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Mängelrüge

Die Mängelrüge ist ein juristischer Begriff, hat allerdings insbesondere im Handelsbereich auch in der Praxis größerer Bedeutung. Es handelt sich dabei um eine Kritik seitens eines Käufers, der zum Beispiel versteckte Mängel an einer von ihm erworbenen Ware rügt. Zudem handelt es sich bei der Mängelrüge um die rechtliche Voraussetzung dafür, dass der Käufer gegenüber dem Verkäufer seine Gewährleistungsansprüche geltend machen kann.

Was ist die Mängelrüge?

Vereinfacht dargestellt handelt es sich bei der Mängelrüge um eine Anzeige seitens des Käufers, die sich auf ein mit dem Verkäufer abgeschlossenes Handelsgeschäft bezieht. Innerhalb der Mängelrüge zeigt der Käufer gegenüber dem Verkäufer bzw. Lieferanten an, dass eine Ware nicht wie beschrieben oder erwartet ausgestattet ist. In der Regel bedeutet das, dass das jeweilige Produkt einen Mangel hat. Dabei kann es sich um die folgenden Mängel handeln:

  • Falsche Ware geliefert
  • Nicht passende Ware geliefert
  • Ware ist beschädigt
  • Ware hat sonstige Mängel

In der Regel muss dem Verkäufer innerhalb der Mängelrüge das Recht eingeräumt werden, eine Verbesserung herbeizuführen. Ist dies nicht möglich, weil die Ware beispielsweise beschädigt ist oder ein falsches Produkt geliefert wurde, muss ein Ersatz stattfinden oder der Verkäufer zahlt den Kaufpreis an den Käufer zurück.

Was sind die Ziele der Mängelrüge?

Die Mängelrüge hat aus Sicht des Käufers mehrere Ziele, die in der Praxis von Bedeutung sind. Das Hauptziel besteht darin, dass der Käufer nur durch die Mängelrüge die Voraussetzung schaffen kann, dass er Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen kann. Zudem ist es ein Ziel, den Verkäufer möglichst schnell über einen entsprechenden Mangel der Ware zu informieren.
Ein indirektes Ziel der Mängelrüge besteht darin, dass Handelskäufe schneller und einfacher abgewickelt werden. Zudem schützt sie den Verkäufer vor späteren Reklamationen, die der Käufer eventuell geltend machen kann bzw. einen Versuch unternehmen kann. Daher gibt es im Zuge der Mängelrüge auch enge zeitliche Vorgaben, wann diese nach Erhalt der Ware stattfinden muss.

Was sind die Voraussetzungen für eine Mängelrüge?

Eine Mängelrüge kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, die erfüllt sein müssen. Dazu gehören in erster Linie:

  • Käufer hat Ware erhalten
  • Beidseitiger Handelskauf als Grundlage
  • Käufer hat den Mangel unverzüglich nach Erhalt der Ware festgestellt
  • Mängelrüge wurde umgehend gestellt

Welche Arten von Mängeln gibt es?

Kennzeichnend für die Mängelrüge ist, dass der Käufer gegenüber dem Verkäufer einen sogenannten Sachmangel anzeigt. Es geht dabei ausschließlich um die Beschaffenheit einer Ware, die aus Sicht des Käufers einen Mangel hat. Auch eine beispielsweise falsche Menge des entsprechendes Produktes zählt zu den Sachmängeln, die im Zuge einer Mängelrüge angezeigt werden können.
Im Wesentlichen wird zwischen zwei unterschiedlichen Mängelarten unterschieden, nämlich zwischen den sogenannten offenen und den versteckten Mängeln. Ein offener Mangel ist dadurch gekennzeichnet, dass der entsprechenden Mangel bereits bei Prüfung des Wareneingangs oder alternativ bei der Annahme einer Dienstleistung festgestellt werden kann. Ist dies nicht möglich, weil der Mangel nicht sofort offensichtlich ist, sodass dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkt wird, handelt es sich um sogenannte versteckte Mängel.

Welcher Form ist bei der Mängelrüge einzuhalten?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Form, in der die Mängelrüge angezeigt werden muss. Allerdings ist in den meisten AGBs von Unternehmen festgehalten, dass die Mängelrüge schriftlich erfolgen muss. Akzeptiert werden meistens neben dem Postweg auch eine Mängelrüge per E-Mail oder Telefax. Wichtig ist zudem, dass in der Mängelanzeige möglichst genau beschrieben wird, worin der voraussichtliche Mangel besteht.

Was sind die Folgen einer Mängelrüge?

Es gibt mehrere Folgen, die nach einer Mängelrüge eintreten können, insbesondere:

  • Käufer verlangte Umtausch der Ware
  • Käufer verlangt die Reparatur des Produktes
  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Käufer macht Schadensersatzansprüche geltend

Welche Folge bei der Mängelrüge eintritt, hängt oftmals auch von der Art des Produktes ab und ob dieses beispielsweise repariert oder problemlos gleichwertig ersetzt werden kann.

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