Die Zinswende ist da: Jetzt noch günstigste Konditionen sichern! Mehr erfahren

Sachanlagen

Das Vermögen eines Unternehmens lässt sich in mehrere Rubriken aufteilen. Dazu gehört beispielsweise einerseits das Umlaufvermögen und zum anderen das Anlagevermögen. Dem Anlagevermögen wiederum können unter Umständen Sachanlagen zugeteilt sein, die allerdings nicht mit Sach-Investments von Anlegern zu verwechseln sind.

Worum handelt es sich bei Sacheinlagen?

Sacheinlagen innerhalb eines Unternehmens fallen in den Bereich der Vermögensgegenstände. Kennzeichnend ist zum einen, dass die jeweiligen Sachanlagen dem Betrieb gehören, das Unternehmen demzufolge Eigentümer ist. Ein weiteres, wesentliches und charakteristisches Merkmal der Sachanlagen besteht darin, dass die Sachwerte dauerhaft im Unternehmen anzutreffen sind und dort verbleiben. Ferner zählen Sachanlagen zu den Vermögenswerten, die notwendig zur Aufrechterhaltung des Betriebes sind.

Dies bezieht sich insbesondere auf die Produktion und die Geschäftstätigkeit im weiteren Sinne. Ein weiteres Kennzeichen der Sachanlagen besteht darin, dass diese sich nicht besonders schnell liquidieren lassen. Damit stehen die Sachanlagen im Gegensatz zum Umlaufvermögen, denn dies ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Liquidation meistens schnell vorgenommen werden kann. Insofern sind Sachanlagen unter den folgenden Voraussetzungen spezielle Vermögenswerte, die getrennt vom restlichen Anlagevermögen aufzuführen sind:

  • Dauerhaftes Vorhandensein im Unternehmen
  • Sachanlagen gehören dem Unternehmen
  • Sachanlagen sind notwendig zum Aufrechterhalten des Betriebes bzw. der Geschäftstätigkeit

Zusammen mit den sogenannten Finanzanlagen bilden die Sachanlagen in Kombination mit den materiellen Vermögensgegenständen das Anlagevermögen. Dieses wiederum ist auf der Aktivseite einer Bilanz aufgeführt.

Sachanlagen als Teil des Anlagevermögens

Das Vermögen eines Unternehmens teilt sich einerseits in das Umlauf- und zum anderen in das Anlagevermögen auf. Sachanlagen wiederum sind ein wesentlicher Teil des Anlagevermögens. Kennzeichnend ist, dass die entsprechenden Sachanlagen innerhalb der Bilanz danach sortiert werden, wie schnell sie veräußert werden können. Demzufolge stehen die schnell und einfach zu verkaufenden Sachanlagen an letzter Stelle, während die Sachanlagen zuerst aufgeführt werden, die schwer oder nur über einen längeren Zeitraum veräußerbar sind.

Betriebswirtschaftlich haben Sachanlagen die Hauptaufgabe, für die Aufrechterhaltung des Produktionsprozesses zu sorgen. In der Bilanz findet eine Bewertung entweder auf der Grundlage der Anschaffungskosten oder alternativ der Herstellungskosten statt.

Was zählt zu den Sachanlagen?

Es gibt eine Reihe von Vermögenswerten, die innerhalb eines Unternehmens zu den Sachanlagen zählen. Exakt definiert sind diese insbesondere im Paragraph 266 Abs. 2 HGB. Dort ist unter anderem aufgeführt, dass die folgenden Sachwerte zum Sachanlagevermögen eines Unternehmens zählen:

  • Technische Anlagen sowie Maschinen
  • Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken
  • Sonstige Betriebs-, Anlagen- und Geschäftsausstattung
  • Anlagen im Bau sowie geleistete Anzahlungen

In der Mehrheit sind es normalerweise technische Anlagen sowie Maschinen, die beim Unternehmen zu den Sachanlagen zählen. Gleiches gilt für Gebäude und Grundstücke, denn auch diese Sachwerte sind dauerhaft im Unternehmen vorhanden und zur Ausführung des Betriebsprozesses notwendig.

Wie können Sachanlagen abgeschrieben werden?

Unternehmen haben die Möglichkeit, auf Grundlage der Vorschriften des HGB Sachanlagen abzuschreiben. Es muss allerdings zwischen den sogenannten abnutzbaren und nicht abnutzbaren Gütern unterschieden werden. Ein typisches Beispiel für eine abnutzbare Sachanlage sind Maschinen. Diese werden im Unternehmen häufig über viele Jahre eingesetzt und kennzeichnen sich unter anderem durch Verschleiß. Die Maschine verliert also kontinuierlich an Wert, sodass eine Abschreibung vorgenommen werden kann.

Etwas anders verhält es sich hingegen, wenn es sich bei der Sachanlage zum Beispiel um ein Grundstück handelt. Dies ist nicht durch einen dauerhaften Wertverlust gekennzeichnet, ganz im Gegenteil. Manchmal steigen Grundstücke sogar im Wert, was ebenfalls auf Immobilien zutreffen kann. Insofern ist eine Abschreibung im Normalfall nicht möglich. Es kann allerdings bei Sachanlagen zu außerplanmäßigen Abschreibungen kommen. Dies wäre unter anderen der Fall, wenn ein zum Betrieb gehörendes Fahrzeug nach zwölf Monaten ab Anschaffung einen Totalschaden hat. Dann ist es dem Unternehmen erlaubt, eine außerplanmäßige Abschreibung über den Restwert des Fahrzeuges (vor dem Unfallschaden) vorzunehmen.

Der COMPEON Finanzblog

Alles für Unternehmer rund um die Themen Finanzierung, Mittelstand und Digitalisierung. Bleiben Sie mit uns immer informiert!

Jetzt ansehen