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Inhaberaktien

Was viele Anleger nicht wissen: Am Aktienmarkt gibt es unterschiedliche Aktien, die sich zum Beispiel nach der Übertragbarkeit einteilen lassen. Sehr gängig sind insbesondere die sogenannten Inhaberaktien, die sich durch eine sehr leichte und einfache Übertragbarkeit auszeichnen.

Worum handelt es sich bei Inhaberaktien?

Bei Inhaberaktien handelt es sich um Wertpapiere, die rechtlich betrachtet Inhaberpapiere sind. Sie verbriefen einen Anteil am Grundkapital der jeweiligen AG und können einfach durch Einigung und Übergabe übertragen werden. Kennzeichnend für Inhaberaktien ist vor allem, dass die jeweilige Aktiengesellschaft nicht weiß, wer ihre Anteile am Unternehmen eigentlich in Händen hält. Es gibt bei Inhaberaktien nämlich keine Eintragung ins Aktionärsregister, weil die rechtliche Übertragung formlos erfolgen kann. Dabei ist es nicht notwendig, dass der Name des alten und neuen Eigentümers angegeben wird. Gab es noch vor rund 20 Jahren in Deutschland nahezu ausschließlich Inhaberaktien, so haben sich mittlerweile immer mehr Unternehmen stattdessen für Namensaktien entschieden.

Welche Rechte und Pflichten verbriefen Inhaberaktien?

Inhaberaktien verbriefen dem jeweiligen Aktionär sowohl Rechte als auch Pflichten. Dazu gehören insbesondere:

  • Stimmrecht auf der Hauptversammlung
  • Anspruch auf Dividende nach Beschluss durch die Hauptversammlung
  • Einlage muss geleistet werden
  • Auskunftsrecht in der Hauptversammlung

Viele Aktionärsrechte sind im Prinzip unabhängig von der Art der Aktie, gelten dementsprechend sowohl für Namensaktien als auch für Inhaberaktien. Da die Aktiengesellschaft bei Inhaberaktien allerdings nicht weiß, wer ihre Anteile hält, findet die Weitergabe der zur Hauptversammlung berechtigten Einladungskarten seitens der AG an die entsprechenden Banken und Broker statt. Diese wiederum bieten ihren Kunden, welche die entsprechenden Inhaberaktien im Depot haben, die Teilnahme an der Hauptversammlung an.

Welche Aktien gibt es nach Art der Übertragung?

Wie eingangs bereits erwähnt, sind Inhaberaktien nicht die einzigen Aktien, zwischen denen sich nach Art der Übertragung unterscheiden lässt. Grundsätzlich gibt es nämlich die folgenden drei Varianten:

  • Inhaberaktien
  • Namensaktien
  • Vinkulierte Namensaktien

Inhaberaktien werden schlichtweg durch Umbuchung von einem ins andere Depot übertragen, also sowohl formlos als auch namenlos. Anders verhält sich die Situation allerdings sowohl bei Namensaktien als auch erst recht bei vinkulierten Namensaktien.

Bei Namensaktien besteht die zwingende Voraussetzung für die Übertragung darin, dass eine Änderung im Aktionärsregister stattfindet. Das bedeutet, dass die Aktiengesellschaft den bisherigen Inhaber nach Verkauf der Aktien aus dem Aktionärsregister austrägt, während der neue Aktionär namentlich eingetragen wird. So ist die Aktiengesellschaft immer darüber informiert, wer welche Anzahl ihrer Aktien im Depot hat.

Noch etwas strenger hinsichtlich der Übertragung sind vinkulierte Namensaktien. In diesem Fall findet ebenfalls eine namentliche Nennung des neuen Eigentümers im Aktionärsregister statt und auch die Übertragung ist nur bei Änderung im Register möglich. Im Gegensatz zu einfachen Namensaktien hat die Aktiengesellschaft bei vinkulierten Namensaktien zudem das Recht, die Eintragung ins Aktionärsregister des neuen Inhabers zu verweigern. Von dieser Möglichkeit wird meist dann Gebrauch gemacht, wenn die AG befürchtet, dass ein Großaktionär die Mehrheit oder einen großen Anteil der Aktien übernehmen möchte. Verhindern lässt sich die Eigentumsübertragung zwar nicht, aber widerspricht die AG, kann der Inhaber der Aktien kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung ausüben und somit auch keinen Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen.

Welche Vorteile haben Inhaberaktien?

Der Vorteil der Inhaberaktien bestehen insbesondere in der formlosen Übertragung und einer hohen Verkehrsfähigkeit. Zudem ist die Verwaltung für Banken und auch für die Aktiengesellschaften sehr einfach, da eben keine namentliche Erfassung der Aktionäre und Inhaber der Wertpapiere notwendig ist. Bei jedem Eigentumsübertrag gehen automatisch sämtliche Rechte und Pflichten des Aktionärs an den neuen Inhaber über.

Welche Nachteile haben Inhaberaktien?

Für Aktiengesellschaften haben Inhaberaktien mehrere Nachteile, sodass immer mehr Firmen in den letzten Jahren dazu übergegangen sind, ihre Aktien von Inhaber- auf Namensaktien umzustellen. Ein gravierender Nachteil ist, dass die AG nicht weiß, wer wie viele Anteile hält. Somit könnten relativ leicht feindliche Übernahmen vorgenommen werden. Darüber hinaus besteht ein weiterer Nachteil darin, dass an manchen wichtigen Finanzmärkten rund um den Globus keine Inhaberaktien zugelassen sind, wie zum Beispiel in den Vereinigten Staaten. Ferner kann die Aktiengesellschaft keinen direkten Kontakt mit ihren Aktionären aufnehmen, weil diese gar nicht bekannt sind.

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