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Dokumenteninkasso

Das Dokumenteninkasso ist insbesondere bei Unternehmen von Bedeutung, die häufiger Auslandsgeschäfte tätigen. Dies gilt nahezu ausschließlich für Handelsunternehmen, die Waren importieren oder exportieren.

Worum handelt es sich beim Dokumenteninkasso?

Beim Dokumenteninkasso handelt es sich um eine bestimmte Zahlungsbedingung, die im Bereich des Exports, also beim Außenhandel, zum Tragen kommt. Im Kern beinhaltet das Dokumenteninkasso, dass der Importeur als Zahlungspflichtiger unter Einbezug von Banken nach und nach Dokumente erhält, die von der Bank gegen Zahlung akzeptiert werden. Es handelt sich demzufolge beim Dokumenteninkasso um ein sogenanntes Zug-um-Zug Geschäft. Das wesentliche Ziel besteht darin, dass beide Parteien (Handelspartner) ihre Interessen durchsetzen, also der Exporteur den Erhalt der Zahlung und der Importeur den Erhalt der Ware.

Welche Arten von Dokumenteninkasso gibt es?

Das Dokumenteninkasso gibt es heutzutage in mehreren Varianten, sodass das Inkasso auf Grundlage von Dokumenten unterschiedlich abgewickelt werden kann. Arten des Dokumenteninkassos sind insbesondere:

  • Aushändigung der Dokumente an den Importeur gegen Zahlung
  • Aushändigung der Dokumente gegen Akzeptieren eines Wechsels
  • Aushändigung der Dokumente gegen Abgabe eines abstrakten Schuldversprechens

Die Unterschiede bestehen insbesondere darin, zu welchem Zeitpunkt die Zahlung erfolgen muss und welche Dokumente wann an den jeweiligen Beteiligten übergeben werden. Am häufigsten genutzt werden in der Praxis mittlerweile die Dokumente, die gegen Zahlung auszuhändigen sind. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass Wechsel in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung verloren haben.

Wie findet die Abwicklung des Dokumenteninkassos statt?

Die Grundlage für ein Dokumenteninkasso ist stets ein Kaufvertrag, der zwischen dem Lieferanten und dem Empfänger geschlossen wird. Dieser enthält das Dokumenteninkasso als Zahlungsbedingung und der weitere Verlauf sieht dann beim Dokumenteninkasso für gewöhnlich wie folgt aus:

  1. Exporteur reicht seinem Kreditinstitut Inkassodokumente ein
  2. Exporteur erteilt seiner Bank einen Inkassoauftrag
  3. Bank des Exporteurs sendet Dokumente an die Bank des Importeurs
  4. Bank des Importeurs teilt diesem das Vorliegen der Dokumente mit
  5. Bank des Importeurs prüft vorher die Vollständigkeit der Dokumente und des Inkassoauftrages
  6. Importeur gibt seinem Kreditinstitut die Anweisung, die Inkassodokumente anzunehmen und die Zahlung durchzuführen
  7. Alternativ wird bei einer anderen Variante ein beiliegender Wechsel akzeptiert

Welche Inkassodokumente gibt es beim Dokumenteninkasso?

In der Praxis gibt es einige Inkassodokumente, die dem entsprechenden Inkassoauftrag beigefügt werden. Je nachdem, um welche Waren und Geschäfte es sich gehandelt hat, sind es meistens die folgenden Dokumente:

  • Handelsrechnung
  • Ursprungszeugnis
  • Zollfaktura
  • Ladepapiere
  • Transportdokumente
  • Versicherungspolice für den Transport
  • Wechsel

Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Unterlagen, die mitunter ebenfalls einzureichen sind. Dazu können beispielsweise Bedienungsanleitungen oder auch Gesundheitszeugnisse gehören. Vor allem die entsprechenden Ladepapiere bzw. Transportdokumente sind von Bedeutung, zu denen beispielsweise Ladescheine, Frachtscheine oder Ablagebestätigungen zählen.

Rechtsbeziehung durch das Dokumenteninkasso

Auf Basis des Dokumenteninkassos ist die Rechtsbeziehung zu beachten, die daraus zwischen Exporteur und Importeur entsteht. Diesbezüglich ist vor allem der sogenannte Geschäftsbesorgungsvertrag zu beachten. Diese entsteht zwischen der Importeursbank und dem Importeur selbst allerdings erst, nachdem der Importeur seinem Kreditinstitut den Auftrag erteilt, die entsprechenden Dokumente anzunehmen.

Dabei ist ferner zu beachten, dass es Kreditinstitut nicht dafür haftet, dass die jeweiligen Dokumente ordnungsgemäß sind. Stattdessen sieht die Rechtsbeziehung zwischen Importeur und Bank vor, dass das Kreditinstitut lediglich dazu verpflichtet es, die Vollständigkeit der Inkassodokumente zu kontrollieren. Die Bank ist allerdings zu keinem Zeitpunkt rechtliche Inhaberin der Dokumente, sondern übernimmt ausschließlich eine Dienstleistungsfunktion.

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