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Akzeptkredit

Der Akzeptkredit hat vor allem im Privatkundenbereich in den letzten zehn Jahren erheblich an Bedeutung verloren und wird dort faktisch nicht mehr genutzt. Dies liegt daran, dass er mit einem Wechsel verbunden ist, der wiederum nur noch selten eingesetzt wird, außer im Geschäftskundenbereich. Grundsätzlich wird der Akzeptkredit so definiert, dass es sich um eine Geldleihe handelt, im Zusammenhang derer sich eine Bank dazu verpflichtet, für ihren Kunden einen Wechsel zu akzeptieren. Eingesetzt wird ein solcher Akzeptkredit hauptsächlich im Bereich des Außenhandels und somit bei Geschäftskunden.

Wie funktioniert der Akzeptkredit im Detail?

In erster Linie kommt der Akzeptkredit zum Einsatz, wenn es um Außenhandelsgeschäfte geht. Dabei gibt es in aller Regel zwei beteiligte Parteien, nämlich zum einen den Importeur und zum anderen den Exporteur. Beide Parteien haben die Möglichkeit, ihre Bank darum zu bitten, einen Kreditvertrag zu schließen, der dann wiederum einen Akzeptkredit beinhaltet. Ist dies geschehen, stellt der Importeur oder alternativ der Exporteur einen Wechsel aus. Dieser Wechsel wird auf die Hausbank gezogen, sodass das Kreditinstitut letztendlich zahlungspflichtig ist. Der Begünstigte eines solchen Wechsels ist die jeweils andere Partei, also entweder der Importeur oder auch der Exporteur.

Neben dieser Zahlungsverpflichtung, die darin besteht, den Wechsel an seinem Fälligkeitstag einzulösen, gibt es noch weitere Verpflichtungen, die sich aus dem Geschäft ergeben. Diese beziehen sich insbesondere auf den Kreditvertrag, sodass sich beispielsweise der Darlehensnehmer dazu verpflichtet, die im Wechsel genannte Summe gegenüber der Bank spätestens einen Tag, bevor der Wechsel fällig ist, anzuschaffen. Darüber hinaus wird ebenfalls eine Vereinbarung getroffen, dass die Bank, die den Wechsel akzeptiert, diesen ankauft und im Gegenzug dem jeweiligen Kreditnehmer den Wechselbetrag gutschreibt. Dies geschieht allerdings in der Regel nur, wenn vorher ein sogenannter Diskontzins abgezogen wurde. Mit dem Differenzbetrag, den der Kreditnehmer zur Gutschrift erhält, hat er dann die Möglichkeit, die sich aus dem Auslandsgeschäft ergebende Lieferung zu bezahlen.

Wer erhält einen Akzeptkredit?

Akzeptkredit werden heutzutage nicht nur deutlich weniger häufig als früher vergeben, sondern darüber hinaus sind die meisten Kreditinstitute auch nur dazu bereit, Kunden mit erstklassiger Bonität einen derartigen Kredit einzuräumen. Nahezu ausnahmslos handelt es sich dabei um Geschäftskunden, mit denen die Bank schon langjährige Erfahrungen hat und eine Geschäftsbeziehung pflegt. In welchem Umfang die Bank dazu bereit ist, solche Akzeptkredite zu vergeben, hängt in erster Linie von der Bonität des Kunden ab, aber auch von der Geschäftspolitik des Kreditinstitutes.

Sonderform des Akzeptkredites aus der Vergangenheit: Privatdiskont

Neben dem gewöhnlichen Akzeptkredit gab es in der Vergangenheit noch eine Sonderform, nämlich den sogenannten Privatdiskont. Es handelte sich dabei um von der Privatdiskont AG angekaufte Wechsel, die ein sogenanntes Bankakzept beinhalteten. Eine wesentliche Grundlage solcher Privatdiskonts bestand darin, dass spezielle Geschäfte zugrunde lagen, nämlich:

  • Importgeschäfte
  • Exportgeschäfte
  • Transithandelsgeschäfte
  • Lohnveredelungsgeschäfte

Mittlerweile gibt es diese Privatdiskonts allerdings nicht mehr, denn die Privatdiskont AG hat den Ankauf solcher Wechsel zu Beginn des Jahres 1992 eingestellt.

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