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Patent

 
Den Begriff Patent haben die meisten Verbraucher schon einmal gehört. Oft wird der Name in Zusammenhang mit Erfindungen gebracht, die sich die entsprechenden Personen patentieren lassen. In unserem Beitrag möchten etwas näher drauf eingehen, worum es sich bei einem Patent handelt, was ein Patent kostet und was Sie sonst noch zu diesem Thema wissen sollten.

Worum handelt es sich bei einem Patent?

 
Bei einem Patent handelt es sich um ein gewerbliches Schutzrecht, welches von hoheitlicher Seite aus erteilt wird. Geschützt werden soll damit in erster Linie eine Erfindung, also zum Beispiel ein neuartiges Produkt, dass es in seinen Haupteigenschaften bisher noch nicht gab. Voraussetzung für die Erfindung ist zudem, dass diese im gewerblichen Bereich anzuwenden sind. Diese Regelungen gelten seitens des Deutschen Patent- und Markenamtes. Die Folge eines Patents besteht darin, dass es dem Inhaber erlaubt ist, ein spezielles Privileg zu nutzen, allerdings mit einer zeitlichen Befristung. Der Grund besteht darin, dass Patente maximal für einen Zeitraum von 20 Jahren erteilt werden dürfen.

Was ist der Sinn und Zweck von Patenten?

 
Der wesentliche Zweck eines Patentes besteht darin, eine neue Idee und Erfindung zu schützen, damit diese nicht einfach von anderen Person oder Unternehmen kopiert oder nachgeahmt werden kann. Ganz besonders wichtig sind Patente bei technischen Erfindungen, wenn es nämlich um neuartige Verfahren oder innovative Produkte geht. Dann erfüllt ein Patent die Hauptaufgabe, eben diese Neuerung vor vom Patentinhaber nicht erwünschter Nachahmung zu schützen. Darüber hinaus besteht ein weiterer Sinn und Zweck eines Patentes darin, durch die Veröffentlichung der entsprechenden Neuerungen Anreize auch für andere Personen oder Wirtschaftsteilnehmer zu schaffen, sich näher mit dem entsprechenden Thema zu beschäftigen.

Welche Kosten verursacht ein Patent?

 
Welche Kosten mit einem Patent zusammenhängen, ist von Fall zu Fall teilweise sehr unterschiedlich. Die Kosten setzen sich in der Regel aus zwei Komponenten zusammen, nämlich zum einen aus den Patentanwaltskosten und zum anderen aus den Amtsgebühren. Dies führt auch zu jährlichen Gebühren, die zu tragen sind. Die einmaligen Kosten für den Patentanwalt belaufen sich meistens auf durchschnittlich 2.500 bis 4.000 Euro. Anschließend kommen Jahresgebühren hinzu, die mit jedem Jahr der Nutzung des Patentes höher werden und bis zu knapp 2.000 Euro betragen können.

Wie muss ein Patent angemeldet werden?

 
Damit Sie ein Patent erhalten, müssen Sie dieses natürlich zunächst anmelden. Dazu ist es notwendig, folgende Angaben gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt zu machen, dem dann die entsprechenden Unterlagen auch einzureichen sind:

  • Beschreibung der Erfindung
  • Patentansprüche
  • Zusammenfassung der Erfindung

Wichtig zu wissen ist, dass nicht jede Erfindung und Neuerung grundsätzlich patentierbar ist. Daher ist es sinnvoll, sich zunächst zu informieren, ob überhaupt Aussicht auf die Erteilung eines Patents besteht, da Sie sich die Kosten ansonsten besser sparen können.

Wer ist berechtigt, Patente anzumelden?

 
Im Prinzip ist jede natürliche oder juristische Person in Deutschland dazu befähigt, ein Patent anzumelden. Das gilt sowohl für Unternehmen als auch freie Erfinder, die eine Neuerung geschaffen haben. Voraussetzung ist lediglich, dass die entsprechenden Rechte für die Neuerung oder die Erfindung bei der Person oder dem Unternehmen liegen, welche das Patent auch anmelden möchte.

Was ist eine Patentverletzung?

 
Gegenüber dem Inhaber eines Patents kann es eine sogenannte Patentverletzung geben. Diese liegt insbesondere unter der Voraussetzung vor, dass eine andere Person oder ein anderes Unternehmen die Erfindung nutzen, ohne dass die Zustimmung des Patentinhabers vorliegt. Solche Patentverletzungen sind nicht nur zivilrechtlich, sondern teilweise auch strafrechtlich relevante Vorgänge.

Warum sind Patente zeitlich befristet?

 
Wie eingangs bereits erwähnt, sind erteilte Patente zeitlich auf maximal 20 Jahre befristet. Bei sogenannten Gebrauchsmustern wird die entsprechende Bestätigung sogar für höchstens zehn Jahre erteilt. Grund für die Befristung der Patentes ist vor allem, dass zwar dem Inhaber des Patents ein zeitlicher Vorsprung vor möglichen Mitbewerbern gegeben werden soll, diese aber eben nicht auf Dauer existieren darf.
 

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