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Investmentfonds

Investmentfonds werden von sogenannten Kapitalanlagegesellschaften emittiert. Auf Grundlage des Kapitalanlagegesetzbuches wir zunächst eine Einteilung der Investmentfonds in zwei Gruppen vorgenommen. Bei der ersten Gruppe handelt es sich um Organisationen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren, während die zweite Gruppe Alternative Investmentfonds (AIF) sind. Darüber hinaus gibt es noch weitere Unterscheidungskriterien, wie zum Beispiel nach offenen oder geschlossenen Fonds. Generell ermöglichen es Investmentfonds den Anleger, durch Erwerb der Anteile Kapital zu investieren.

Wozu dienen Investmentfonds?

Investmentfonds dienen in erster Linie dazu, dass Anleger und Sparer ihr Kapital breit gestreut investieren können. Die Fonds funktionieren so, dass sie zunächst Fondsanteile zum Verkauf anbieten. Der Wert eines Anteils ergibt sich aus dem Gesamtvermögen des Fonds dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Fondsanteile. Abhängig ist die Wertentwicklung stets von den Finanzprodukten, die sich im jeweiligen Fondsportfolio befinden. Auf dieser Grundlage wird eine Einteilung offener Investmentfonds vorgenommen, die sich wie folgt darstellt:

  • Geldmarktfonds
  • Rentenfonds
  • Immobilienfonds
  • Aktienfonds

Darüber hinaus gibt es ebenso sogenannte gemischte Fonds, die zum Beispiel gleichzeitig in Anleihen und Aktien investieren.

Unterscheidung zwischen offenen und geschlossenen Fonds

Eine wichtige Unterscheidung besteht bei den Investmentfonds darin, ob es sich um offene oder geschlossene Fonds handelt. Die offenen Fonds werden häufig auch als Publikumsfonds bezeichnet und sind dadurch gekennzeichnet, dass Anleger und Sparer die Fondsanteile fortlaufend erwerben und auch wieder verkaufen können. Darüber hinaus ist nur ein geringer Kapitaleinsatz notwendig, denn Anteile an offenen Fonds können häufig schon ab 25 oder 50 Euro erworben werden. Zudem existiert bei offenen Fonds eine breite Streuung, denn die Fondsgesellschaft investiert meistens in mindestens 10 bis 20 unterschiedliche Finanzprodukte, beispielsweise in DAX-Aktien.

Bei geschlossenen Investmentfonds ist zum einen nur eine geringe oder gar keine Risikostreuung vorhanden, zum anderen meistens eine deutlich höhere Mindesteinlage von 10.000 oder 20.000 Euro notwendig. Zudem besteht eine Kapitalbindung, die oftmals drei, vier oder fünf Jahre beträgt. Geschlossene Investmentfonds gelten als deutlich riskanter im Vergleich zu offenen Fonds.

Aktives oder passives Management

Ein weiteres Unterscheidungskriterium bei Investmentfonds ist das aktive oder passive Management. Bei den aktiv gemanagten Fonds trifft der Fondsmanager die Auswahl der im Portfolio befindlichen Finanzprodukte vor allem danach, wie aussichtsreich beispielsweise die Aktien sind. Er nimmt also eine aktive Selektion vor. Bei den sogenannten Passivfonds, die ebenfalls unter der Bezeichnung Indexfonds oder ETFs bekannt sind, wird hingegen nur ein bestimmter Index nachgebildet. Der Fondsmanager hat hier demzufolge keine eigene Mitbestimmung an der Auswahl, sondern selektiert exakt die Finanzprodukte, beispielsweise Aktien, die im zugrunde liegenden Index mit derselben Gewichtung vertreten sind.

Aktiv und passiv gemanagte Fonds unterscheiden sich darüber hinaus darin, wo die Anteile gekauft werden können. Bei Aktienfonds findet die Ausgabe der Anteile sowie deren Rücknahme ausschließlich über die Fondsgesellschaft statt. ETF-Fonds hingegen werden mit ihren Anteilen an der Börse notiert, weshalb auch die Bezeichnung Exchange Traded Funds (an der Börse handelbare Fonds) zutreffend ist.

Kein Mitbestimmungsrecht der Anteilsinhaber

Einen wichtigen Unterschied gibt es zwischen Investmentfonds und Aktien, der für manche Anleger entscheidend sein kann. Während Aktionäre bei der Aktiengesellschaft, von der sie Aktien im Bestand haben, ein Mitbestimmungsrecht besitzen, ist dies bei Investmentfonds nicht der Fall. Anleger können als Inhaber von Fondsanteilen also nicht abstimmen oder an Entscheidungen beteiligt werden, wie es insbesondere bei Aktien im Zuge der jährlich stattfindenden Hauptversammlung der Fall ist, auf der Aktionäre ihr Stimmrecht ausüben können. Stattdessen halten Anleger bei Investmentfonds einen Anteil am Sondervermögen des Fonds, was dazu führt, dass kein Emittentenrisiko besteht. Das Sondervermögen wird nämlich getrennt vom Vermögen des Fonds geführt und fällt damit nicht in eine mögliche Insolvenzmasse.

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