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Vollmacht

Eine Vollmacht kann sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich zum Tragen kommen. Im Unternehmensbereich dienen Vollmachten meistens dazu, dass die Geschäfte der Firma reibungslos ablaufen können, denn nicht zum Abschluss jedes Rechtsgeschäftes und für jede Handlung kann oder will der jeweilige Geschäftsführer oder Vorstand selbst tätig werden. Die Vollmachts- und Vertretungsregelungen können individuell sehr unterschiedlich sein, auch wenn es für manche Vollmachten durchaus Standards gibt.

Worum handelt es sich bei der Vollmacht?

Rechtlich ausgedrückt ist die Vollmacht eine Vertretungsmacht, die durch ein Rechtsgeschäft begründet wird. Darüber hinaus kann die Vollmacht nur entstehen, wenn eine einseitige, aber dennoch empfangsbedürftige, Willenserklärung vorliegt. Diese muss durch den Vollmachtsgeber geäußert werden, und zwar demjenigen gegenüber, der die Vollmacht erhalten soll. Hierzulande kann man unter anderem zwischen einer Innen- und einer Außenvollmacht unterscheiden. Nicht verwechselt werden sollte die Vollmacht mit dem eigentlichen Grundgeschäft, das zum Beispiel in einem Auftrag oder innerhalb eines Geschäftsbesorgungsvertrages bestehen kann. Grundsätzlich ist es nach geltendem Recht möglich, eine Vollmacht auch unwiderruflich zu erteilen, meistens sind jedoch widerrufliche Vollmachten die Regel.

Welche Formvorschriften gibt es zur Vollmacht?

Vom Grundsatz her sind Vollmachten auch dann gültig, wenn sie formfrei, also zum Beispiel auch mündlich, erteilt werden. Trotzdem ist es aus Beweisgründen empfehlenswert, die Vollmacht schriftlich auszufertigen. Grundsätzlich ändert sich dies auch nicht, wenn das zu Grunde liegende Rechtsgeschäft einer Formvorschrift unterliegt, wie zum Beispiel der Kaufvertrag über ein Grundstück, der bekanntlich notariell beurkundet werden muss. Trotzdem gibt es einige Fälle, in denen die Vollmacht enger an das Rechtsgeschäft gebunden ist.

Innen- oder Außenvollmacht: worin unterscheiden sie sich?

Es gibt eine Reihe von Eigenschaften, nach denen sich Vollmachten durchaus voneinander unterscheiden lassen. So wird zum Beispiel häufig zwischen der Innen- und der Außenvollmacht unterschieden. Immer dann, wenn die Erklärung der Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten direkt erfolgt, wird dies als sogenannte Innenvollmacht bezeichnet. Von der Außenvollmacht wird hingegen dann gesprochen, wenn die Vollmacht gegenüber einem Dritten erteilt wird, gegenüber dem die Vertretung durch die Vollmacht erfolgen soll.

Welche Arten von Vollmachten gibt es?

Im Bereich der Vollmachten gibt es mehrere Vertretungsregelungen, die voneinander zu unterscheiden sind. In Deutschland sind es insbesondere im geschäftlichen Bereich die folgenden Vertretungsregelungen, die durch die entsprechenden Vollmachten gekennzeichnet sind:

  • Prokura
  • Generalvollmacht
  • Handlungsvollmacht
  • Untervollmacht

Eine sehr weitreichende Vollmacht ist die Prokura, die einem Prokuristen erteilt wird. In den meisten Fällen kann der Prokurist umfangreichen Nebenrechte nutzen und den jeweiligen Vorstand eines Unternehmens in sämtlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften vertreten. Die Prokura wird entweder als Einzel- oder Gesamtprokura bezeichnet. Ebenfalls sehr umfangreich ist die Generalvollmacht. Sie erstreckt sich im Prinzip auf alle Rechtsgeschäfte, außer die sogenannten höchstpersönlichen Geschäfte. Dazu zählen insbesondere Geschäfte im Bereich des Familien- und Erbrechts.

Vollmachten im privaten Bereich

Wie eingangs bereits erwähnt, gibt es Vollmachten nicht nur im gewerblichen Bereich, sondern private Vollmachten und Verfügungen sind auch bei Privatpersonen nicht unüblich. Hier sind es insbesondere die folgenden Vollmachten, die durchaus gängig sind:

  • Bankvollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Sorgerechtsverfügung

Sehr wichtig ist mittlerweile die Patientenverfügung und auch die Vorsorgevollmacht geworden, denn dort erklärt der Vollmachtsgeber, was in bestimmten Fällen mit ihm oder seinem Vermögen geschehen soll.

Was sollte die Vollmacht beinhalten?

Im Internet gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich zum bestimmten Anlass eine Mustervollmacht anzusehen und herunterzuladen. Je nach Art der Vollmacht sind es insbesondere die folgenden Punkte, die darin festgehalten werden soll:

  • Name Vollmachtgeber
  • Name Vollmachtnehmer
  • Jeweiliges Geburtsdatum
  • Personalausweisnummer
  • Umfang der Vollmacht
  • Gültigkeitsdauer
  • Datum und Unterschrift

Wie gesagt: Formvorschriften gibt es bei Vollmachten zwar in der Regel nicht, aber aus Beweisgründen ist das schriftliche Anfertigen immer empfehlenswert.

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