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Grunderwerbsteuer

Wer in Deutschland eine Immobilie bzw. ein Grundstück kauft, der muss die sogenannte Grunderwerbsteuer bezahlen. Hierzulande hängt die Höhe der Grunderwerbsteuer insbesondere davon ab, in welchem Bundesland sich das Grundstück bzw. die Immobilie befindet. Es handelt sich um eine Steuer, der man als Immobilien- und Grundstückseigentümer nicht entgehen kann, wenn man neuer Eigentümer wird.

Wodurch ist die Grunderwerbsteuer gekennzeichnet?

Rechtlich betrachtet ist die Grunderwerbsteuer eine sogenannte Verkehrssteuer. Dies bedeutet, dass die Steuer auf Basis eines Kaufvertrages vereinnahmt wird, der bei der Übertragung von Immobilien bzw. Grundstücken zudem notariell beurkundet werden muss. Eine Besonderheit besteht darin, dass die Grunderwerbsteuer nur dann zu zahlen ist, falls sich das Grundstück in Deutschland befindet. Möchten Sie hingegen beispielsweise ein Grundstück in Spanien erwerben, so müssen Sie die dort geltenden Vorschriften beachten und nächst einmal keine Grunderwerbsteuer zahlen, zumindest nicht auf Grundlage des deutschen Rechts. Die Berechnung der Grunderwerbsteuer findet insbesondere auf Basis des im Kaufvertrag genannten Kaufpreises statt.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Die Höhe der Grunderwerbsteuer hängt maßgeblich davon ab, in welchem Bundesland sich das Grundstück befindet. Hier gibt es aktuell teilweise deutliche Unterschiede, denn von 3,5 Prozent bis zu 6,5 Prozent kann sich die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland erheblich unterscheiden. So berechnen beispielsweise aktuell (2019) die folgenden Bundesländer eine jeweilige Grunderwerbsteuer in Höhe von:

  • Bayern: 3,5%
  • Hamburg: 4,5%
  • Baden-Württemberg: 5,0%
  • Sachsen: 3,5%
  • Nordrhein-Westfalen: 6,5%
  • Schleswig-Holstein: 6,5%

In der Regel werden Sie als Käufer eines Grundstücks bzw. einer Immobilie zwar die Auswahl nicht nach dem Bundesland treffen, aber trotzdem macht es natürlich mitunter Sinn, die Differenzen bezüglich der Grunderwerbsteuer zu beachten. Beträgt der Kaufpreis beispielsweise 200.000 Euro, würden Sie aktuell in Bayern Grunderwerbsteuer in Höhe von 7.000 Euro bezahlen. In Schleswig Holstein hingegen müssten Sie fast doppelt soviel zahlen, nämlich 13.000 Euro. Somit besteht durchaus ein nicht geringes Einsparpotenzial, falls Sie bei der Wahl des Grundstücks mehrere Bundesländer zur Auswahl haben.

Welche Schritte führen zur Berechnung der Grunderwerbsteuer?

Damit die Grunderwerbssteuer berechnet wird, muss das Finanzamt natürlich Kenntnis davon erlangen, dass ein Grundstück oder eine Immobilie den Eigentümer wechselt. Es gibt übrigens einige Ausnahmen, bei denen keine Berechnung der Grunderwerbsteuer stattfindet. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Steuer sich auf maximal 2.500 Euro belaufen würde oder das Grundstück bzw. die Immobilie vererbt wurde. In diesen Fällen wäre keine Grunderwerbsteuer zu entrichten, was ebenfalls unter der Voraussetzung gilt, dass die Immobilie einerseits an ein Familienmitglied verschenkt wird und dieser zum anderen ein Nießbrauchrecht erhält.

Der Weg zur Berechnung der Grunderwerbsteuer beginnt in aller Regel damit, dass Sie sich als neuer Eigentümer für eine Immobilie bzw. ein Grundstück entscheiden. Anschließend findet die Ausfertigung des Kaufvertrages statt, der notariell beurkundet werden muss. Darüber hinaus wird vom Notar ebenfalls die Eintragung ins Grundbuch veranlasst. Zudem übersendete Notar die entsprechenden Unterlagen an das zuständige Finanzamt, sodass dieses die Berechnung der Grunderwerbsteuer vornehmen kann. Anschließend erhält der neue Eigentümer einen Zahlungsbescheid, der die zu zahlende Summe enthält. In aller Regel ist es verpflichtend, die fällige Grunderwerbsteuer innerhalb eines Zeitraums von maximal einem Monat zu zahlen, wobei das Datum des Steuerbescheides die Grundlage ist. Bis auf ganz wenige Ausnahmen ist es nicht möglich, dass die Zahlung der Grunderwerbsteuer seitens des Finanzamtes gestundet wird.

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