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Bankvollmacht

Zahlreiche Bankkunden hatten in der Praxis schon einmal mit einer Vollmacht zu tun, die meistens als Konto- oder Bankvollmacht erteilt wird. Doch worum handelt es sich eigentlich bei einer Bankvollmacht genau, welche Arten gibt es und was dürfen Bevollmächtigte tun, was dürfen sie nicht? Auf diese und andere Fragen gehen wir im folgenden Beitrag näher ein.

Was ist eine Bankvollmacht?

Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich bei der Bankvollmacht seitens eines Kontoinhabers um eine Ermächtigung, die allerdings nicht an die Bank, sondern an eine andere Person gerichtet ist. Mit einer Bankvollmacht erteilt der Kontoinhaber einer oder mehreren anderen Personen die Erlaubnis, bestimmte Transaktionen und Geschäfte im Zusammenhang mit seinen Konten durchzuführen. Die Bankvollmacht bezieht sich für gewöhnlich auf sämtliche Konten, die der Kunde bei einem bestimmten Kreditinstitut unterhält. Allerdings muss definitiv für jede Bank eine separate von Bankvollmacht erteilt werden.

Was ist die Kontovollmacht im Gegensatz zur Bankvollmacht?

In der Praxis wird auf der einen Seite zwischen der Bankvollmacht und auf der anderen Seite zwischen einer Kontovollmacht unterschieden, auch wenn die Bezeichnungen oft synonym verwendet werden. Der Unterschied liegt darin, dass die Bankvollmacht für sämtliche Bankgeschäfte bei einem Kreditinstitut gilt. Die Kontovollmacht hingegen bezieht sich explizit auf ein einzelnes Konto. Soll also eine Person grundsätzlich alle Ihre Bankgeschäfte vornehmen dürfen, müssen Sie entweder eine Bankvollmacht erteilen oder alternativ für jedes Konto eine separate Kontovollmacht. Nicht zu verwechseln ist die Bankvollmacht mit der Vorsorgevollmacht, denn dann geht es um sämtliche finanzielle Aspekte und nicht nur um die Konten bei einem Kreditinstitut.

Welche Arten der Bankvollmacht gibt es?

In der Praxis wird bei den Kreditinstituten zwischen unterschiedlichen Arten der Bankvollmacht differenziert. In erster Linie wird zwischen drei Varianten unterschieden, nämlich:

  • Transmortale Bankvollmacht
  • Prämortale Bankvollmacht
  • Postmortale Bankvollmacht

Im Wortstamm bezieht sich die Bezeichnung immer auf den Tod des Kontoinhabers. Eine sogenannte transmortale Bankvollmacht ist die am häufigsten genutzte Variante. Sie gilt zeitlich unbeschränkt und bereits zu Lebzeiten, weil sie nicht mit dem Tod des Kontoinhabers endet. Hilfreich ist die transmortale Bankvollmacht insbesondere im Rahmen von Erbangelegenheiten, da dann für Verfügungen seitens des Begünstigten in der Regel kein Erbschein zwingend notwendig ist.

Seltener wird die sogenannte prämortale Bankvollmacht genutzt. Diese ist zeitlich begrenzt und erlischt mit dem Tod des jeweiligen Kontoinhabers bzw. Vollmachtgebers. Die dritte Variante ist die postmortale Bankvollmacht. Diese gilt noch nicht zu Lebzeiten, sondern wird erst dann gültig, nachdem der Kontoinhaber gestorben ist. Nützlich ist die postmortale Bankvollmacht insbesondere dann, wenn der Vollmachtgeber zu Lebzeiten die alleinige Kontrolle über seine Finanzgeschäfte und behalten möchte, später jedoch bei der Erbschaftsregelung eine leichtere Handhabung erfolgen soll.

Was sollte bei der Bankvollmacht beachtet werden?

Im Zusammenhang mit einer Bankvollmacht können durchaus Fehler passieren. Daher sollten Vollmachtgeber auf einige Punkte achten, wie zum Beispiel:

  • Bankvollmacht nur einer Person erteilen, der man vertraut
  • Bankvollmacht muss schriftlich erteilt werden
  • Bankvollmachten sind ausschließlich mit den Unterschriften der Kontoinhaber sowie Bevollmächtigten gültig
  • Es sollte angegeben werden, für welchen Zeitraum die Bankvollmacht gilt

Welche Rechte beinhaltet eine Bankvollmacht nicht?

Normalerweise erstreckt sich eine Bankvollmacht lediglich auf gewöhnliche Geschäfte, die im Zusammenhang mit der Bankverbindung und dem Konto des Vollmachtgebers stehen. Daraus wiederum ergibt sich, dass Bevollmächtigte zu einigen Aktionen nicht berechtigt sind, auch wenn sie eine gültige Bankvollmacht haben. Dazu gehört zum Beispiel, auf den Namen des Vollmachtgebers ein Darlehen abzuschließen. Ebenfalls sind Bevollmächtigten nicht dazu berechtigt, das entsprechende Konto zu kündigen oder neue Konten zu eröffnen. Ebenfalls nicht erlaubt ist es, das Konto auf einen anderen Namen umschreiben zu lassen oder Untervollmachten an weitere Personen zu erteilen.

Kann die Bankvollmacht widerrufen werden?

In den weitaus meisten Fällen handelt es sich bei einer Bankvollmacht um eine widerrufliche Vollmacht. Das bedeutet, dass der Vollmachtgeber – natürlich ausschließlich zu Lebzeiten – jederzeit die Möglichkeit hat, die einmal erteilte Bankvollmacht zu widerrufen. Einzige Ausnahme ist eine unwiderrufliche Bankvollmacht. Diese kommt in der Praxis allerdings sehr selten vor und sollte auch äußerst gut bedacht werden. Dann ist es nämlich tatsächlich nicht möglich, die einmal erteilte Vollmacht zu widerrufen.

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