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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

 
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, ist eine der etwa zehn Gesellschaftsformen in Deutschland. Dabei handelt es sich sogar um die einfachste Variante, denn die Gründung einer GbR ist nur mit wenigen Auflagen verbunden.

Worum handelt es sich bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts?

 
Die GbR ist die einfachste Form, wie man in Deutschland eine Gesellschaft gründen kann. Voraussetzung ist zunächst, dass sich mindestens zwei Personen als Gesellschafter mittels eines Vertrags zu dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen. Innerhalb des Gesellschaftsvertrages sind dann die entsprechenden Rechte und Pflichten der jeweiligen Gesellschafter festgehalten. Die GbR zählt zu den sogenannten Personengesellschaften, die vor allem in den Paragraphen 705ff BGB geregelt sind. Eine GbR kann zum nahezu jedem legalen Zweck gegründet werden, was diese Gesellschaftsform durchaus beliebt macht.

Wie wird eine GbR gegründet?

 
Falls Sie eine GbR gründen möchten, ist im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen keine bestimmte Kapitalanlage zu leisten. Auch deshalb ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts relativ beliebt. Es müssen sich einfach nur mindestens zwei Personen zusammentun, die ein gemeinsames Ziel verfolgen und dementsprechend die GbR ins Leben rufen. Lediglich ein Gesellschaftsvertrag ist zur rechtswirksamen Gründung erforderlich. Theoretisch kann dieser sogar mündlich formuliert werden, allerdings ist es aus Beweisgründen definitiv empfehlenswert, den Gesellschaftsvertrag niederzuschreiben.

Welche Rechte und Pflichten haben die Gesellschafter bei der GbR?

 
Wie bei jeder Gesellschaftsform, so haben natürlich auch die Gesellschafter im Rahmen der GbR einige Rechte und Pflichten. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Gesellschafter zur Leistung bestimmter Beiträge verpflichtet sind, die sie zuvor vereinbart haben. Ebenfalls existiert eine sogenannte Treuepflicht. Diese besagt, dass die Gesellschafter nichts unternehmen dürfen, was der Gesellschaft bürgerlichen Rechts schadet. Zu den weiteren Rechten und Pflichten der Gesellschafter zählen im Rahmen der GbR:

  • Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen
  • Gemeinschaftliche Geschäftsführung
  • Ausübung von Kontrollrechten
  • Beteiligung an Gewinnen und Verlusten

Wer haftet wie bei der GbR?

 
Bei jeder Gesellschaftsform ist unter anderem die Haftungsfrage sehr relevant. Da es sich bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts um eine Personengesellschaft handelt, bedeutet das, dass es nicht nur eine persönliche, sondern ebenfalls eine gemeinschaftliche und sogar uneingeschränkte Haftung seitens der Gesellschafter gibt. Das wiederum heißt, dass man nicht nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet, sondern darüber hinaus ohne Grenzen zusätzlich mit dem Privatvermögen.

Wie erfolgt die Besteuerung von GbRs?

 
Ob und in welchem Umfang die Besteuerung von GbR stattfindet, hängt zunächst einmal davon ab, ob die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als sogenanntes steuerpflichtiges Subjekt eingeordnet wird oder stattdessen lediglich als Zusammenschluss von Personen angesehen wird. Im Rahmen der Einkommensteuer werden die entsprechenden Gesellschafter besteuert, nicht jedoch die Gesellschaft als solche. Umgekehrt verhält es sich bei der Umsatzsteuer, denn in dem Fall findet eine Besteuerung der GbR als eigenständiges Steuersubjekt statt.

Wie erfolgt die Anmeldung einer GbR?

 
Die Anmeldung einer GbR erfolgt so, dass die jeweiligen Gesellschafter eine persönliche Anmeldung beim Gewerbeamt vornehmen, also faktisch einen Gewerbeschein ausstellen lassen. Darüber hinaus ist es notwendig, spätestens einen Monat nach Eröffnung der Gesellschaft die entsprechende Aufnahme der Tätigkeit an das Finanzamt weiterzuleiten. Ins Handelsregister wird eine GbR übrigens nicht eingetragen.

Welchen Namen kann die GbR haben?

 
Grundsätzlich kann eine GbR Gesellschaft zwar auch einen Fantasienamen haben, was allerdings in der Praxis nicht empfohlen wird. Stattdessen ist es sinnvoll, dass zum Beispiel die Nachnamen der Gesellschafter Teil des GbR Namens sind. So könnte die Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Beispiel heißen: Hans Meyer und Lutz Müller Sonnenstudio GbR.

Was sind die Vor- und Nachteile einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts?

 
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts gibt es einige Vorteile, aber auch mehrere Nachteile sollten Sie beachten. Zu den Vorteilen zählen:

  • Keine Kapitaleinlage notwendig
  • 2 Gründer reichen aus
  • Freiberufler können ebenfalls eine GbR gründen
  • Geringer bürokratischer Aufwand
  • Mitbestimmungsrechte der Gesellschafter

Auf der anderen Seite gibt es ebenfalls einige Nachteile, die Sie kennen sollten, bevor Sie sich für die Gründung einer GbR entscheiden. Dazu zählen:

  • Gesamtschuldnerische und persönliche Haftung der Gesellschafter
  • Einstimmige Beschlussfassung notwendig
  • Private Besteuerung der Gewinne
  • Geringes Ansehen im Geschäftsverkehr

In den meisten Fällen werden sicherlich die Vorteile überwiegen, sodass dies ein weiterer Grund dafür ist, dass die GbR sehr beliebt ist.
 

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