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Abschreibung

Kurz erklärt: Unter einer Abschreibung wird eine kalkulatorische bzw. steuerliche Wertminderung betrieblicher Vermögensgegenstände verstanden.

Was ist eine Abschreibung?

In einem Unternehmen weisen die meisten Anlagegüter nur eine begrenzte Nutzungsdauer auf, da sie einer natürlichen Abnutzung unterliegen. Das gilt oft auch für hochwertige Wirtschaftsgüter, die mit hohen Anschaffungs- oder Herstellungskosten verbunden sind. Die Absetzung der Kosten wird durch das Handelsrecht sowie das Steuerrecht sehr genau geregelt. Durch das Prinzip der Abschreibungen wird festgelegt, das in jedem Jahr nur ein Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes von der Steuer abgesetzt bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Jahresabschluss eines Unternehmens als Kosten angesetzt werden darf.
Die Abschreibung erfolgt in den Jahren, in denen das Wirtschaftsgut genutzt wird – Absetzung für Abnutzung (AfA). Es bestehen Tabellen für eine planmäßige Abschreibung eines Wirtschaftsgutes, die sogenannten AfA-Tabellen. Diese stellen die Nutzungsdauer der verschiedenen Wirtschaftsgüter exemplarisch dar.

Wer darf eine Abschreibung vornehmen?

Derjenige, dem das Abschreibungsobjekt zuzurechnen ist, darf handelsrechtlich die Abschreibung vornehmen. Steuerrechtlich hat grundsätzlich der bürgerlich-rechtliche Eigentümer die Berechtigung, die Abschreibung vorzunehmen. Sollten das rechtliche und „wirtschaftliche“ Eigentum auseinander fallen, dann liegt die AfA-Berechtigung beim wirtschaftlichen Eigentümer.

Warum muss eine Abschreibung vorgenommen werden?

Die Abschreibung nach dem Einkommenssteuergesetz
Abschreibungen sind vom gesetzlich geregelt. Bei Wirtschaftsgütern muss gemäß § 7 Abs. 1 Satz EStG (Einkommenssteuergesetz) eine gleichmäßige Verteilung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über die Jahre der Nutzungsdauer erfolgen, solange diese für die Erzielung von Einkünften im Einsatz sind. Dabei dürfen die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter ein gewisses Maß nicht unterschreiten. Eine gleichmäßige Verteilung der Absetzung über die Zeit der Nutzungsdauer stellt sicher, dass die lineare AfA dem gesetzlichen Regelfall entspricht. Die früher ebenfalls gebräuchliche degressive Abschreibung darf nicht mehr angewandt werden, sofern die Wirtschaftsgüter nach 2010 erworben wurden.

Die Abschreibung nach dem Handelsgesetzbuch
Auch von den Bewertungsgrundsätzen des HGB der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände wird eine planmäßige Abschreibung für Unternehmen vorgeschrieben (wir zitieren § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB)
„Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern.”
Daher wird von den Abschreibungen der Gewinn gemindert, auch wenn in einem bestimmten Jahr keine Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angefallen sind. Durch das Prinzip der Abschreibung wird jedoch der auf das Anschaffungsjahr bezogene Gewinn erhöht. Der Grund dafür ist, dass in diesem Jahr die Kosten für die Anschaffung des Gutes nicht komplett angesetzt werden können.

Die betriebswirtschaftlichen Abschreibungen
Selbst betriebswirtschaftlich ergeben Abschreibungen Sinn. So ist es dem Unternehmen möglich, in jedem Jahr einen Betrag zurückzulegen, der für die Anschaffung bzw. Herstellung neuer Vermögensgegenstände benötigt wird, wenn die abgeschriebenen Gegenstände nicht mehr verwendet werden können. Die Abschreibungen dienen dazu, die Wertverluste beim Anlage- und Umlaufvermögen im Rechnungswesen zu erfassen. Dazu gehören neben den planmäßigen Abschreibungen in Ausnahmefällen auch die außerplanmäßigen.

