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Restbuchwert

In der Buchhaltung gibt es zahlreiche Begriffe, die von Relevanz sind. In erster Linie geht es innerhalb einer korrekten Buchführung darum, Werte zu erfassen, Zahlungsströme aufzuzeigen und den Nachweis zu führen, dass alle Geschäftstätigkeiten ordnungsgemäß festgehalten wurden. Einer der zahlreichen Fachbegriffe, der in den Bereich der Buchhaltung fallen, ist der sogenannte Restbuchwert.

Worum handelt es sich beim Restbuchwert?

Der Restbuchwert wird in mehreren Lehren verwendet, insbesondere innerhalb der Betriebswirtschaftslehre, aber auch im Rahmen des Rechnungs- und Finanzwesens. Vereinfacht dargestellt sind die Mitarbeiter der Buchhaltung dafür zuständig, diesen Restbuchwert zu ermitteln. Er steht zudem in enger Verbindung mit der jährlichen Abschreibung. Konkret ist der Restbuchwert derjenige Betrag, der sich in der Bilanz eines Unternehmens befindet, und zwar nach erfolgter Abschreibung.

Abgeschrieben werden wiederum zahlreiche Wirtschaftsgüter, die das Unternehmen nutzt. Dazu gehören beispielsweise Kraftfahrzeuge, Maschinen oder auch die IT. Grundlage für den Restbuchwert ist daher, dass jedes Wirtschaftsgut zunächst einmal zu einem festgelegten Preis erworben wird. Das ist derjenige Betrag, den das Unternehmen finanziell verbucht. Man spricht in dem Zusammenhang alternativ auch von den Anschaffungskosten. Da allerdings zahlreiche Wirtschaftsgüter im Laufe der Zeit an Wert verlieren, dürfen Unternehmen diesen Wertverlust abschreiben. Nach Ende dieser Abschreibungsperiode ergibt sich anschließend der Restbuchwert, da die meisten Wirtschaftsgüter auch nach beendeter Abschreibung noch einen gewissen Wert haben.

Wie hängen Restbuchwert und Abschreibung zusammen?

Vom Grundsatz her haben wir im vorherigen Abschnitt bereits erläutert, in welcher Verbindung Restbuchwert und Abschreibung zueinander stehen. Darüber hinaus ist es interessant zu wissen, dass es im Rahmen der Wertminderung eines Wirtschaftsgutes zwei Möglichkeiten gibt, nämlich die sogenannte planmäßige sowie die außerplanmäßige Minderung des Wertes. Kennzeichnend für die planmäßige Wertminderung ist, dass zum entsprechenden Wirtschaftsgut über einen zuvor definierten Zeitraum die Abschreibungen stattfinden und somit die entsprechenden Wertminderungen festgehalten werden. Es gibt also im Hinblick auf das entsprechende Gut und die Abschreibung feste Regeln. Diese Variante der Abschreibung nennt man auch Absetzung für Abnutzung

Im Gegensatz dazu steht die unplanmäßige Wertminderung, auch als außerplanmäßige Wertminderung bezeichnet. Diese ist gleichzusetzen mit einem neutralen Aufwand, sodass die Abschreibung in diesem Fall ebenfalls das Eigenkapital beeinflusst. Kennzeichnend für die unplanmäßige Wertminderung sind solche Wirtschaftsgüter, die im Laufe der Zeit immer weniger Wert haben. Buchhalterisch werden diese Wirtschaftsgüter mit ihrer Wertminderung als Kosten festgehalten. Die Verbindung zwischen Restbuchwert unter Abschreibung kommt nun am Ende zu Stande. Grundsätzlich müssen Wirtschaftsgüter über einen Zeitraum hinweg abgeschrieben werden, bis das entsprechende Wirtschaftsgut im Unternehmen nicht mehr genutzt wird.

Ursachen dafür sind in erster Linie eine nicht mehr vorhandene Funktionsfähigkeit, ein Verkauf oder auch die Zerstörung des entsprechenden Wirtschaftsgutes. Dies betrifft allerdings nicht alle Güter, denn manche Unternehmen genutzte Wirtschaftsgüter haben auch nach Ende der Abschreibungsperiode weiterhin einen Wert und können genutzt werden. Ist das der Fall, findet die Bilanzierung innerhalb der Buchhaltung zu einem sogenannten symbolischen Restbuchwert statt, der im Normalfall einen Euro beträgt. Das bedeutet allerdings nicht, dass das Wirtschaftsgutes tatsächlich einen Euro wert ist, sondern es handelt sich vielmehr eine Erinnerung daran, dass das Wirtschaftsgut im Unternehmen überhaupt noch genutzt wird und somit vorhanden ist.

Beispiel für den Restbuchwert

Lassen Sie uns den Restbuchwert nun anhand eines Beispiels verdeutlichen. Gehen wir davon aus, dass ein Unternehmen über mehrere Lastkraftwagen verfügt und die Flotte um einen neuen LKW erweitert werden soll. Der Kaufpreis und aktuelle Wert des Lastkraftwagens beläuft sich auf 20.000 Euro, was gleichzusetzen mit den Anschaffungskosten ist. Geplant ist eine Nutzungsdauer von fünf Jahren für das Fahrzeug. Das ist gleichzeitig auch die Abschreibungsdauer, sodass jährlich von den insgesamt 20.000 Euro fortlaufend 4.000 Euro abgeschrieben werden. Wird nun der Restbuchwert festgehalten, so beläuft sich dieser am Ende des Jahres jeweils auf 4.000 Euro weniger als die Anschaffungskosten. Das bedeutet, dass der Restbuchwert beispielsweise nach einem Jahr 16.000 Euro, nach zwei Jahren 12.000 Euro usw. beträgt.

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