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Individualversicherung

Deutschland zählt zu den Ländern, in denen die Bürger ein besonders hohes Sicherungsbedürfnis haben. Daraus wiederum resultiert, dass viele Menschen hierzulande zahlreiche Versicherungen nutzen. Diese lassen sich in zwei große Gruppen einteilen, nämlich zum einen in die Sozialversicherungen und zum anderen in den Bereich der Individualversicherungen.

Worin bestehen die Sozialversicherungen?

Bevor wir näher auf die Individualversicherungen und deren Charakter eingehen, lassen Sie uns einen kurzen Blick auf die Sozialversicherungen werfen. Diese sichern in Deutschland und zahlreichen anderen Ländern bereits zahlreiche Grundbedürfnisse und finanziell existenzbedrohende Risiken ab. In Deutschland besteht die Sozialversicherung aus folgenden, tragenden Säulen:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung

In den Genuss der Sozialversicherungen kommen automatisch sämtliche Arbeitnehmer, denn Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, 50 Prozent zu den sogenannten Sozialbeiträge beizusteuern. Wer also als abhängig Beschäftigter tätig ist, muss sich nicht selbst um die entsprechenden Versicherungen kümmern, sondern das passiert automatisch.

Was ist eine Individualversicherung?

Im Gegensatz zu den Sozialversicherungen kennzeichnet sich eine Individualversicherungen dadurch, dass es sich in der Regel um eine freiwillige Versicherung handelt. Sie müssen sich also selbst um den Abschluss einer solchen Versicherung kümmern, falls Sie die entsprechende Leistung in Anspruch nehmen möchten. Demzufolge werden unter dem Schlagwort Individualversicherungen sämtliche Versicherungsverhältnisse zusammengefasst, die Sie als Privatperson oder auch als Unternehmen frei und individuell mit einer Versicherungsgesellschaft abschließen. Daher ist eine andere Bezeichnung für Individualversicherung auch die der Privatversicherung.

Vertragsfreiheit als wichtiges Merkmal der Individualversicherung

Während der jeweiligen Vertragsinhalte bei der Sozialversicherung fest definiert und in der Form ohne Gesetzesänderung unveränderlich sind, ist es ein wichtiges Merkmal sämtlicher Individualversicherungen, dass die sogenannte Vertragsfreiheit gilt. Dies schließt natürlich ein, dass der Vertrag nicht gegen geltendes Recht verstößt. Ansonsten jedoch ist es sowohl der Versicherungsgesellschaft als auch Ihnen als Kunden freigestellt, zum Beispiel individuelle Leistungen innerhalb der Versicherung zu vereinbaren. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben allerdings Standardvertragsinhalte und Leistungen, die zum Beispiel in den AGBs in den Versicherungsbedingungen festgehalten sind.

Vom Grundprinzip her jedoch können sämtliche Vertragsinhalte zwischen den zwei Vertragsparteien individuell und auf freiwilliger Basis vereinbart werden. Das bedeutet auch, dass die Versicherungsgesellschaft jederzeit das Recht hat, entweder Ihren Antrag abzulehnen oder Sie – mitunter unter bestimmten Voraussetzungen – aus dem Vertragsverhältnis zu entlassen.

Individualversicherung kann auch eine Pflichtversicherung

Bei wenigen Individualversicherungen gibt es insoweit eine Gemeinsamkeit mit der Sozialversicherung, als es sich um eine Pflichtversicherung handelt. In dem Fall sind Sie dazu verpflichtet, die Versicherung abzuschließen, falls Sie eine bestimmte Tätigkeit ausüben oder eine Leistung nutzen möchten. Typische Beispiele für Individualversicherungen, die gleichzeitig Pflichtversicherungen sind, sind:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Feuerversicherung (unter bestimmten Voraussetzungen)

Welche Arten von Individualversicherungen gibt es?

Die Individualversicherungen lassen sich in mehrere große Gruppen einteilen, insbesondere:

  • Personenversicherungen
  • Sachversicherungen
  • Gewerbeversicherung

Personenversicherungen sind Ihnen vermutlich aus dem Alltag bekannt, denn nahezu jeder in Deutschland volljährige Bürger hat meistens sogar mehrerer dieser Individualversicherungen, die in den Bereich der Personenversicherungen fallen. Typische Beispiele für Personenversicherungen und damit gleichzeitig Individualversicherungen sind:

  • Private Rentenversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Krankenzusatzversicherung

Neben den Personenversicherungen nehmen insbesondere die Schadensversicherungen mit dem größten Anteil im Versicherungsbereich ein, die unter die Republik der Individualversicherungen fallen. Kennzeichnend für Schadensversicherungen ist, dass hier nicht unbedingt die Leistungen im Hinblick auf eine Person entscheidend sind, sondern es geht vornehmlich um die Regulierung eingetretener Schäden. Dabei kann es sich sowohl um Vermögens- als auch Sach- und Personenschäden handeln. Zu den am Markt am häufigsten anzutreffenden Sachversicherungen zählen:

  • Private Haftpflichtversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Hausratversicherung

Die dritte große Gruppe der Individualversicherungen sind die Gewerbeversicherungen. Darunter fallen sämtliche, freiwillige Versicherungsformen, die nicht von einer Privatperson in ihrer Funktion, sondern stattdessen zum Beispiel von einem Selbstständigen, einem Freiberufler oder auch einem Betrieb abgeschlossen werden. Hier gibt es ebenfalls typische Versicherungsarten, die in diese Rubrik der Individualversicherungen fallen, nämlich:

  • Bauleistungsversicherung
  • Produkthaftpflicht
  • Maschinenversicherung
  • Transportversicherung

Insgesamt gibt es am Markt mehr als 50 unterschiedliche Versicherungsarten, die allesamt in den Bereich der Individualversicherungen fallen.

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