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ISIN

Beim Handel mit Wertpapieren ist es von großer Bedeutung, dass die einzelnen Aktien, Fonds oder Rentenpapiere eindeutig zuzuordnen sind. Wäre das nicht der Fall, käme es beim Handel oft zu Verwechslungen und eine Order würde eventuell falsch ausgeführt. Damit dies nicht passiert, gibt es schon seit Jahrzehnten in Deutschland die Wertpapier-Kennnummer, kurz WKN. Diese wurde insbesondere auf internationaler Ebene durch die sogenannte ISIN ersetzt bzw. ergänzt. In unserem Beitrag gehen wir näher darauf ein, worum es sich bei der ISIN handelt und wie diese aufgebaut ist. Ferner erfahren Sie, von der Unterschied zwischen ISIN und der Wertpapier-Kennnummer besteht.

Was ist die ISIN?

Eingeführt wurde die ISIN im Jahre 2000, denn zum damaligen Zeitpunkt sollten die Finanzmärkte auf globaler Ebene harmonisiert werden. Deshalb wurde beschlossen, eine weltweit gültige und standardisierte Nummer für sämtliche Wertpapiere ins Leben zu rufen, die sogenannte ISIN. Die Abkürzung steht für verfälschendes International Securities Identification Number. Sämtliche Wertpapiere, die seitdem an der Börse gehandelt werden, müssen eine derartige ISIN haben. Dazu gehören in erster Linie:

  • Aktien
  • Anleihen
  • Fonds
  • Optionen
  • Futures

Nicht notwendig ist die International Securities Identification Number hingegen bei sämtlichen Finanzprodukten, die nicht an der Börse gehandelt werden. Das trifft beispielsweise auf Warentermingeschäfte zu, bei denen es andere Nummern zur Identifizierung der einzelnen Produkte gibt. Die ISIN besteht aus einer zwölfstelligen Kombination aus Buchstaben und Zahlen.

Wie ist die ISIN aufgebaut?

Wie die ISIN aufgebaut sein muss, ist auf Grundlage der ISO 6166 Norm festgelegt. Demzufolge hat jede International Securities Identification Number den folgenden Aufbau:

  • Ländercode, bestehend aus zwei Buchstaben
  • Neunstellige, alphanumerische Zahl
  • Prüfziffer

Ausgegeben wird die jeweilige ISIN von der entsprechenden, nationalen Organisation. Hierzulande gab es bis zum April 2003 die Wertpapier-Kennnummer, die damals durch die ISIN ersetzt wurde. Trotzdem bedeutet das nicht, dass die in Deutschland emittierten Wertpapiere nicht auch heute noch mit einer Wertpapier-Kennnummer versehen sind. Somit gibt es zum Beispiel für viele Aktientitel aus Deutschland sowohl eine ISIN als auch eine WKN.

Worin unterscheiden sich die ISIN und WKN?

Wie am Ende des vergangenen Abschnittes kurz erwähnt, wurde auch in Deutschland die Wertpapier-Kennnummer offiziell im Jahre 2003 durch die International Securities Identification Number (ISIN) abgelöst. Beide Nummern finden jedoch bis heute ihre Anwendung, weil die Gemeinsamkeit darin besteht, dass Wertpapiere so eindeutig identifiziert werden können. Darüber hinaus ist die Wertpapier-Kennnummer in Deutschland in die entsprechende ISIN integriert. Das lässt sich beispielsweise an der folgenden Aktie verdeutlichen:

  • Aktie: Bayer AG
  • ISIN: DE000BAY0017
  • WKN: BAY001

An diesem Beispiel können Sie gut erkennen, dass die Wertpapier-Kennnummer ab der sechsten Stelle in der ISIN integriert ist. Zuvor gibt es lediglich noch den Ländercode, die drei führenden Nullen und an letzter Stelle der ISIN ist die Prüfziffer zu finden. Im Mittelteil ist demzufolge die WKN vollständig in der ISIN integriert. Rein optisch und vom Aufbau her unterscheiden sich Wertpapier-Kennnummer und ISIN dadurch, dass die WKN sechs und die ISIN zwölf Stellen hat. Zudem gibt es bei der Wertpapier-Kennnummer weder einen Ländercode noch eine Prüfziffer, weil diese ohnehin nur in Deutschland verwendet wird. Daraus ergibt sich noch ein weiterer Unterschied, nämlich dass die ISIN weltweit verwendet wird und einheitlich ist, während die WKN ausschließlich in Deutschland ihre Anwendung findet.

Wann und wo muss ich die ISIN angeben?

Für Anleger und Trader ist die ISIN wichtig, damit dadurch ein Wertpapier eindeutig identifiziert werden kann. Sie müssen die International Securities Identification Number immer dann angeben, wenn Sie zum Beispiel Aktien, Fonds oder Anleihen handeln möchten. Dies gilt sowohl für den Kauf als auch für den Verkauf der entsprechenden Wertpapiere. Wenn Sie also beispielsweise eine Verkaufsorder erteilen, müssen Sie nicht nur den Namen des Wertpapiers angeben, die Stückzahl bzw. Nominale und eventuell ein Limit, sondern eben zusätzlich neben Ihrer Depotnummer auch die entsprechende ISIN.

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