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Restschuld

Im Kreditbereich taucht häufiger der Begriff der Restschuld auf. Diese spielt bei laufenden Darlehen eine Rolle, insbesondere dann, wenn eine vorzeitige Ablösung des Kredites erfolgen soll. Dabei ist die Restschuld – wie der Name vermuten lässt – der Teil der Darlehenssumme, die vom Kreditnehmer noch an den Kreditgeber zurückgezahlt werden muss, also die restliche Schuld.

Worum handelt es sich bei der Restschuld?

Eine Restschuld gibt es bei allen Krediten, denn der Kreditnehmer geht mit der Aufnahme des Darlehens immer auch eine Verbindlichkeit, also eine Schuld, ein. Wie hoch die Restschuld ist, hängt vor allem von der Laufzeit des Darlehens und dem Zeitpunkt ab, an dem man die Höhe der restlichen Schulden wissen möchte. Bei den meisten Darlehensarten wird die Restschuld im Laufe der Monate und Jahre immer geringer, weil der Kunde monatliche Kreditraten zahlt, die neben den Zinsen auch die Tilgung beinhalten. Es gibt allerdings auch einige Darlehensarten, bei denen die Restschuld auf dem Niveau der ursprünglichen Kreditsumme bleibt, nämlich:

  • Dispositionskredit
  • Endfälliges Immobiliendarlehen
  • Fremdwährungskredit (meistens)

Zusammengefasst ist die Restschuld also derjenige Betrag, den der Kreditnehmer noch an den Darlehensgeber zurückzahlen muss, unter Umständen inklusive ausstehender Zinsen.

Wie wird die Restschuld berechnet?

Interessant ist die Restschuld vor allem dann, wenn man einen Auflösungssaldo erfragt, den Kredit also vorzeitig ablösen möchte. In dem Fall berechnet die Bank die Höhe der Restschuld, was nach einem relativ einfachen Muster geschieht. Zunächst wird geschaut, welchen Betrag der Kunde von der ursprünglichen Darlehenssumme bereits zurückgezahlt hat. Lautete der Kreditbetrag zum Beispiel 10.000 Euro und wurden davon 2.000 Euro zurückgezahlt, beträgt die Restschuld 8.000 Euro. Jetzt kommen aber noch die vorausgerechneten Zinsen hinzu. Entweder, die Bank erstattet einen Teil dieser Zinsen oder der Kunde muss bei vorzeitiger Auflösung des Kredites eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Die entsprechende Zinssumme wird dann noch zur Restschuld hinzuaddiert, sodass sich im Saldo so die Gesamtrestschuld ergibt, also im Falle der Kündigung der Auflösungssaldo.

Wie wirken sich Sondertilgungen auf die Restschuld aus?

Bei der Restschuld Berechnung wird zunächst davon ausgegangen, dass bis zum Zeitpunkt, an dem der Kredit vorzeitig getilgt wird, nur regelmäßige Tilgungen in Form der monatlichen Darlehensraten stattfinden. Wenn der Kreditnehmer zum Beispiel bei einem Immobiliendarlehen wissen möchte, wie hoch die Restschuld in zwei Jahren ist, wird die Bank die bis dahin offenen Raten von der Gesamtschuld subtrahieren und somit die dann fällige Restschuld ermitteln. Doch was passiert, wenn der Kreditnehmer bis zu diesem Zeitpunkt eine oder mehrere Sondertilgungen vornimmt, falls dies seitens der Bank erlaubt ist?

Die Sondertilgungen haben natürlich einen Einfluss auf die Restschuld, denn sie tragen dazu bei, dass der Kredit schneller als gedacht vollständig getilgt ist. Somit verschiebt sich auch der Zeitpunkt, an dem eine bestimmte Restschuld vorausberechnet wurde. Sie haben also durch Sonderzahlungen auf das Kreditkonto die Möglichkeit, Ihre Restschuld deutlich zu verringern. Daraus ergibt sich, dass die Restlaufzeit des Kredites verkürzt wird oder die noch ausstehenden Kreditraten können moderater ausfallen. Die Banken können heutzutage mithilfe ihrer Programme auch im Vorfeld schon vor der Kreditaufnahme spätere Sondertilgungen einberechnen und somit ebenso auf die spätere Restschuld zu bestimmten Zeitpunkten eingehen.

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