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Nullkuponanleihe

Am Finanzmarkt gibt es zahlreiche Anleihen, in die Anleger Geld investieren können. Bekannt sind zum Beispiel Staatsanleihen oder auch solche Rentenpapiere, die von Banken und Sparkassen ausgegeben werden. Zu den eher weniger weit verbreiteten Anleihearten, die zahlreichen Anlegern nicht bekannt sind, zählt die Nullkuponanleihe. Worum es sich dabei handelt, welche Arten der Anleihe es gibt und was die Besonderheit bezüglich der Verzinsung ist, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Worum handelt es sich bei der Nullkuponanleihe?

Die Nullkuponanleihe wird im Fachbereich oft als Zero-Bond bezeichnet. Die spezielle Eigenschaft dieses Rentenpapiers besteht darin, dass der Anleger keinen laufenden Zins erhält, wie es bei den meisten anderen verzinslichen Wertpapieren der Fall ist. Der Zinssatz beträgt also nominal 0%, woher die Anleihe ihren Namen hat. Allerdings wird die fehlende Verzinsung ausgeglichen, nämlich durch einen Abschlag beim Kaufpreis. Bei der am häufigsten verwendeten Nullkuponanleihe gibt es also gar keine Verzinsung in direkter Form, sondern der Ertrag ergibt sich aus der Differenz zwischen dem reduzierten Ausgabekurs von dem späteren Rückzahlungskurs.

Welche Formen von Nullkuponanleihen gibt es?

Zero-Bonds werden am Markt heute insbesondere in zwei unterschiedlichen Varianten ausgegeben, nämlich:

  • Ausgabe zum Endwert
  • Ausgabe zum Barwert

Bei der Ausgabe zum Endwert findet am Fälligkeitstag zum einen die Auszahlung des Barwertes und zum anderen der angesammelten „Zinsen“ statt. Anders verhält es sich bei der Ausgabe zum Barwert, denn dann besteht der Ertrag des Anlegers im verminderten Ausgabekurs.

Nullkuponanleihen an einem Beispiel erläutert

Nehmen wir an, dass Sie gerne insgesamt 20.000 Euro in Zero-Bonds investieren möchten. Statt einer Verzinsung ist in den Anleihebedingungen festgeschrieben, dass nominal 1.000 Euro zu einem verminderten Preis von 900 Euro ausgegeben werden. Für Ihr Investment bedeutet das, dass Sie nominal 20.000 Euro zu einem Kurs bzw. Preis von 18.000 Euro erhalten können. Die Differenz in Höhe von 2.000 Euro ist somit Ihr Ertrag.

Auf Ihr eingesetztes Kapital in Höhe von 18.000 Euro gerechnet bedeutet das eine Gesamtrendite von 11,11 Prozent. Nun müssen Sie lediglich die Laufzeit mit einrechnen und erfahren auf diese Weise, wie hoch die jährliche Rendite ist. Im Beispiel würde die Jahresrendite bei einer angenommenen Laufzeit von drei Jahren rund 3,7 Prozent betragen. Diese Jahresrendite können Sie dann im Prinzip mit einer jährlichen Verzinsung anderer Anleihen vergleichen, um so festzumachen, ob die Nullkuponanleihe vom Ertrag her attraktiv ist oder nicht.

Welche Risiken weisen Nullkuponanleihen auf?

Neben dem Emittentenrisiko, mit dem jede Form von Anleihe behaftet ist, gibt es bei Zero-Bonds noch speziellere Risiken zu beachten. Aufgrund der Tatsache, dass während der Laufzeit weder Rückzahlung noch Erträge fließen, sind Nullkuponanleihen für gewöhnlich volatiler als andere Wertpapiere mit festem Zins. Das wiederum bedeutet, dass ein höheres Risiko schwankender Kurse besteht. Dies bezieht sich allerdings nur unter der Voraussetzung darauf, dass Sie die Anleihe vor Fälligkeit an der Börse veräußern möchten. Der Rückkaufkurs hingegen steht fest und liegt normalerweise bei 100 Prozent.

Welche Vor- und Nachteile haben Zero-Bonds?

Für das ausgebende Unternehmen sind Nullkuponanleihen vor allem deshalb vorteilhaft, weil keine Zinsen während der Laufzeit gezahlt werden müssen. Dadurch wird faktisch Liquidität geschont. Der Vorteil für Anleger ist vor allem, dass während der Laufzeit keine Steuern zu zahlen sind, weil es keine laufende Verzinsung gibt. In beiden Fällen kann es allerdings auch zu Nachteilen kommen. So muss der Emittent am Laufzeitende einen größeren Geldbetrag aufwenden. Ähnlich verhält es sich beim Anleger, denn dieser muss dem ihm zufließenden Ertrag in einer Summe versteuern und überschreitet damit vielleicht sogar seinen Sparer-Pauschbetrag.

Nullkuponanleihe und die Steuer

Da es sich bei der Nullkuponanleihe um eine Kapitalanlage handelt, greift in dem Fall die Abgeltungssteuer. Das gilt auch Voraussetzung, dass zwar keine Zinsen gezahlt werden. Allerdings fließt dem Anleger natürlich dennoch ein Ertrag zu, nämlich durch die Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmekurs. Die Besonderheit besteht lediglich darin, dass die anfallenden Erträge erst bei Fälligkeit der Nullkuponanleihe zu versteuern sind, falls Sie das Wertpapier nicht vorzeitig veräußern.

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