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Geldwäsche

Bei der Geldwäsche handelt es sich um eine illegale Machenschaft, die von Kriminellen getätigt wird, um Zahlungsmittel illegalen Ursprungs unbemerkt zu verbreiten. Ziel der Geldwäsche ist in erster Linie, dass die Herkunft des Geldes nicht nachvollzogen werden kann, sodass sich das Geld unter die „normalen“ Zahlungsmittel mischt.

Worum handelt es sich bei der Geldwäsche?

Ein klassisches Beispiel für eine Geldwäsche ist es, wenn ein Erpresser eine bestimmte Summe im Rahmen einer kriminellen Tat erhalten hat. Dabei wird das Geld selbstverständlich in bar übergeben und nicht etwa über ein Konto überwiesen. Das Ziel des Erpressers ist es nun, das so erhaltene Geld in den gewöhnlichen und damit legalen Geldkreislauf einzuschleusen, damit dieses nicht mehr nachvollzogen oder gar identifiziert werden kann. Diesen Vorgang wiederum bezeichnet man als Geld waschen, da die in Umlauf gebrachten Geldscheine sozusagen „rein“ sind.

Was ist der Inhalt des Geldwäschegesetzes?

Durch das Geldwäschegesetz soll geregelt werden, wie Zahlungsströme zu kontrollieren sind. Darüber hinaus handelt es sich gleichermaßen bei der Geldwäsche um einen strafrechtlich relevanten Vorgang, also um eine Straftat. Daraus resultiert, dass mittels des Geldwäschegesetzes eine Straftat definiert wird, die von den zuständigen Behörden verfolgt und im Idealfall aufgeklärt werden muss.

Die Basis für das Geldwäschegesetz stellt das „Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität“ dar, welches aus dem Jahr 1992 stammt. Seit diesem Datum ist die Geldwäsche zugleich ein strafrechtlich relevanter Tatbestand. Seit 1992 gab es immer wieder Anpassungen und Erneuerungen des Geldwäschegesetzes, wie zum Beispiel die EU-Geldwäscherichtlinie, die aus dem Jahr 2005 stammt.

Veränderungen der EU-Geldwäscherichtlinie

Innerhalb der Europäischen Union gab es zum ersten Mal vor knapp 30 Jahren, nämlich 1991, eine separate Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche. Die ersten gemeinsame Maßnahmen fanden im Jahre 1997 statt. Zu den typischen Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Geldwäsche getroffen werden, zählen insbesondere das Einfrieren oder die Beschlagnahmung von Geldern, die vermutlich aus kriminellen Machenschaften stammen.

Ein wichtiger Baustein des Geldwäschegesetzes und auch der Geldwäscherichtlinie ist, dass ab einem gewissen Gegenwert einer Transaktion die Identität des Zahlungspflichtigen, also des Auftraggebers, festzuhalten ist. Hinzu kommt, dass der entsprechende Zahlungsdienstleister diese Angaben des Auftraggebers bei den Zahlungsvorgängen automatisch und ohne Aufforderung weiterzuleiten hat. In den letzten 20 Jahren gab es mehrere Änderungen, die ebenfalls die EU-Geldwäscherichtlinie betreffen, wie zum Beispiel:

  • Deutliche Erhöhung der Sanktionen von bis zu fünf Millionen Euro
  • Angabe sämtlicher wirtschaftlich Berechtigter bezüglich einer Transaktion
  • Überwachung der Geldwäsche von den europäischen Aufsichtsbehörden
  • Geldtransfers müssen von den Banken ab einen Gegenwert von 1.000 Euro geprüft werden

Wie stellt sich das Geldwäschegesetz in der Praxis dar?

Bei Gesetzen ist es oftmals so, dass es eine nicht unerhebliche Differenz zwischen Theorie und Praxis gibt. Das Geldwäschegesetz hat in der Praxis vor allen Dingen die Aufgabe, für eine erhöhte Transparenz bei allen relevanten Finanztransaktionen zu sorgen. Dies betrifft in erster Linie Bargeld, denn illegales Geld wird nahezu ausschließlich im Barverkehr verwendet. Zu diesem Zweck sind Finanzdienstleister, aber auch Versicherungen sowie Notare und Wirtschaftsprüfer dazu angehalten, sich bei Auffälligkeiten bezüglich eines Kunden zu melden. Dabei gibt es einige Anhaltspunkte, die für eine Geldwäsche sprechen können, insbesondere:

  • Hohe Bareinzahlungen
  • Transport großer Geldmengen
  • Lagerung und Verwahrung von Bargeldbeständen
  • Große Anzahl verschiedener Bankkonten
  • Schlechte Konditionen bei einer Kapitalanlage werden anstandslos akzeptiert

Zwar sind bei der Entdeckung der Geldwäsche in erster Finanzdienstleister in der Pflicht, aber dennoch hat zusätzlich jeder Gewerbetreibende ebenfalls eine sogenannte Sorgfaltspflicht. Diese beinhaltet, dass er bei der Annahme von Bargeldbeträgen von über 10.000 Euro verpflichtet ist, dass sich der Zahlende mittels eines Ausweises identifiziert und der Gewerbetreibende bei einem Verdacht auf Geldwäsche eine Meldung durchführt.

Wer muss ebenfalls besonders auf Geldwäsche achten?

Neben den Finanzdienstleistern und Gewerbetreibenden gibt es noch einige weitere Berufsgruppen, die verstärkt auf eine mögliche Geldwäsche achten müssen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Personen, die von Berufs wegen öfter Bargeld entgegennehmen, wie zum Beispiel:

  • Anwälte
  • Notare
  • Immobilienmakler
  • Juweliere
  • Versicherungen
  • Spielbanken

Juweliere zum Beispiel stehen deshalb im Fokus, weil Investitionen von zu waschendem Geld häufig in Schmuck stattfinden, der selbstverständlich auch mit höheren Summen bar gekauft wird. Gleiches gilt nicht selten für eine fällige Maklerprovision und in Spielbanken ist es ohnehin üblich, Bargeld in Jetons zum Spielen zu tauschen.

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