Die Zinswende ist da: Jetzt noch günstigste Konditionen sichern! Mehr erfahren

Anschaffungskosten

Im Bereich der Betriebswirtschaft wird zwischen unterschiedlichen Kosten differenziert. So gibt es beispielsweise Herstellungskosten, Investitionskosten, laufende Kosten oder auch die sogenannten Anschaffungskosten. In dem Zusammenhang ist insbesondere eine Abgrenzung zu den kalkulatorischen Kosten wichtig, da diese relativ Ähnliche Inhalte haben.

Worum handelt es sich bei Anschaffungskosten?

Nahezu jeder Bürger wird schon einmal, meistens mehrfach, mit sogenannten Anschaffungskosten zu tun gehabt habe. Im privaten Bereich werden solche Kosten als Anschaffungskosten beichnet, die als Preis für bestimmte Konsumgüter anfallen, die über mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte genutzt werden. Klassische Beispiele sind der Fernseher, das Auto oder auch die Wohnzimmereinrichtung. Eine ähnliche Definition gibt es für die Anschaffungskosten auch im Bereich der Betriebswirtschaftslehre. Dort werden solche Kosten als Anschaffungskosten bezeichnet, die für Aufwendungen anfallen, die ihrerseits vonnöten sind, damit ein Gegenstand gekauft werden kann, der im Unternehmen einen Vermögensgegenstand darstellt. Solche Kosten müssen nach HGB §253 angesetzt werden und werden oftmals auch alternativ als Herstellungskosten bezeichnet.

Zuordnung zum jeweiligen Vermögensgegenstand als Voraussetzung

Damit Anschaffungskosten als solche gelten und angesetzt werden können, ist es notwendig, dass die jeweiligen Kosten tatsächlich einem speziellen Vermögensgegenstand zugeordnet werden können. Dies bedeutet andererseits, dass verschiedene Gesamtkosten nicht pauschal auf die erworbenen Vermögensgegenstände umgelegt werden können. Es ist daher wichtig, die Koten für jeden relevanten Gegenstand zu kennen und auch belegen zu können.

Unterschied zwischen Anschaffungskosten und kalkulatorischen Kosten

Zwei Kostenarten, die im Bereich der Betriebswirtschaftslehre vorkommen und in vielen Punkten vergleichsweise ähnlich sind, sind zum einen die Anschaffungskosten und zum anderen die sogenannten kalkulatorischen Kosten. Dennoch ist es wichtig, diese zwei Kostenarten klar voneinander abzugrenzen. Tatsache ist, dass die kalkulatorischen Kosten nicht berücksichtigt werden dürfen, wenn es darum geht, die Höhe der Anschaffungskosten zu berechnen und anschließend auch zu bilanzieren bzw. in die Gewinn- und Verlustrechnung aufzunehmen. Was aber sind dann kalkulatorische Kosten im Detail?

Die Definition der kalkulatorischen Kosten wird im Allgemeinen so beschrieben, dass es sich meistens um einen Geldbetrag handelt, der unter der Voraussetzung generiert worden wäre, dass das Kapital, welches in Form der Anschaffungskosten aufgewendet wurde, stattdessen beispielsweise bei einer Bank mit einer Rendite investiert worden wäre.

Aus welchen Elementen setzen sich die Anschaffungskosten zusammen?

Wenn Anschaffungskosten innerhalb der Bilanz eines Unternehmens aufgeführt werden, dann setzen diese sich in aller Regel aus unterschiedlichen Elementen zusammen. Immer dann, wenn beim Kauf eines relevanten Gegenstandes Kosten entstehen, kommen innerhalb der Bilanz die folgenden Posten zur Geltung:

  • Kaufpreis (Anschaffungspreis)
  • Anschaffungspreisminderung, zum Beispiel Rabatte
  • Anschaffungsnebenkosten, zum Beispiel Sonderausstattung
  • Nachträgliche Anschaffungskosten, zum Beispiel Verbesserung des Gegenstandes

Die Summe dieser Einzelpositionen ergibt (unter Berücksichtigung der Anschaffungspreisminderung als Abzugsposten) letztendlich die zu bilanzierenden Anschaffungskosten.

Der COMPEON Finanzblog

Alles für Unternehmer rund um die Themen Finanzierung, Mittelstand und Digitalisierung. Bleiben Sie mit uns immer informiert!

Jetzt ansehen