Es gibt unterschiedliche Abschreibungsmodelle:

  • Die lineare Abschreibung: Sie stellt die Regelform der Abschreibung im Steuer- und Bilanzrecht dar. Die Wertminderung wird jährlich mit gleichbleibenden Beträgen erfasst.
  • Die degressive Abschreibung (Buchwert-AfA): Hier handelt es sich um die Erfassung der Wertminderung durch Abschreibung mit kontinuierlich fallenden Jahresbeiträgen. Jedoch ist diese nur noch zulässig für Wirtschaftsgüter, die vor dem 31. Dezember 2010 angeschafft wurden.
  • Die direkte Abschreibung: Eine Buchungstechnik, von der das Anlagenkonto um die Abschreibung gemindert wird.
  • Die indirekte Abschreibung: Eine Buchungstechnik, von der über einen Passivposten („Wertberichtigung“) abgeschrieben wird.
  • Die leistungsbezogene Abschreibung: Eine Abschreibungsmethode für Anlagegüter, deren Leistung erfahrungsgemäß erheblich schwankt.
  • Die planmäßige Abschreibung: Eine Abschreibung über eine bestimmte Nutzungsdauer, die zuvor festgelegt wird und sich teilweise an den gesetzlichen Vorgaben der AfA-Tabellen orientiert.
  • Die außerplanmäßige Abschreibung: Dabei handelt es sich um die Erfassung von Abnutzungen, die nicht planmäßig entstanden sind.
  • Die kalkulatorische Abschreibung: Die Berechnung des tatsächlichen Werteverzehrs

Was ist eine AfA-Tabelle?

Wenn das Unternehmen nicht weiß, für wie viele Jahre es für die Nutzungsdauer der einzelnen Wirtschaftsgüter ansetzen muss, dann hat es die Möglichkeit, auf die sogenannten AfA-Tabellen zurückzugreifen. Herausgegeben werden diese vom Bundesministerium für Finanzen. Allerdings stellen sie nur ein Hilfsmittel dar und sind nicht rechtsverbindlich. Dies Unternehmen kann in Einzelfällen von der Nutzungsdauer, die in den Tabellen angegeben ist, abweichen. Die Tabellen sind nach der Art der Wirtschaftsgüter gegliedert:

  • Anlagevermögen (unbeweglich)
  • Grundstückseinrichtungen
  • Allgemeine Betriebsanlagen
  • Fahrzeuge
  • Bearbeitungs- und Verarbeitungsmaschinen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Sonstige Anlagegüter

Die Abschreibungen im Rechnungswesen: So wird gebucht

Die Abschreibungen stellen aus der Sicht des Rechnungswesens eine Wertminderung bzw. einen „Werteverzehr“ dar, bis die Güter endgültig abgeschrieben sind. Die Abschreibungen mindern als Aufwand den Gewinn des Unternehmens.
Die wichtigste Formel berechnet den Betrag, den der Unternehmer in jedem Jahr linear abschreiben darf/muss:

  • Abschreibungsbetrag pro Jahr = Anschaffungskosten (Herstellungskosten) / planmäßige Nutzungsdauer in Jahren

Sollte das Wirtschaftsgut nicht am Anfang des Jahres angeschafft werden, dann gilt für das erste Jahr folgende Formel:

  • Abschreibungsbetrag im ersten Jahr = Jahresabschreibungsbetrag × Monate der Nutzung / 12

 

Ein Beispiel für die Abschreibung eines Fahrzeuges

Ein Firmenfahrzeug wird für 50.000 Euro erworben. Auf dem aktiven Bestandskonto wird daher wie folgt im Soll gebucht:
Fuhrpark 50.000 Euro an Bank 50.000 Euro
Bei der linearen Abschreibung wird dann auf dem Aktiv-Konto mit der Bezeichnung „Fuhrpark“ über die nächsten fünf Jahre wie folgt gebucht:
Abschreibung 10.000 Euro an Fuhrpark 10.000 Euro
In jedem Jahr verringert sich der Saldo des Fuhrpark-Kontos um 10.000 Euro und das geht so lange, bis das Wirtschaftsgut nicht mehr vorhanden ist – im Normalfall fünf Jahre. Dagegen steigt das Konto „Abschreibung“ in jedem Jahr und mindert dadurch den Unternehmensgewinn.

Einfach erklärt an einem Video:

Wie wird ein geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben?

GWG: Das ist die Abkürzung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Auch die GWG weisen eine beschränkte Nutzungsdauer auf und unterliegen daher ebenfalls der Wertminderung. Doch für sie gelten besondere Bestimmungen über Abschreibungen. So ist es dem Unternehmen möglich, einen Sammelposten der GWG’s zu bilden, die dann zusammen abgeschrieben werden. Im Einzelnen gilt für die GWG folgendes:

  • Alle Anschaffungen unter 150 Euro sind GWG’s und werden sofort zu 100% abgeschrieben
  • Bei Anschaffungskosten zwischen 150 und 410 Euro kann der Unternehmer wählen:
  • Abschreibung im Anschaffungsjahr zu 100%
  • Abschreibung als Sammelposten über fünf Jahre

Was ist eine degressive Abschreibung?

