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Neutrale Aufwendungen

Innerhalb eines Unternehmens gibt es eine große Anzahl unterschiedlicher Kosten, die normalerweise in die Rubrik der Aufwendungen fallen. Dazu gehören unter anderem auch die sogenannten neutralen Aufwendungen, die eine bestimmte Position in der Rubrik des Aufwandes einnehmen.

Worum handelt es sich bei neutralen Aufwendungen?

Innerhalb von Unternehmen gibt es unter anderem eine Vielzahl von Aufwendungen, die allerdings nicht den Kosten zugeordnet werden. Stattdessen geht es um den sogenannten Verzehr von Waren oder Dienstleistungen. Dieser wird im Allgemeinen als neutraler Aufwand bzw. die entsprechenden Vorgänge als neutrale Aufwendungen bezeichnet. Kennzeichnend für neutrale Aufwendungen ist unter anderem, dass diese im Grunde nichts mit der ursprünglichen Aufgabe des Unternehmens, nämlich der Leistungserstellung, zu tun haben.

Deshalb wird der neutrale Aufwand zwar in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht, nicht jedoch im Zuge der Kostenrechnung berücksichtigt. Der wesentliche Grund dafür, dass keine Berücksichtigung in der Kostenrechnung stattfindet, besteht darin, dass ansonsten sowohl die Produktionskalkulation als auch das Betriebsergebnis verzehrt werden könnten. Das Gegenüber zu den neutralen Aufwendungen sind die Zweck- bzw. Vertriebsaufwendungen.

Weshalb ist der neutrale Aufwand von Bedeutung?

Neutrale Aufwendungen sind deshalb von Bedeutung, weil sie ein nicht wichtiger Teil der kalkulatorischen Rechnungsabgrenzung darstellen. Dies wiederum hat mehrere Funktionen, insbesondere:

  • Verteilungsfunktion
  • Eingangsfunktion
  • Preisabgrenzungsfunktion
  • Leitungsfunktion

Welche Arten der neutralen Aufwendungen gibt es?

Die neutralen Aufwendungen lassen sich in drei große Gruppen einteilen, nämlich:

  1. Betriebsfremde Aufwendungen
  2. Außerordentliche Aufwendungen
  3. Periodenfremde Aufwendungen

Unter die sogenannten betriebsfremden Aufwendungen fallen sämtliche Kosten, die nicht dem eigentlichen Betriebszweck dienen. Dazu zählt beispielsweise ein Gebäude, welches jedoch nicht betrieblich genutzt wird. Wird dieses Gebäude zum Beispiel verpachtet, zählt dies jedoch nicht zum betrieblichen Zweck des Unternehmens, handelt es sich entsprechend um neutrale Aufwendungen.

Außerordentliche Aufwendungen hingegen sind solche Aufwendungen, die auf der einen Seite dem Betriebszweck dienen. Auf der anderen Seite dienen sie jedoch nicht der Leistungserstellung. Typische Beispiele für außerordentliche Aufwendungen sind zum Beispiel Schadensfälle, Forderungsverluste oder auch Verluste, die nach dem Verkauf des Anlagevermögens entstehen.

Die dritte Hauptarbeit der neutralen Aufwendungen sind die sogenannten periodenfremden Aufwendungen. Es handelt sich dabei um solche Aufwendungen, die keinen Zusammenhang mit der aktuellen Leistung haben und auf diesem Grund getrennt zu behandeln sind. Dazu gehören beispielsweise Mietvorauszahlungen oder Steuernachzahlungen.

Praxisbeispiel für neutrale Aufwendungen

In der Praxis gibt es eine große Anzahl von Beispielen, die in den Bereich der neutralen Aufwendungen fallen. Nehmen wir einmal an, dass der Hersteller von Spielgeräten aufgrund seines hundertjährigen Firmenjubiläums an den örtlichen Musikverein eine Spende von 20.000 Euro tätigt. Da diese Spende nichts mit dem eigentlichen Betriebszweck zu tun hat, also der Herstellung von Spielgeräten, ist es wichtig, dass dieser Betrag in Höhe von 20.000 Euro weder in die Produktionskalkulation noch in die Betriebsrechnung mit einfließt. Allerdings muss natürlich im Zuge der Buchhaltung eine Verbuchung der 20.000 Euro erfolgen, in dem Fall nämlich als neutraler Aufwand. Da die neutralen Aufwendungen das Vermögen reduzieren, ist es somit wichtig, diese grundsätzlich zu verbuchen.

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