.

Welche Daten enthält das Register?

Es in einer Reihe von Daten, die man aus dem Handelsregister erfahren kann. Obligatorisch Angaben sind auf jeden Fall der Name und die Anschrift des entsprechenden Unternehmens. Die Rechtsform der Firma ist ebenfalls einzutragen, genauso wie Stammkapital und Namen der Geschäftsführung. Das gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Informationen für das Unternehmen zutreffen. Weitere Daten können sein:

  • Anschrift der Zweigniederlassungen
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Kommanditisten
  • Informationen über Insolvenzverfahren

Wie funktioniert eine Abfrage aus dem Handelsregister?

Da das Handelsregister als Informationsquelle dienen soll, ist es wichtig, dass Personen mit berechtigtem Interesse eine Abfrage der Daten tätigen können. Dies geschieht insbesondere auf zwei Wegen. Zum einen besteht die Möglichkeit, das Handelsregister vor Ort beim zuständigen Amtsgericht einzusehen. Die Alternative ist, sich über sämtliche Register im Internet zu informieren und dort das entsprechende Handelsregister einzusehen.

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