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Forfaitierung

Im Finanzbereich gibt es mehrere Möglichkeiten, wie sich Privatpersonen und Unternehmen Kapital beschaffen können. Die gängigste Variante besteht sicherlich darin, einen Kredit aufzunehmen. Größere Unternehmen nutzen zudem öfter die Gelegenheit, sich durch die Emission von Aktien oder Renten Geld zu beschaffen. Eine andere Alternative ist die sogenannte Forfaitierung. Diese wird oft mit dem Factoring gleichgesetzt, jedoch gibt es durchaus Unterschiede.

Worum handelt es sich bei der Forfaitierung?

Die Fachbezeichnung Forfaitierung stammt aus dem Französischen und leitet sich ab von „vendre a forfait“, was so viel wie „im Paket verkaufen“ bedeutet. Allgemein bezeichnet die Forfaitierung den Ankauf von Forderungen, der meistens durch eine bestimmte Gesellschaft durchgeführt wird. Der Käufer übernimmt vom Verkäufer also offene Forderungen, ohne dass er in dem Zusammenhang gegenüber dem Verkäufer ein Rückgriffsrecht hat, falls es zu einem Zahlungsausfall kommen sollte. Somit gibt der Verkäufer an den Käufer auch das Risiko ab, dass der Schuldner der Forderung seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dieses System wird auch als echte Forfaitierung bezeichnet. Behält sich der Käufer jedoch das Rückgriffsrecht vor, handelt es sich nur um eine unechte Forfaitierung.

Wer ist an der Forfaitierung beteiligt?

An einer Forfaitierung sind zwei Parteien direkt beteiligt, nämlich zum einen der Ankäufer und zum anderen der Verkäufer des Forderungs-Paketes. Der Käufer wird in dem Zusammenhang als Forfaiteur bezeichnet, während der Verkäufer Fortfaitist heißt. Eingesetzt wird die Forfaitierung, die häufiger ebenfalls Forfaiting genannt wird, vor allem im Bereich der Exportfinanzierung. Aber auch im Zusammenhang mit Leasinggeschäften wird dieses Instrument in der Praxis immer häufiger eingesetzt. Dies gilt ebenfalls für Forderungen#, die seitens der öffentlichen Hand gegenüber anderen Personen und Unternehmen bestehen. Durch die erhaltene Liquidität werden dann oft bestimmte Projekte finanziert.

Die rechtliche Grundlage der Forfaitierung

Die rechtliche Grundlage der Finanzierungsvariante Forfaitierung ist vorrangig der § 433 ff. BGB, bei dem es um die Definition eines Kaufvertrages geht. Konkret ist die Forfaitierung mit einem Vertrag über einen Forderungskauf verbunden, anders ausgedrückt mit einem Rechtskauf, der im § 453 BGB definiert wird. Demzufolge sind bei der Forfaitierung die Vorschriften der entsprechenden Paragraphen bezüglich eines Kaufvertrages anzuwenden. Das Verfügungsgeschäft ist in diesem Zusammenhang die Abtretung der Forderung, die wiederum in den Paragraphen 398 ff. BGB näher bestimmt sind.

Welche Vorteile haben die Exporteure bei der Forfaitierung?

Wie bereits erwähnt, kommt die Forfaitierung oft im Rahmen der Exportfinanzierung zum Einsatz. Für Exporteure besteht bei solchen Geschäften mit ausländischen Geschäftspartnern oft das Problem, dass die Kreditwürdigkeit – vor allem bei neuen Geschäftspartnern – schwer einzuschätzen ist, was ein größeres Risiko bedeutet. Bei einem Geschäft in einer Fremdwährung kann zudem noch ein Währungsrisiko hinzukommen. Diese Gefahren und einige andere Risiken kann der Exporteur vermeiden, indem er die offenen Forderungen im Zuge der Forfaitierung an den Forfaiteur verkauft.

Wann kommt die Forfaitierung zum Einsatz?

Es gibt mehrere Einsatzgebiete der Forfaitierung, wann diese Finanzierungsvariante sinnvoll sein kann. Zu nennen sind hier insbesondere:

  • Exportfinanzierung
  • Bei langen Zahlungszielen
  • Leasinggeschäfte
  • Relativ hohe Forderungen (Rechnungssummen)
  • Vorfinanzierung notwendig
  • Liquidität schaffen

Worin unterscheiden sich Forfaitierung und Factoring?

Wenn man sich die vorherigen Ausführungen durchliest, könnte man meinen, es ist vom Factoring die Rede. Tatsächlich gibt es einige Gemeinsamkeiten, denn auch beim Factoring geht es um den Verkauf bzw. Ankauf von laufenden Forderungen. Ein Unterschied besteht jedoch darin, dass das Factoring ein sogenannter Gattungskauf ist, weil die Forderung bei Abschluss des Vertrages noch unbekannt ist. Bei der Forfaitierung hingegen werden bereits bestehende und konkret genannte Forderungen verkauft. Die Konsequenz daraus ist vor allem, dass der Verkäufer der Forderung diese beim Factoring einfach durch eine andere Forderung ersetzen, falls die ursprünglich verkaufte Forderung nicht existent ist. Beim Forfaitieren ist dieser „Ersatz“ hingegen nicht möglich, sodass der Verkäufer schadensersatzpflichtig wird.

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