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Restschuldversicherung

Wer ein Darlehen aufnehmen möchte, dem wird von vielen Banken gleichzeitig eine Restschuldversicherung angeboten. Durch die Versicherung sollen die offenen Kreditraten abgesichert werden, falls beim Kreditnehmer ein bestimmtes Ereignis eintritt. Nicht immer ist die Restschuldversicherung sinnvoll, insbesondere dann nicht, wenn der Kreditnehmer bereits anderweitig abgesichert ist.

Worum handelt es sich bei der Restschuldversicherung?

Die Restschuldversicherung wird nahezu immer in Verbindung mit einem aufgenommenen Kredit gebracht. Andere Bezeichnungen für die Restschuldversicherung sind auch Restkreditversicherung oder einfach Kreditversicherung. Die meisten Banken bieten die Restschuldversicherung standardmäßig an, wenn ein Kredit genehmigt wurde. Wie der Name bereits erkennen lässt, wird die Restschuld des Darlehens durch diese Versicherung geschützt. Die Restschuldversicherung soll also die Sicherheit bieten, dass die offenen Kreditraten trotzdem weitergezahlt werden, wenn beim Kreditnehmer ein bestimmtes Ereignis eintritt. Daher ist die Restkreditversicherung für viele Banken eine wichtige Kreditsicherheit.

Was wird über die Restschuldversicherung abgesichert?

Am Markt gibt es unterschiedliche Restschuldversicherungen, sodass der Inhalt und die Leistungen nicht immer identisch sind. Je nachdem, welche Vereinbarungen die Restkreditversicherung enthält, sind in der Regel alle oder einige der folgenden Ereignisse abgesichert:

  • Tod des Versicherungsnehmers (Kreditnehmers)
  • Berufsunfähigkeit
  • Längere Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitslosigkeit

Im Grunde alle Restkreditversicherungen greifen, wenn der Kreditnehmer und gleichzeitige Versicherungsnehmer sterben sollte. In dem Fall wird die Restschuld von der Versicherung übernommen, sodass die Bank keinen Kreditausfall erleidet. Ebenfalls meistens abgesichert ist der Einkommensverlust, der durch eine Berufsunfähigkeit entsteht. In diesem Fall übernimmt die Versicherungsgesellschaft ebenfalls die Zahlung der noch offenen Kreditraten, und zwar solange, wie der Kreditnehmer offiziell berufsunfähig ist.

Manche Restschuldversicherungen haben zudem eine (unverschuldet) Arbeitslosigkeit sowie eine längere Arbeitsunfähigkeit ebenfalls als Schutz integriert. Die Funktionsweise ist unabhängig vom eingetretenen Ereignis immer die gleiche, nämlich dass die Restschuldversicherungen die Zahlung der offenen Kreditraten übernehmen, solange das versicherte Ereignis weiterhin existiert.

Was kostet die Restschuldversicherung?

Dass es durchaus häufiger Kritik an der Restschuldversicherung gibt, hängt unter anderem damit zusammen, dass es sich um alles andere als um eine günstige Versicherung handelt. Beträgt der Darlehensbetrag zum Beispiel 10.000 Euro, zahlen Kunden nicht selten für die Restschuldversicherung einen Betrag zwischen 300 und 600 Euro. Zwar wird die fällige Versicherungsprämie mit den monatlichen Kreditraten gezahlt, also nicht auf einen Schlag. Dennoch handelt es sich um eine relativ hohe Ausgabe, weshalb Kreditnehmer stets genau prüfen sollten, ob die Restkreditversicherung wirklich sinnvoll und notwendig ist.

Wann ist die Restkreditversicherung nicht sinnvoll?

Es gibt durchaus einige Situationen, in denen die Restschuldversicherung nicht unbedingt sinnvoll ist. Ein Grund wäre, wenn es sich um einen relativ geringen Kreditbetrag handelt. Normalerweise müssen beispielsweise Darlehenssummen zwischen 2.500 und 5.000 Euro nicht unbedingt mit einer Restkreditversicherung versichert werden. Oftmals kann der Kreditnehmer die fälligen Raten auch dann noch zahlen, wenn es einen Einkommensverlust gibt.

Ein noch häufigerer Grund dafür, dass die Restschuldversicherung nicht immer sinnvoll ist, sind bereits existierende, anderweitige Absicherungen. Wie im vorherigen Abschnitt erläuterten, schützt die Restschuldversicherung vor allem beim Tod des Kreditnehmers, bei Berufsunfähigkeit und zum Teil bei Arbeitslosigkeit. Oft existieren seitens des Kreditnehmers allerdings bereits anderweitige Versicherung, die das entsprechende Risiko ebenfalls absichern, nämlich:

  • Risiko- oder Kapitallebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Wenn Sie zum Beispiel diese drei zuvor genannten Versicherungen besitzen, wäre es vollkommen überflüssig, zusätzlich noch eine Restkreditversicherung abzuschließen. Die Risiken Berufsunfähigkeit, Tod und Arbeitslosigkeit sind nämlich bereits durch die anderen Versicherungen geschützt.

Wann ist die Restkreditversicherung sinnvoll?

Natürlich gibt es auf der anderen Seite eine Reihe von Situationen, in denen die Restschuldversicherung nicht nur aus Sicht der Bank, sondern ebenso aus Sicht des Kreditnehmers sinnvoll sein kann. Dies trifft zum Beispiel zu, falls der Arbeitsplatz oder das Einkommen vergleichsweise unsicher sind, sodass fast schon abzusehen ist, dass es zu Ausfällen kommen kann. Darüber hinaus sollten relativ hohe Darlehenssummen, beispielsweise 50.000 oder 100.000 Euro, möglichst immer durch eine Restschuldversicherung abgesichert werden, wenn kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Ob eine Restkreditversicherung sinnvoll ist oder nicht, sollte demnach stets davon abhängig gemacht werden, wie sich die sonstige Versicherungssituation darstellt.

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