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Poolabschreibung

Den Begriff der Abschreibungen kennen die meisten Verbraucher, Unternehmen natürlich ohnehin. Nicht unbedingt bekannt ist für Laien allerdings, dass es eine Reihe unterschiedlicher Abschreibungsmethoden gibt. Dazu zählt unter anderem auch die sogenannte Poolabschreibung, der wir uns in unserem Beitrag widmen möchten.

Worum handelt es sich bei der Poolabschreibung?

Eine andere Bezeichnung für die Poolabschreibung ist Sammelabschreibung. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Wahlrecht, welches allerdings ausschließlich bei geringwertigen Wirtschaftsgütern existiert. Das wesentliche Ziel der Poolabschreibung besteht darin, dass so die gesamte Abschreibung mitsamt des Verfahrens vereinfacht werden kann. Grundvoraussetzung für die Poolabschreibung ist, dass die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter zum einen beweglich sind und zum anderen dem Anlagevermögen zugeordnet werden. Ferner müssen sich die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zwischen 250 und 1.000 Euro bewegen. Unter dieser Voraussetzung ist es möglich, diese Kosten im Zuge der Poolabschreibung denen zu einem Pool zusammenzufassen. Der Abschreibungssatz beträgt in diesem Fall 20 Prozent über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg.

Worum handelt es sich bei geringwertigen Gütern?

Für die Poolabschreibung spielen also geringwertige Güter eine große Rolle. Im Allgemeinen werden diese – neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten – dadurch definiert, dass sie zum einen nutzbar und zum anderen beweglich sind. Darüber hinaus muss eine dritte Eigenschaft vorhanden sein, nämlich dass die Güter selbstständig funktionsfähig sind. Aus dem Grund zählen beispielsweise kleinere Möbel, Computer oder auch Handys zu den geringwertigen Gütern, wenn deren Gegenwert 1.000 Euro nicht überschreitet.

Manchmal ist die Unterscheidung für Laien nicht ganz einfach, ob es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter mit den zuvor beschriebenen Eigenschaften handelt. Ein Computer zum Beispiel ist ein solch geringwertiges Gut, da er selbstständig nutzbar ist und funktioniert. Ein Drucker hingegen wäre kein typisches geringwertiges Gut, weil dieser nur in Verbindung mit einem PC oder Laptop überhaupt genutzt werden kann.

Wie wird die Poolabschreibung durchgeführt?

In der Einhaltung haben wir bereits kurz angesprochen, dass die Poolabschreibung voraussetzt, dass die angeschafften Wirtschaftsgüter einen Wert zwischen 250 und 1.000 Euro haben. Dann findet die Zusammenfassung in einem Pool statt. Die Abschreibung sieht anschließend so aus, dass in jedem Jahr über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils 20 Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgeschrieben werden können. Nicht berücksichtigt wird in dem Zusammenhang übrigens, wann die Anschaffung getätigt wurde und wie lange die tatsächliche Nutzungsdauer des entsprechenden Wirtschaftsgutes sich darstellt.

Beispiel für eine Poolabschreibung

Den Inhalt der Poolabschreibung möchten wir noch etwas näher durch ein Praxisbeispiel veranschaulichen. Dazu gehen wir davon aus, dass in einem Unternehmen beispielsweise im März 2021 zum einen ein neuer Schreibtisch im Gegenwert von 350 Euro sowie ein All-in-one Faxgerät zu einem Anschaffungspreis von 380 Euro angeschafft wurden. Dies führt im ersten Schritt dazu, dass der Pool insgesamt 730 Euro beträgt. Davon können anschließend im Jahr 2021 exakt 20 Prozent, also 146 Euro, abgeschrieben werden. Dies gilt für die folgenden vier Jahre ebenfalls, sodass die zwei Geräte faktisch im Jahre 2025 vollständig abgeschrieben sind.

Alternative zur Poolabschreibung

Es gibt noch eine Alternative zur Poolabschreibung, da für Unternehmen diesbezüglich öfter ein Wahlrecht besteht. Diese Alternative setzt allerdings voraus, dass die entsprechenden Wirtschaftsgüter einen maximalen Wert von 800 Euro haben. In dem Fall kann alternativ zur Poolabschreibung auch eine vollständige Abschreibung im jeweiligen Jahr der Anschaffung vorgenommen werden. Würden sich die Anschaffungskosten allerdings oberhalb von 800 Euro bewegen, muss die für den Betrieb normale Nutzungsdauer im Hinblick auf die Abschreibung beachtet werden.

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