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Einkommensnachweise

Bevor Banken einen Kredit vergeben, sind sie dazu verpflichtet, neben der Kreditfähigkeit auch die Kreditwürdigkeit (Bonität) des Kunden festzustellen. Ein wesentliches Element ist die Prüfung des Einkommens, welches der Kreditsuchende belegen muss. Zu diesem Zweck verlangen Kreditinstitute meistens einen sogenannten Einkommensnachweis.

Worum handelt es sich bei einem Einkommensnachweis?

Wie der Name unschwer erkennen lässt, handelt es sich bei einem Einkommensnachweis um ein Dokument, mithilfe dessen die Existenz eines Einkommens nachgewiesen werden soll. Dabei beinhaltet der Einkommensnachweis einige Angaben, die zwingend erforderlich sind. Aussteller eines Einkommensnachweises ist in aller Regel der Arbeitgeber, der das entsprechende Gehalt auf das Girokonto des Arbeitnehmers überweist.

Welche Unterlagen gelten als Einkommensnachweise?

Grundsätzlich gibt es mehrere Unterlagen, die als Einkommensnachweise fungieren können. Dabei muss in der Regel unterschieden werden, ob es sich beim Antragsteller um einen abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer) oder um einen Selbstständigen bzw. Freiberufler handelt. Bei Arbeitern und Angestellten sowie Beamten sind es erster Linie die nachfolgenden Dokumente, die als Einkommensnachweise genutzt werden können:

  • Gehaltsabrechnungen
  • Verdienstbescheinigung seitens des Arbeitgebers
  • Arbeitsvertrag

Sollte keine dieser Unterlagen vorliegen, was relativ selten der Fall sein wird, akzeptieren die Banken mitunter auch die Vorlage der Kontoauszüge über einen Zeitraum der mindestens letzten drei Monate, wobei dann eine klar ersichtliche Gehaltsbuchung auf den entsprechenden Auszügen zu erkennen sein muss. Der Arbeitsvertrag hingegen kann unter Umständen als Einkommensnachweis nicht ausreichen, weil er mitunter nicht das aktuelle Einkommen beinhaltet. Wer beispielsweise schon vor 20 Jahren einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, der wird vermutlich aktuell ein anderes Einkommen als vor 20 Jahren erzielen.

Einkommensnachweis bei Selbstständigen und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler können natürlich keine Gehaltsabrechnung als Einkommensnachweis einreichen, da es in diesem Fall keinen Arbeitgeber gibt. Daher entfallen ebenfalls Verdienstbescheinigungen und der Arbeitsvertrag als mögliche Nachweise. Stattdessen dienen insbesondere die folgenden Unterlagen bei Selbstständigen und Freiberuflern als Einkommensnachweise und werden für gewöhnlich seitens der Banken problemlos akzeptiert:

  • Jahresabschlüsse (Bilanz, G+V)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
  • Einkommensteuerbescheide

Wichtig ist bei allen Dokumenten im Grunde nur, dass dort ersichtlich ist, welches Jahreseinkommen der Antragsteller des Kredites erzielt. Da es allerdings nicht nur Einkommen aus selbstständiger oder abhängiger Beschäftigung gibt, kommen für andere Einkunftsarten noch weitere Nachweise infrage. Wer zum Beispiel eine Immobilie besitzt und diese vermietet, erzielt Einnahmen in Form der Mieten. Diese lassen sich durch die Vorlage von Mietverträgen oder wiederum innerhalb der Kontoauszüge nachweisen. Manche Antragsteller erzielen ferner Einkünfte aus Kapitalvermögen, weil sie beispielsweise Aktien oder andere Wertpapiere im Depot haben. In diesem Fall sind es insbesondere Wertpapierabrechnungen, die dementsprechend als Einkommensnachweise gelten. Wer bereits in Rente ist, kann seine aktuellen Rentenbescheide ebenfalls als Einkommensnachweise gegenüber der Bank aufführen.

Wer verlangt Einkommensnachweise?

In erster Linie sind es Banken, die im Zuge der Beantragung eines Darlehens gerne zur Beurteilung der Bonität von Antragstellern einen Einkommensnachweis haben möchten. Allerdings gibt es auch einige Behörden und öffentlich-rechtliche Anstalten, die zur Überprüfung bestimmter Fakten oder zum Beispiel beim Antrag auf eine Förderung ebenfalls einen Nachweis über das Einkommen haben möchten. Dies gilt insbesondere unter der Voraussetzung, dass eine Zuwendung unter der Voraussetzung gezahlt wird, dass eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Dies betrifft beispielsweise das Baukindergeld, das Elterngeld oder auch die Wohnungsbauprämie.

Wann handelt es sich um keinen Einkommensnachweis?

Nicht alle Unterlagen, auf denen ein Einkommen genannt wird, werden von offizieller Seite aus als Einkommensnachweis akzeptiert. So nehmen weder Banken noch Behörden in der Regel selbst erstellte und somit nicht offizielle Abrechnungen als Nachweis über das Einkommen an, sofern der Antragsteller nicht aktuelle Kontoauszüge beilegen kann, auf denen die entsprechenden Einnahmen verbucht sind.

Ebenfalls nicht als Einkommensnachweis gelten reine Anträge oder Antragsformulare für staatliche Leistungen. Eine größere Bargeldsumme, die der Antragsteller gegenüber der Bank oder einer Behörde vielleicht vorlegt, sind ebenfalls kein ausreichender Nachweis über ein Einkommen. Dies gilt ebenfalls für eine Schufa-Auskunft, denn der Schufa sind Daten zum Einkommen des Betroffenen überhaupt nicht bekannt und tauchen somit auch nicht in einer Schufa-Auskunft auf.

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