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Genussscheine

Am Finanzmarkt gibt es eine Reihe von Wertpapieren, die als Anleihen bezeichnet werden. Oftmals sind diese Papiere mit einem festen oder variablen Zins ausgestattet. Darüber hinaus existieren spezielle Varianten, die dem Anleger keine Zinsen verbriefen, sondern zum Beispiel einen Ertrag, der sich am Gewinn des Unternehmens orientiert. Häufig wird in dem Zusammenhang auch von Genussscheinen gesprochen.

Was sind Genussscheine?

Genussscheine zählen zu den Finanzinstrumenten, deren Ausgestaltung kaum reguliert wird. Damit unterscheiden sie sich von zahlreichen Anleihen, beispielsweise Staats- oder Währungsanleihen. Bei Genussscheinen ist es dem Emittenten relativ freigestellt, worin die Bedingungen bestehen und welche Form des Ertrages der Inhaber erhält. Aus diesem Grund ordnet man die Genussscheine in der Regel dem sogenannten grauen Kapitalmarkt zu.

Häufiger handelt es sich bei Genussscheinen um eine Art Mischung zwischen Aktien und Anleihen. Der Grund besteht darin, dass der Anleger meistens am Gewinn des Unternehmens beteiligt wird, jedoch kein fixer Zins ausgezahlt wird. Dennoch gibt es einen Ertrag, der meistens variabel ist und eine Beteiligung am Unternehmensgewinn darstellt. Zahlreich Genussscheine können über die Börse gehandelt werden, was allerdings nicht auf sämtliche Wertpapiere dieser Art zutrifft.

Wie sind Genussscheine ausgestaltet?

Wie eingangs bereits erwähnt, genießen Emittenten von Genussscheinen bezüglich der Ausgestaltung der Wertpapiere einen großen Spielraum und Freiheiten. Daher ist es für Anleger besonders wichtig, sich im Detail mit der Struktur und den Bedingungen der Genussscheine auseinanderzusetzen. Im Hinblick auf die Ausgestaltung finden sich am Markt insbesondere die folgenden Varianten:

  • Feste Ausschüttung oder variabler Zins
  • Feste oder begrenzte Laufzeit
  • Mit oder ohne Mindestverzinsung
  • Verlust bis zum Kapitaleinsatz möglich

Manche Genussscheine sind zudem so ausgestaltet, dass sie ein Options- oder Wandlungsrecht besitzen. In dem Fall besteht für den Inhaber die Möglichkeit, beim Optionsrecht bestimmte Aktien der Gesellschaft zu erhalten oder beim Wandlungsrecht den Genussschein in diese Aktien zu tauschen.

Welche Chancen und Vorteile haben Genussscheine?

Ein Vorteil zahlreiche Genussscheine besteht darin, dass diese an der Börse gehandelt werden. Somit haben Anleger die Möglichkeit, die Wertpapiere jederzeit zu kaufen und zu veräußern. Eine Chance besteht bei Genussscheinen vor allem darin, dass die Gesamtrendite im direkten Vergleich mit der gewöhnlicher Anleihen in der Regel etwas höher ausfällt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Genussscheine zu einem Kurs von unter 100 einer Börse zu erwerben und zu Kursgewinne zu generieren, denn der Fälligkeit findet eine Rückzahlung zum Kurs von 100 % statt.

Welche Risiken gibt es bei Genussscheinen?

Genussscheine werden im Vergleich zu anderen Anleihen seltener gehandelt, was Experten unter anderem auf die verschiedenen Risiken zurückfordern. Insgesamt betrachtet gibt es oftmals bis zu fünf Risiken, die in Verbindung mit Genussscheinen stehen, nämlich:

  • Rückzahlungsrisiko
  • Emittentenrisiko
  • Ausschüttungsrisiko
  • Liquiditätsrisiko
  • Marktrisiko

Wie alle Anleihen, so besitzen auch Genussscheine zunächst das Bonitäts– bzw. Emittentenrisiko. Damit ist gemeint, dass der Emittent insolvent werden könnte und nicht mehr in der Lage ist, das Kapital aus den Genussscheinen zurückzuzahlen. Das Liquiditätsrisiko hingegen beinhaltet, dass es sich bei Genussscheinen nicht um einen besonders liquiden Markt handelt. Das wiederum kann dazu führen, dass Sie mitunter Tage oder noch länger warten müssen, bis Sie die Wertpapiere an der Börse veräußern können und sich ein entsprechender Käufer gefunden hat.

Welche Rechte beinhaltet ein Genussschein?

Unabhängig von der Ausgestaltung gibt es einige Rechte, die im Prinzip jeder Genussschein normalerweise beinhaltet. Als erstes gehört dazu, dass der zum Nominalwert erworbene Genussschein zum festgelegten Fälligkeitsdatum zurückgezahlt wird. Zu diesem Zeitpunkt erhält der Inhaber demnach 100 Prozent seines investierten Kapitals zurück. Ebenfalls zu den Rechten zählen in der Regel festgelegte Ausschüttungen, die in den Emissionsbedingungen zum Genussschein festgelegt worden sind. Da es sich bei Genussscheinen um sogenannte Schuldverschreibungen handelt, kommen Anlegern relativ ähnliche Rechte wie Gläubigern zu, insbesondere bei möglichen Rückzahlungsproblemen seitens des Emittenten.

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