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Betriebsfremde Aufwendungen

In einem Unternehmen gibt es immer Ausgaben und Aufwendungen, die direkt mit der Geschäftstätigkeit zu tun haben. Darüber hinaus fallen meistens ebenso sogenannte betriebsfremde Aufwendungen an, wie zum Beispiel Zinsen oder Versicherungsprämien. In unserem Beitrag möchten wir daher näher darauf eingehen, worum es sich bei betriebsfremden Aufwendungen handelt und worin der Unterschied innerhalb der Finanzbuchhaltung und der Kosten- sowie Leistungsrechnung besteht.

Was sind betriebsfremde Aufwendungen?

Als betriebsfremde Aufwendungen werden solche Kosten und Ausgaben bezeichnet, die unabhängig vom Zweck des Betriebes sind. Darüber hinaus kennzeichnen betriebsfremde Aufwendungen, dass sie ferner ebenfalls unabhängig von der betrieblichen Aktivität anfallen. Die betriebsfremden Aufwendungen würden also auf jeden Fall anfallen, unabhängig davon, ob im Unternehmen aktuell aktiv gearbeitet wird und in welchem Umfang. Somit wird unter dem Begriff der betriebsfremden Aufwendungen meistens verstanden, dass diese Ausgaben und Kosten nicht direkt dem Sinne und Zweck des Betriebes dienen.

Typische Beispiele für betriebsfremde Aufwendungen

Wie eingangs erwähnt, gibt es in faktisch jedem Unternehmen betriebsfremde Aufwendungen, sodass es sich dabei alles andere als um einen ungewöhnlichen Posten handelt. Man kann die betriebsfremden Aufwendungen auch so beschreiben, dass diese unabhängig von der Branche sind und auch davon, welchen Geschäftsbetrieb das jeweilige Unternehmen durchführt. Typische Beispiele für betriebsfremde Aufwendungen sind daher:

  • Zinsen
  • Steuern
  • Versicherungsprämien
  • Abschreibungen
  • Verlustvorträge
  • Außerordentliche Aufwendungen

Zinsen sind zum Beispiel deshalb betriebsfremde Aufwendungen, weil mit dem entsprechenden Kredit zwar Investitionen oder Ausgaben finanziert werden, dies jedoch nicht der originäre Zweck des Geschäftsbetriebes ist. Gleiches gilt für Steuern und Versicherungsprämien, die zwar im Zusammenhang mit dem Unternehmen unentbehrlich sind, aber dennoch eigentlich nichts mit der unternehmerischen Tätigkeit als solcher zu tun haben.

Praxisbeispiel für betriebsfremde Aufwendungen

Wie der vorherigen Aufzählung zu entnehmen ist, gibt es in Praxis eine Reihe von Beispielen für betriebsfremde Aufwendungen. Ein Beispiel kommt relativ häufig vor, nämlich dass Unternehmen für ihre Tätigkeit zur Finanzierung von Investitionen oder Ausgaben ein Darlehen aufnehmen. Die Bank vergibt den Kredit selbstverständlich nur unter der Voraussetzung, dass der Kreditnehmer im Gegenzug Zinsen zahlt. Für das Unternehmen stellen diese Zinsaufwendungen gleichsam betriebsfremde Aufwendungen dar, da der Kredit zur benötigt wird, jedoch nichts mit der eigentlichen Geschäftstätigkeit zu tun hat. Darlehen sind daher ein ganz typisches Beispiel für betriebsfremde Aufwendungen bzw. die zu zahlende Zinsen, die es in den weitaus meisten Unternehmen gibt.

Betriebsfremde Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung sowie der Kosten- und Leistungsrechnung

Buchhalterisch ist es wichtig zu wissen, dass betriebsfremde Aufwendungen ebenso wie betriebsfremde Erträge innerhalb der Finanzbuchhaltung einerseits und der Kosten- sowie Leistungsrechnung andererseits nicht gleich behandelt werden. Im Rahmen der Finanzbuchhaltung findet eine Verbuchung der betriebsfremden Aufwendungen statt, genauer gesagt im Zuge der Gewinn- und Verlustrechnung.

Im Gegensatz dazu fließen die betriebsfremden Aufwendungen nicht in die Kosten- und Leistungsrechnung ein. Der wesentliche Grund besteht darin, dass betriebsfremde Aufwendungen bei der später zu erstellenden Produktkalkulation zu einer Verzerrung führen würden, da die Aufwendungen eben nicht im direkten Zusammenhang mit dem Produktionsprozess oder einer anderen Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen.

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