Grundsätzlich gibt es mehrere Abschreibungsvarianten, wie zum Beispiel die lineare Abschreibung. Zu den ebenfalls sehr häufig genutzten Abschreibungsarten zählt insbesondere die degressive Abschreibung. Kennzeichnend ist in erster Linie, dass die Wertminderung des entsprechendes Objektes dadurch erfasst wird, dass in jedem Jahr fallenden Beiträge abgeschrieben werden. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die degressive Abschreibung nur unter der Voraussetzung genutzt werden kann, dass die entsprechenden Wirtschaftsgüter vor Ende 2010 angeschafft worden sind.

Mittels der degressiven Abschreibung wird ein fixer Prozentsatz definiert, um den die Grundlage für die Bemessung jedes Jahr reduziert wird. Basis ist im ersten Jahr der Kaufpreis für das Objekt, also die Anschaffungskosten. Ab dem zweiten Jahr wird der entsprechende Prozentsatz dann auf Grundlage des jeweils aktuellen Restbuchwertes aus dem vergangenen Jahr genutzt. Aufgrund der Tatsache, dass die Bemessungsgrundlage natürlich immer weiter absinkt, reduzieren sich auch die abzuschreibenden Beträge. In der Summe findet die Abschreibung im letzten Jahr bis auf einen Restbuchwert in Höhe von einem Euro statt. Genutzt werden darf die degressive Abschreibung ausschließlich für bewegliche Wirtschaftsgüter, also beispielsweise nicht für Immobilien.

Worin unterscheiden sich Abschreibung und Erhaltungsaufwand?

Zwei ganz ähnliche Begriffe, die sich aber dennoch vom Inhalt her unterscheiden, sind zum einen die Abschreibung und zum anderen der sogenannte Erhaltungsaufwand. Ein solcher Erhaltungsaufwand tritt immer dann ein, wenn zum Beispiel ein bestehendes Gebäude instand gehalten wird, erneuert oder modernisiert werden soll. Dabei spielt es keine Rolle, ob die entsprechenden Maßnahmen dringend notwendig waren oder nicht. Ebenfalls keine Rolle spielen Alter der modernisierten Bestandteile des Gebäudes sowie die Höhe der Kosten.

Kennzeichnend für die Erhaltungsaufwendungen ist vor allem, dass diese optional auch komplett in dem Jahr steuerlich geltend gemacht werden können, in dem sie angefallen sind. Alternativ besteht die Option, die Kosten auf zwei bis fünf Jahre zu verteilen. Hier liegt auch ein wesentlicher Unterschied zur Abschreibung, denn diese kann nur auf Jahre verteilt und nicht innerhalb eines Jahres erfolgen. Grundlage sind zudem nicht die Erhaltungsaufwendungen, sondern stattdessen die Herstellungskosten. Bei Immobilien ist es bei der Abschreibung somit ausschließlich möglich, diese über die Nutzungsdauer der Immobilie hinweg steuerlich anzusetzen. Bei Neubauten dürfen zudem maximal zwei Prozent der Herstellungskosten jährlich auf lineare Art und Weise abgeschrieben werden.

Bei welchen Gegenständen sind Abschreibungen überhaupt möglich?

Grundsätzlich ist es so, dass keineswegs auf alle Gegenstände, Sachwerte und Vermögenswerte innerhalb eines Unternehmens eine Abschreibung erfolgen darf. Daher möchten wir uns im Folgenden mit einigen typischen Gegenständen und Rechten beschäftigen und die Frage beantworten, ob und wie diese abgeschrieben werden können, nämlich:

  • Immobilien
  • Küchen
  • Software
  • Lizenzen
  • Forderungen
  • PKWs

Das Sie unter bestimmten Umständen eine Immobilie abschreiben dürfen, haben Sie vielleicht schon einmal gehört. Voraussetzung ist, dass das Objekt zumindest teilweise gewerblich genutzt, also zum Beispiel vermietet wird. Eine rein privat zum Wohnen genutzte Immobilie kann demgegenüber nicht abgeschrieben werden. Unter der Voraussetzung der gewerblichen Nutzung gilt für Neubauten, dass diese linear im Jahr mit zwei Prozent abgeschrieben werden können, also über einen Zeitraum von insgesamt 50 Jahren.

