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Basel II

Im Finanzbereich ist Basel II ein gängiger Begriff, der allerdings nur im entfernteren Sinne mit der Stadt in der Schweiz zu tun hat. Vielmehr sind mit Basel II spezielle Eigenkapitalvorschriften gemeint, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in der Vergangenheit vorgeschlagen wurden. Die ursprüngliche Fassung, nämlich Basel I, hat jedoch eine deutlich längere Geschichte.

Unter dem Begriff Basel II werden in erster Linie Vorschriften zum Eigenkapital zusammengefasst, die von den Banken einzuhalten sind. Die originäre Rahmenvereinbarung geht auf das Jahr 2004 zurück bzw. wurde in diesem Jahr veröffentlicht. Sämtliche Finanzdienstleistungsinstitute aus der Europäischen Union müssen sich an die entsprechenden Vorschriften und Vorgaben halten. Anders ausgedrückt: Basel II ist die Bezeichnung für eine Rahmenvereinbarung über Eigenkapitalvorschriften, die für Banken aus dem europäischen und ebenfalls aus dem amerikanischen Raum gelten.

Die Geschichte der Basel Eigenkapitalvorschriften

Vor den Eigenkapitalvorschriften aus Basel II gab es einen Vorgänger, nämlich die Regelungen auf Grundlage von Basel I. Diese wurde ins Leben gerufen, weil es in Deutschland eine sehr große Bankenpleite gab. Allerdings dauerte es nach dem ersten Treffen 1974 noch 14 Jahre, denn die Regelungen aus Basel I traten erst im Jahre 1988 in Kraft. Der Nachfolger war dann Basel II.

Diese Vorschriften galten ab 2004 und wurden ebenfalls von den Chefs der Notenbanken sowie den zuständigen Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten beschlossen. Heute ist Basel II in dem Sinne auch schon wieder Geschichte, denn seit mehreren Jahren ist noch einmal eine Anpassung vorgenommen worden, die sich in den Vorschriften von Basel III niederschlägt. Diese Neuerungen waren eine Reaktion auf die globale Finanz- und Wirtschaftskrise aus dem Jahr 2008.

Welche Ziele haben die Vorschriften aus Basel II?

Die unter Basel II zusammengefassten Eigenkapitalanforderungen und Vorschriften haben im Wesentlichen das Ziel, dass Banken und andere Finanzdienstleister mit genügend Eigenkapital ausgestattet sind. Damit soll zum einen eine mögliche Insolvenz wahrscheinlicher werden. Zum anderen soll dies allerdings auch zu einheitlicheren Wettbewerbsbedingungen im Bereich der Kreditvergabe führen. Ein wesentliches Ziel besteht bei Basel II auch darin, dass die Anforderungen an das Eigenkapital noch besser als bei Basel I am real existierenden Risiko ausgerichtet sind.

Basel II zwei beinhaltet drei Säulen

Die Anforderungen aus Basel II bestehen im Wesentlichen aus den folgenden drei Säulen:

1. Eigenkapitalanforderungen

2. Bankenaufsicht und Überprüfungsprozess

3. Offenlegung und Marktdisziplin

Wie die Altersvorsorge in Deutschland, so basiert auch Basel II auf einem Drei-Säulen System. Die erste und sicherlich wichtigste Säule sind die Anforderungen an das Eigenkapital der Banken, die von jedem Kreditinstitut erfüllt werden müssen. Die zweite Säule, nämlich die Bankenaufsicht und der Überprüfungsprozess, ist zugleich eine Neuerung im Vergleich zu dem Vorgänger Basel I. Dieser Prozess soll in erster Linie dazu führen, dass jedes Bankinstitut regelmäßig und umfangreich überprüft wird. So soll es möglich sein, eventuelle Probleme innerhalb der Banken möglichst frühzeitig zu entdecken.

Die dritte Säule von Basel II bezieht sich in erster Linie auf Transparenz und Offenlegung bestimmter Daten und Zahlen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass vor allem Aktionäre, aber auch sonstige Anleger, einen besseren Einblick in die jeweiligen Bankinstitute haben können. Dabei geht es bei den Regelungen nicht nur um qualitative, sondern ebenfalls um quantitative Komponenten. Bei Banken werden insbesondere diese Vorschriften nicht selten kritisiert, da sie einen erhöhten organisatorischen Mehraufwand zur Folge haben. Zu den sogenannten quantitativen Komponenten zählen in erster Linie Höhe des Kernkapitals, die Drittrangmittel, andere Kapitalabzugsmöglichkeiten sowie die Gesamtsumme der Eigenmittel, die anrechnungsfähig sind.

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