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DSGVO

 
Mittlerweile dürften zumindest alle Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler von der sogenannten DSGVO gehört haben oder damit bereits in Berührung gekommen sein. Die Abkürzung steht für die Datenschutzgrundverordnung, die in vielen Bereichen seit einigen Jahren durchaus für großen Ärger sorgt. Wir möchten uns im folgenden Beitrag näher mit der Datenschutzgrundverordnung beschäftigen.

Was ist die DSGVO?

 
Die Abkürzung DSGVO steht für Datenschutzgrundverordnung. Seit Mai 2016 ist diese Verordnung in Kraft getreten und ist eindeutig im Bereich Datenschutz angesiedelt. Inhalt der DSGVO sind insbesondere Vorschriften und Regelungen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die durch Unternehmen oder auch öffentliche Institutionen vorgenommen wird. Dementsprechend sollen durch die DSGVO insbesondere Grundrechte und Grundfreiheiten von natürlichen Personen geschützt werden, was die Weitergabe und Speicherung von Daten angeht.

Was sind die Grundsätze der DSGVO?

 
Wie im vorherigen Abschnitt bereits erläutert, gibt es eine Reihe von Grundsätzen, die innerhalb der DSGVO verankert sind. Zu den einzelnen Grundsätzen zählen zum Beispiel:

  • Transparenz der Datenverarbeitung
  • Minimierung der Daten
  • Korrektheit der Daten
  • Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
  • Verarbeitung nach Treu und Glauben
  • Begrenzung der Speicherung
  • Vertraulichkeit der Datenverarbeitung

Wichtig zu beachten ist, dass es sich bei den zuvor aufgeführten Grundsätzen nicht um eine Rangfolge handelt, sondern stattdessen sämtliche Grundsätze gleichgewichtig sind. Dazu gehört auch, dass die Unternehmen oder Institutionen, die Daten speichern, dementsprechend rechenschaftspflichtig haben. So darf der Betroffene zum Beispiel jederzeit vom Unternehmen einfordern, eine Information zu erhalten, welche Daten warum gespeichert werden.

Seit wann ist die DSGVO gültig?

 
In Kraft getreten ist die Datenschutz Grundverordnung im Jahre 2016, genauer gesagt am Mai am 25. Mai. Allerdings gab es zuvor eine Übergangsfrist von zwei Jahren, sodass die Anwendung seit dem 25. Mai 2018 rechtsverbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten stattfindet.

Wer muss sich an die DSGVO halten?

 
Die DSGVO gilt nicht für Privatpersonen, sondern stattdessen ausschließlich für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen sowie Institutionen, die Daten von Kunden, Mitarbeitern oder auch Mitgliedern speichern. Zudem muss es sich dabei um personenbezogene Daten handeln. Davon betroffen sind also vor allen Dingen Unternehmen, aber auch Webseitenbetreiber und Webdesigner, die beruflich mit dem Erstellen und Betreiben einer Internetseite zu tun haben. Gleiches gilt natürlich für Onlineshop-Betreiber, denn auch dann ist die DSGVO zu beachten.

Welche Rechte haben Verbraucher innerhalb der DSGVO?

 
Da die Datenschutzgrundverordnung Privatpersonen, also Verbraucher, schützen soll, stehen den Betroffenen natürlich einige Rechte zu. Diese beinhalten nicht nur, dass die Daten vertraulich behandelt und nur dann weitergegeben werden, wenn es der entsprechende Kunde erlaubt hat. Darüber hinaus gibt es weitere Rechte, insbesondere die Auskunftsrechte, die Betroffene haben. So dürfen Kunden zum Beispiel die Information anfordern, warum die Daten genutzt werden und wer die Daten sonst noch erhält.

Was ist konkret von der DSGVO betroffen?

 
Es gibt einige Bereiche, insbesondere im Internet, die von der DSGVO direkt betroffen sind. Das gilt zum Beispiel für die folgenden Punkte:

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Kontaktformular
  • Newsletter
  • Cookies
  • Bildrechte

Wenn Sie beispielsweise eine Webseite betreiben, dann ist es auf Basis der DSGVO eine Pflicht, sowohl ein Impressum als eine Datenschutzerklärung zu haben. Das Impressum zum Beispiel zeigt Besuchern der Internetseite an, an wen sie sich im Fall von Problemen oder Fragen wenden können. Aber auch Newsletter sind betroffen, zum Beispiel in Form der Vorschrift, dass ein Einverständnis des zukünftigen Abonnenten vorliegen muss. Zudem sind auch eine Reihe von Diensten und Tools von der DSGVO betroffen, wie zum Beispiel Google Analytics, WhatsApp oder auch WordPress.

 

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