Ob eine Küche abgeschrieben werden kann oder nicht, hängt davon ab, ob diese aus Einzelteilen besteht oder es sich um eine sogenannte Einbauküche handelt. Weitere Voraussetzung ist natürlich ebenfalls, dass die Küche nicht privat genutzt wird, sondern zum Beispiel innerhalb einer Mietwohnung fest integriert ist. Vor geraumer Zeit hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass es sich bei einer Einbauküche um ein sogenanntes einheitliches Wirtschaftsgut handelt. Das wiederum bedeutet, dass dieses über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg abgeschrieben werden kann.

Erst seit kurzer Zeit ist es für Unternehmen möglich, sowohl Hardware als auch Software sofort abschreiben zu können. Das bedeutet, dass zum Beispiel die Software mit einer einjährigen Nutzungsdauer abgeschrieben werden kann, sodass der zuvor geltende Zeitraum von 20 Jahren erheblich gekürzt worden ist. Bei Lizenzen handelt es sich um sogenannte immaterielle Wirtschaftsgüter. Das wiederum führt dazu, dass in den meisten Fällen keine Abschreibung von Lizenzen als geringwertige Wirtschaftsgüter möglich ist.

Forderungen lassen sich abschreiben, wenn diese nicht eingebracht werden können. Zuvor erfolgt eine Umbuchung auf das Konto mit der Bezeichnung „Zweifelhafte Forderung“. Im zweiten Schritt muss dann festgelegt werden, in welchem Umfang die Forderungen nicht mehr einbringlich sind. Dieser Wert darf dann wertberichtigt bzw. abgeschrieben werden.

Selbstverständlich können im Rahmen einer gewerblichen Nutzung auch Pkws als Firmenwagen abgeschrieben werden. Der Zeitraum erstreckt sich auf sechs Jahre, sodass jedes Jahr linear exakt 16,67 Prozent vom Anschaffungspreis abgeschrieben werden können. Zu beachten ist, dass Fahrzeuge, die für Privatfahrten genutzt werden, nicht zu den Betriebsausgaben zählen. Sie suchen ein Finanzierung für Ihren Firmenwagen? – Dann hilft COMPEON Ihnen hier direkt und unverbindlich weiter.

Warum sind Abschreibungen überhaupt sinnvoll?

Der wesentliche Sinn und Zweck sowie gleichzeitige Vorteil einer Abschreibung besteht für Unternehmen darin, dass dadurch die Steuerlast teilweise in großem Umfang gesenkt werden kann. Grundlage dafür ist der Kauf eines Wirtschaftsgutes, der Ausgaben verursacht und auf diese Weise den zu versteuernden Jahresgewinn reduzieren würde – eigentlich. Mit der Abschreibung ist es im zweiten Schritt möglich, eintretende Wertminderungen des entsprechenden Gegenstandes zu erfassen. Das Betriebsvermögen wird allerdings nach dem Kauf eines Firmenwagens nicht gemindert, weil das Fahrzeug als Gegenwert im Unternehmen erhalten bleibt. Durch die Abschreibung lässt sich daher insbesondere die Steuer reduzieren, indem die Wertminderung erfasst wird.

Warum sind Abschreibungen in der Praxis notwendig?

Unternehmen neben Abschreibungen nicht aus Lust und Laune vor, sondern weil die entsprechenden Gegenstände einem Wertverlust unterliegen sind. Dafür wiederum gibt es in erster Linie drei Hauptgründe:

  • Wirtschaftliche Ursachen
  • Technische Ursachen
  • Rechtliche Ursachen

Mit wirtschaftlichen Gründen, die zu einer Abschreibung führen, sind in erster Linie die Verschiebung von Nachfragen und fehlerhafte Investitionen gemeint. Ebenfalls gilt eine eingetretene Ineffizienz als wirtschaftlicher Grund, wenn zum Beispiel ein technischer Fortschritt dafür verantwortlich ist, dass bestehende Geräte nicht mehr effizient genutzt werden können.

Die wohl häufigsten Gründe für Abschreibungen sind in der Kategorie technische Ursachen angesiedelt, insbesondere aufgrund eines gewöhnlichen Verschleißes des Nutzungsgegenstandes. Das trifft beispielsweise auf Firmenwagen zu, die entweder einem regelmäßigen Verschleiß unterliegen oder zum Beispiel aufgrund eines Unfalls einen Totalschaden erlitten haben.

Rechtliche Ursachen zählen ebenfalls zu den Gründen für Abschreibungen. Gemeint ist damit zum Beispiel der Ablauf von Schutzrechten oder Patenten. Aber auch auslaufende Miet- und Leasingverträge zählen zu den rechtlichen Ursachen von Abschreibungen.

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