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Mitschuldner

Bei einem Kredit kann es sinnvoll sein, wenn es nicht nur einen, sondern einen weiteren Kreditnehmer gibt. Dieser wird in der Regel als Mitantragsteller oder oftmals ebenso als Mitschuldner bezeichnet. Doch worum handelt es sich beim Mitschuldner im Detail und welche Verpflichtungen geht die Person ein?

Definition eines Mitschuldners

Per Definition handelt es sich bei einem Mitschuldner um eine natürliche oder juristische Person, die – neben einer anderen natürlichen oder juristischen Person – ebenfalls rechtlich verbindlich für bestimmte Schulden einsteht. In der Praxis handelt es sich dabei oftmals um Kredite, die bei einer Bank aufgenommen werden. Aber auch jedes andere Schuldverhältnis kann in der Praxis dazu führen, dass es nicht nur einen, sondern mindestens zwei Schuldner gibt, so dass alle Parteien in dem Fall Mitschuldner sind.

Welche Verpflichtungen hat der Mitschuldner?

Der Mitschuldner hat bei einer Finanzierung exakt die gleichen Verpflichtungen wie der Hauptschuldner. Er ist demzufolge dazu verpflichtet, die monatlichen Raten zu tragen und zudem verantwortlich dafür, dass der gesamte Darlehensbetrag über die vereinbarte Dauer hinweg zurückgezahlt wird. Normalerweise kann sich die Bank bei Zahlungsverpflichtungen frei entscheiden, ob sie sich an den Hauptschuldner oder einen Mitschuldner wendet. Meistens gibt es ohnehin keinen rechtlichen Unterschied zwischen dem Haupt- und dem Mitschuldner, weil alle Schuldner gleichermaßen dafür verantwortlich sind, dass die Schulden getilgt werden. Nur bei besonderen Konstruktionen ist es der Fall, dass zum Beispiel der Hauptschuldner für zwei Drittel der Schulden und der Mitschuldner für ein Drittel verantwortlich ist.

Wer ist in der Praxis ein Mitschuldner?

Wie bereits kurz erwähnt, tauchen Mitschuldner in der Regel bei der Aufnahme von Krediten auf. Da natürlich fremde Personen nicht dazu bereit sein werden, für andere und ihnen unbekannte natürliche oder juristische Personen für einen Kredit oder anderweitige Schulden mitzuhaften, kommt nur eine begrenzte Personengruppe überhaupt dafür infrage, als Mitschuldner oder Mitantragsteller gegenüber der Bank aufzutreten.

Für gewöhnlich handelt es sich dabei aus Sicht des Hauptschuldners um die folgenden Personengruppen:

  • Nahe Familienangehörige
  • Andere Verwandte
  • Gute Freunde
  • Gute Bekannte
  • Geschäftspartner

In der überwiegenden Mehrheit aller Fälle handelt es sich beim Mitschuldner um den Ehepartner, der zusammen mit dem anderen Partner einen Kredit aufnimmt. Manchmal sind es ebenfalls Kinder oder Eltern, die entsprechend als Mitantragsteller und somit als Mitschuldner agieren.

Bei welchen Krediten sind Mitschuldner üblich?

Mitschuldner gibt es in der überwiegenden Mehrheit im Bankbereich, nämlich wenn der Hauptschuldner ein Darlehen beantragt. Allerdings sind solche Mitantragsteller nicht bei jeder Darlehensart üblich, beispielsweise weder beim Dispositionskredit noch im Normalfall bei Ratenkrediten. Typisch ist die Mitschuldnerschaft hingegen bei Immobilienkrediten. Dies liegt daran, dass es sich um relativ hohen Darlehenssumme und lange Laufzeiten handelt, sodass der Bank selbstverständlich gefällt, wenn sie sich im Fall des Falles nicht nur an einen, sondern an mindestens zwei Schuldner wenden kann.

Unterschied zwischen Mitschuldner und Bürge

Nicht selten wird der Mitschuldner oder Mitantragsteller eines Kredites gleichgesetzt mit dem Bürgen. Tatsächlich gibt es allerdings – insbesondere rechtlich – gravierende Unterschiede, ob man für die Schulden eines anderen bürgt oder offiziell als Mitantragsteller den Kredit beim Antrag unterschrieben haben. Der Mitschuldner ist neben den anderen direkten Schuldnern gegenüber dem Kreditgeber auf jeden Fall in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Raten gezahlt werden. Weigert sich zum Beispiel der Hauptschuldner, die Kreditrate zu zahlen, kann die Bank sich ohne Umschweife und Nutzen eventueller Rechtsmittel an den Mitschuldner wenden und von dessen Girokonto die notwendigen Raten einziehen.

Dies ist zwar de facto mittlerweile auch bei vielen Bürgschaften so, denn in der Regel werden im Rahmen des Bürgschaftsvertrages fast nur noch selbstschuldnerische Bürgschaften genutzt. In diesem Fall hat die Bank meistens ebenfalls ohne das Ausschöpfen sämtlicher Rechtsmittel die Möglichkeit, sich an den Bürgen zu wenden. Der Unterschied zum Mitschuldner besteht allerdings darin, dass Bürgen nur dann in Anspruch genommen werden dürfen, wenn der eigentliche Schuldner nicht dazu in der Lage ist oder sich weigert, die vereinbarten Raten zu zahlen. Der Weg zur Inanspruchnahme ist also ein anderer und meistens etwas längerer. Das bedeutet allerdings nicht, dass man leichtfertig eine Bürgschaft eingehen sollte.

Welche Vorteile hat ein Mitschuldner?

Es gibt einen gravierenden Vorteil, wenn der Hauptschuldner sich einen Mitschuldner sucht und diesen zum Beispiel beim Beantragen eines Immobilienkredites präsentieren kann. Der Vorzug besteht darin, dass die Bank vor der Darlehensentscheidung die Bonität des Kunden bewertet. Dabei geht es auch um Sicherheiten, falls es zu Ausfällen kommen sollte. In dem Fall ist die Chance mit einem Mitschuldner höher, dass die Bank zu einer positiven Kreditentscheidung kommen wird, als wenn es lediglich einen Antragsteller gibt. Kreditsuchende können also mit einem Mitantragsteller ihre Chance auf eine Darlehenszusage erhöhen.

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