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Akkordierung

Die Bezeichnung Akkordierung wird heutzutage kaum noch verwendet. Gemeint ist damit der Vergleich, der zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner stattfindet, der nicht dazu in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Somit ist die Akkordierung eine rechtliche Auseinandersetzung der zwei beteiligten Parteien und wird in aller Regel schriftlich durchgeführt. Heutzutage wird fast immer der Begriff Vergleich verwendet, während die Bezeichnung Akkordierung insbesondere in älteren Dokumenten genutzt wird.

Was beinhaltet die Akkordierung im Detail?

Der wesentliche Inhalt einer Akkordierung besteht darin, dass Schuldner und Gläubiger eine Einigung darüber erzielen, über welchen Zeitraum hinweg die bestehenden Schulden des Schuldners zumindest zu einem Teil an den Gläubiger fließen. In aller Regel findet das Begleichen der Schulden dann in Form von Raten statt, die beispielsweise Monat für Monat gezahlt werden und die Bezeichnung Vergleichsraten tragen. Grundsätzlich orientiert sich der sogenannte Akkordierungs-Plan meistens an dem Privatinsolvenz-Verfahren, sodass ein Inhalt des Plans darin besteht, dass dieser über einen Zeitraum von sechs Jahren läuft.

Innerhalb dieses Zeitraums hat der Schuldner vor allem die Aufgabe, die bestehenden Schulden zu einem möglichst hohen Anteil an den Gläubiger zurückzuzahlen. In aller Regel erhalten die Gläubiger im Rahmen der Akkordierung zwar nicht die gesamte Forderungssumme zurück, aber immerhin ist gewährleistet, dass ein höherer prozentualer Anteil der Forderung aller Voraussicht nach beglichen wird. Vielen Bürgern ist es daher lieber, zumindest ein Teil der Forderung einbringen zu können als vielleicht im Zuge eines Privatinsolvenzverfahrens nur einen geringen oder gar keinen Teil zurückzuerhalten.

Wer ist in der Praxis der Schuldner?

Im Rahmen der Akkordierung gibt es in der Praxis unterschiedliche Arten von Schuldnern, insbesondere:

  • Verbraucher
  • Unternehmen
  • Banken
  • Staaten

Mit Abstand am häufigsten treten private Verbraucher als eine Partei der Akkordierung auf. Der wesentliche Sinn und Zweck des stattfindenden Schuldenvergleichs besteht darin, dass eine Privatinsolvenz des Schuldners verhindert werden kann. Darüber hinaus kann die Akkordierung mitunter die einzige Alternative sein, denn in manchen Situationen ist eine Verbraucherinsolvenz nicht möglich. Zudem ist zu beachten, dass vor der Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens ohnehin alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden müssen, zu denen auch der mögliche Vergleich zählt.

In der Praxis können natürlich nicht nur Verbraucher zahlungsunfähig werden und somit einen Vergleich anstreben, sondern dies gilt ebenfalls für Unternehmen. Sollte ein Unternehmen zahlungsunfähig werden, ist auch unter dieser Voraussetzung eine Akkordierung möglich, wenn sich Schuldner und Gläubiger über die entsprechenden Modalitäten einigen. In vielen Fällen sind zudem Banken beteiligt, da diese häufig an den Schuldner Kredite vergeben haben.

Neben Verbrauchern und Unternehmen können natürlich auch Banken und Staaten zahlungsunfähig werden, auch wenn dieses deutlich seltener der Fall ist. In solchen Fällen wird ebenfalls oftmals eine Akkordierung durchgeführt, die zum Beispiel bei Staaten in Form sogenannter Rettungspakete zum Einsatz kommt. Insbesondere seit der Finanzkrise 2008 gab es mehrere solcher Rettungspakete, beispielsweise durch die EU an Griechenland. Auch verschiedene Banken konnten in der Vergangenheit nur überleben, weil bestimmte Rettungspakete sowie finanzielle Hilfen und somit automatisch ein Vergleich durchgeführt wurden.

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