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Investitionskosten

Bei Unternehmen gibt es ganz unterschiedliche Kostenarten, die unter anderem nach dem Ziel differenziert werden können. Ein großer Posten sind in dem Zusammenhang häufig die sogenannten Investitionskosten, die zum Teil auch als Investitionsausgaben bezeichnet werden. In unserem Beitrag möchten wir näher darauf eingehen, was Investitionskosten sind und wie sich diese sowohl aus betriebswirtschaftlicher als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht betrachten lassen.

Was sind Investitionskosten?

Bei Investitionskosten handelt es sich um solche Ausgaben, die zum Beispiel von Unternehmen im Zusammenhang mit einer bestimmten Anschaffung getätigt werden. Dazu zählen in aller Regel Werte des Anlagevermögens, wie zum Beispiel Maschinen, die Büroeinrichtung oder auch Gebäude nebst Grundstücken. Kennzeichen ist ferner, dass die entsprechenden Vermögenswerte auf einen längeren Zeitraum ausgerichtet sind, sodass es zu den entsprechenden Investitionskosten kommt. Investitionen sind in dem Zusammenhang die Aufwendung finanzieller Mittel, um Vermögenswerte anzuschaffen. Dazu zählen beispielsweise Sachvermögen wie Maschinen oder die Betriebsausstattung auf der einen Seite, aber auch die immateriellen Vermögen auf der anderen Seite. Darunter fallen unter anderem Patente, Lizenzen oder auch Beteiligungen.

Abschreibung der Investitionskosten

Die meisten Investitionskosten lassen sich abschreiben, weil von den finanziellen Mitteln Vermögensgegenstände erworben werden, die einem Wertverlust unterliegen. Unter dieser Voraussetzung ist es normalerweise problemlos möglich, die Investitionskosten zum Beispiel in Form der Anschaffungskosten nach und nach abzuschreiben. Dabei können Unternehmen unter Umständen zwischen einer linearen und einer degressiven Abschreibung wählen. Die Abschreibung der Investitionskosten verläuft dann über einen festgelegten Zeitraum, der sich danach richtet, um welche Art Vermögenswerte es sich handelt. So können beispielsweise Büromittel über einen Zeitraum von 13 Jahren abgeschrieben werden, ein Laptop über drei Jahre und eine Halle über einen Zeitraum von 14 Jahren.

Investitionskosten aus betriebswirtschaftlicher Sicht

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind die Grundlage der Investitionsausgaben sämtliche Investitionen, die für einen längeren Zeitraum ausgelegt sind. Dazu gehören unterschiedliche Arten der Investitionen, insbesondere:

  • Erweiterungsinvestitionen
  • Ersatzinvestitionen
  • Rationalisierungsinvestitionen
  • Immaterielle Investitionen

Investitionen stellen übrigens im steuerlichen Zusammenhang keine Betriebsausgaben dar, sondern stattdessen handelt es sich um eine Umwandlung von finanziellen Mitteln in Vermögenswerte. Anders ausgedrückt findet ein Tausch des Umlaufvermögens (insbesondere Bankguthaben) in das Anlagevermögen statt. Darüber hinaus handelt es sich auch im betriebswirtschaftlichen Sinn bei den Investitionsausgaben nicht um Kosten. Das ist damit zu begründen, dass Änderungen bei den Abschreibungen entstehen.

Investitionskosten aus volkswirtschaftlicher Sicht

Im Rahmen der Volkswirtschaft stellen Investitionskosten einen wichtigen Wert dar. Sie reihen sich damit in weitere Größen ein, insbesondere den Konsum, das Sparen und das Einkommen. Ferner wird häufig im Zusammenhang betrachtet, welches Verhältnis es zwischen Ersparnissen und Investitionen gibt . Ein sogenanntes Marktgleichgewicht existiert zum Beispiel unter der Voraussetzung, dass die Investitionen von ihrer Größe her identisch mit den Ersparnissen sind.

Zudem wird in volkswirtschaftlicher Hinsicht zwischen Ausrüstungsinvestitionen und Bauinvestitionen sowie Vorratsinvestitionen differenziert. Bei Ausrüstungsinvestitionen handelt es sich um Geldmittel, für die zum Beispiel Maschinen oder Kraftfahrzeuge gekauft werden. Bei Bauinvestitionen geht es um den Erwerb von Gebäuden und bei Vorratsinvestitionen werden entsprechenden Güter gekauft, die dann ins Lager des Unternehmens aufzunehmen sind.

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