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Anlagevermögen

Bei Unternehmen gibt es mehrere Vermögensgegenstände, die in der Regel entweder dem Umlauf- oder dem Anlagevermögen zugeordnet werden. Grundsätzlich sind Vermögen und Eigenkapital wichtige Säulen einer Firma, auf denen sich unter anderem die Bonität des Unternehmens ausrichtet. In unserem Beitrag gehen wir näher darauf ein, worum es sich beim sogenannten Anlagevermögen handelt. Ferner erläutern wir, was zum Anlagevermögen zählt und wie die Bewertung stattfindet. Darüber hinaus gehen wir näher darauf ein, wie das Anlagevermögen in der Bilanz gegliedert ist und worin der Unterschied zum Umlaufvermögen besteht.

Worum handelt es sich beim Anlagevermögen?

Per Definition handelt es sich auf der Grundlage des Paragraphen 247 Abs. 2 HGB beim Anlagevermögen um bestimmte Sachwerte, deren wesentliche Eigenschaft darin besteht, dauerhaft im Geschäftsbetrieb eingesetzt zu werden. Von entscheidender Bedeutung ist somit, dass die entsprechenden Gegenstände, die dem Anlagevermögen zugerechnet werden sollen, auf Dauer zur Nutzung angelegt sind. Dabei wird nach HGB davon ausgegangen, dass die Nutzungsdauer von mehr als ein Jahr beträgt.

Das Anlagevermögen lässt sich in zwei große Gruppen einteilen, nämlich die sogenannten abnutzbaren und die nicht abnutzbaren Güter. Zur Gruppe der abnutzbaren Güter zählen beispielsweise sämtliche Geräte und Maschinen, die einen Verschleiß im Laufe der Nutzungsdauer haben. Demgegenüber gehören unter anderem Grundstücke zu den nicht abnutzbaren Gütern des Anlagevermögens.

Was zählt zum Anlagevermögen?

Per Definition sind es nahezu alle existenten Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, die mehr als ein Jahr dem Geschäft dienen sollen, die zum Anlagevermögen zählen. Dazu gehören zunächst einmal eine Reihe materieller Vermögensgegenstände, wie zum Beispiel:

  • Grundstücke
  • Gebäude
  • Maschinen
  • Technische Anlagen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Fuhrpark

Neben den materiellen Vermögensgegenständen gibt es ferner sogenannte immaterielle Gegenstände und Werte, die ebenfalls dem Anlagevermögen zugerechnet werden. Dazu zählen beispielsweise Patente, der Firmenwert als solcher, Finanzanlagen oder Anteile an anderen Firmen. Ebenfalls zu den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens zählen gewerbliche Schutzrechte und Konzeptionen.

Wie findet die Bewertung des Anlagevermögens statt?

Bei der Bewertung des Anlagevermögens geht es im ersten Schritt um die zuvor erläuterten nicht abnutzbaren Gegenstände. Hier ist die Bewertung relativ einfach, denn sie wird auf Grundlage der Anschaffungskosten vorgenommen. Bei den anderen Gegenständen des Anlagevermögens, die abnutzbar sind, findet die Bewertung in der Bilanz zu den fortlaufenden Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten statt. Summiert man diese Werte, ergibt sich daraus das sogenannte Gesamtsachanlagevermögen. Im nächsten Schritt findet dann eine Abschreibung des Wertes über die geplante Nutzungszeit hinweg statt.

Wichtig bei der Bewertung des Anlagevermögens ist ebenfalls, dass diese nach dem sogenannten Niederstwertprinzip vorgenommen wird. Das bedeutet, dass eventuelle Wertsteigerungen im Vergleich zu den Anschaffungskosten in der Bilanz nicht aufgeführt werden dürfen. Ebenfalls bedeutet das Niederstwertprinzip, dass eine dauernde Wertminderung auch so erfasst werden muss, sodass stets vorsichtig kalkuliert und bilanziert werden muss.

Worin unterscheiden sich Anlagevermögen und Umlaufvermögen?

Nicht selten werden Anlagevermögen und Umlaufvermögen in der Praxis verwechselt. Der wesentliche Unterschied besteht darin, über welchen Zeitraum hinweg die entsprechenden Gegenstände genutzt werden und dem Betrieb dienen sollen. Beim Anlagevermögen haben wir das bereits zuvor erläutert, denn dazu zählen alle Gegenstände und Sachwerte, die dem Unternehmen mindestens mehr als ein Jahr dienen.

Demgegenüber werden dem Umlaufvermögen solche Gegenstände, Güter und Materialien zugeordnet, die von kurzer Nutzungsdauer sind. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die Gegenstände des Umlaufvermögens entweder zur Veräußerung, zur Verarbeitung oder alternativ zum Verbrauch dienen. Dies ist bei den Gegenständen des Anlagevermögens nicht der Fall, denn diese sollen möglichst dauerhaft im Unternehmen existieren.

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