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Junge Aktien

Aktien können an der Börse gehandelt werden, sodass Anleger sowohl kaufen als auch verkaufen können. Als Altaktien werden sämtliche Wertpapiere bezeichnet, die bereits – seit längerer Zeit – an der Börse gehandelt werden. Das Gegenteil sind die sogenannten jungen Aktien, auf die wir in unserem Beitrag näher eingehen möchten.

Was sind junge Aktien?

Junge Aktien sind Wertpapiere eines Unternehmens, die neu ausgegebenen werden. Allerdings werden die Anteilsscheine immer nur dann als junge Aktien bezeichnet, wenn es seitens der Aktiengesellschaft bereits andere Anteilsscheine gibt, die schon an der Börse notiert werden. Typisches Merkmal der jungen Aktien ist ferner, dass bisherige Aktionäre, welche Altaktien halten, ein Vorkaufsrecht eingeräumt bekommen. Dies funktioniert über Bezugsrechte, auf die wir anschließend noch näher eingehen. Alle jungen Aktien, die über ein solches Bezugsrecht nicht von den Altaktionären bezogen werden, werden anschließend an der Börse gehandelt. Danach haben die jungen Aktien faktisch den gleichen Status wie Altaktien, sodass beide Typen später nicht mehr voneinander zu unterscheiden sind.

Welchen Zweck haben junge Aktien?

Der wesentliche Zweck junger Aktien besteht seitens der Unternehmen darin, dass über die neue Ausgabe weiterer Wertpapiere zusätzliches Kapital eingesammelt werden kann. Das frische Kapital brauchen die Aktiengesellschaften beispielsweise, damit sie Investitionen tätigen oder sonstige Ausgaben finanzieren können. Oftmals ist die Ausgabe junger Aktien günstiger als einen Kredit bei der Bank aufzunehmen, zumal die Wertpapiere bilanziell als Eigenkapital verbucht werden können. Junge Aktien stehen also immer im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung.

Worum geht es beim Bezugsrecht für junge Aktien?

Wie bereits erwähnt, müssen die Aktiengesellschaften vor der Börsennotierung der jungen Aktien den Altaktionären ein Bezugsrecht einräumen. Im Bezugsrecht wird dann das Verhältnis festgelegt, für welche Anzahl alter Aktien der jeweilige Aktionär junge Aktien beziehen kann. Ein solches Bezugsverhältnis wird auf Grundlage einiger Daten errechnet. Relevant ist in erster Linie, welche Aktien bereits im Umlauf sind und wie viel junge Aktien zusätzlich an den Markt kommen werden. Wenn also beispielsweise schon 20 Millionen alte Aktien notieren und das Unternehmen möchte fünf Millionen neue Aktien ausgeben, ergibt sich auf diese Weise automatisch das Bezugsverhältnis. Dieses beläuft sich im Beispielfall auf 4:1. Das bedeutet, dass jeder als Aktionär für vier im Depot befindliche Altaktien eine junge Aktie bekommen kann.

Haben junge Aktien für Altaktionäre Vor- oder Nachteile?

Dass junge Aktien für Unternehmen, die neue Anteilsscheine ausgeben, Vorteile haben, haben wir bereits geklärt. Doch wie verhält es sich eigentlich mit den Altaktionären, die das Recht angeboten bekommen, junge Aktien zu beziehen? Einen Nachteil haben die Altaktionäre definitiv nicht, denn dafür wird Ihnen eben der Bezug der jungen Aktien angeboten. Damit ist gewährleistet, dass sie auch nach der Kapitalerhöhung – falls sie das Bezugsrecht ausüben – den gleichen Anteil am Grundkapital der AG wie vorher haben. Darüber hinaus sind die jungen Aktien mit sämtlichen Aktionärsrechten verbunden, die es auch schon für die alten Aktien gibt.

Dazu gehört insbesondere das Recht, an einer Dividendenausschüttung beteiligt zu werden. Natürlich können die Altaktionäre nach dem Bezug der jungen Aktien auch für diese Anteilsscheine ihr Stimmrecht auf der Hauptversammlung ausüben. Sollten Sie als Aktionär das Angebot zum Bezug der jungen Aktien übrigens nicht annehmen, können Sie die entsprechenden Bezugsrechte über die Bank auch börslich veräußern.

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