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Bereitstellungszinsen

Im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung existieren einige Kostenfaktoren. Im Wesentlichen zahlen die entsprechenden Kreditnehmer einen Darlehenszins, der im Bereich der Baufinanzierung relativ gering ist. Darüber hinaus gibt es noch weitere Kostenfaktoren, die nicht zwingend anfallen müssen, jedoch bei der Planung zu berücksichtigen sind. Einer der klassischen zusätzlichen Kostenfaktoren, die im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung anfallen können, sind die Bereitstellungszinsen.

Was sind Bereitstellungszinsen?

Im Namen Bereitstellungszinsen ist bereits indirekt enthalten, was diesen Kostenfaktor ausmacht. Bereitstellungszinsen werden von Banken veranschlagt, wenn der Kreditbetrag bereits bereitgestellt wurde, über einen bestimmten Zeitraum hinweg vom Kreditnehmer jedoch noch nicht oder nur in Teilen abgerufen wurde. Ist dieser Zeitraum zu groß und beträgt beispielsweise sechs Monate oder länger, berechnen viele Kreditinstitute gegenüber dem Kreditnehmer einen Bereitstellungszins.

Bereitstellungszinsen fast ausschließlich bei Baukrediten

Die Bereitstellungszinsen kommen nahezu ausschließlich bei Baukrediten vor, die zur Finanzierung eines Hausbaus dienen. Dies liegt daran, dass der neue Immobilienbesitzer meistens nicht die gesamte Darlehenssumme auf einmal abruft, sondern in Teilen und dann den Bauträger nach Baufortschritt bezahlt. Daher passiert es häufig, dass zum Beispiel bei einem Immobiliendarlehen in Höhe von 300.000 Euro kurz nach Bereitstellung die ersten 100.000 Euro abgerufen werden und dann jeweils nach einem Zeitraum von weiteren drei Monaten die restlichen Darlehensbeträge. Nicht selten berechnen die Banken dann für die Darlehensteilbeträge, die zum Beispiel erst nach sechs Monaten oder länger abgerufen werden, die angesprochenen Bereitstellungszinsen.

Wann berechnen Kreditinstitute Bereitstellungszinsen?

Ab welchem Zeitpunkt die Bank ihren Kunden Bereitstellungszinsen in Rechnung stellt, ist von Kreditinstitut von Kreditinstitut unterschiedlich. Jedes Bankinstitut kann eigenständig entscheiden und festlegen, ob und wenn ja, nach welchen Zeitraum ab dem Zeitpunkt, an dem der Kreditbetrag zur Verfügung gestellt wird, der Bereitstellungszins berechnet wird. Üblich ist im Bankbereich eine der folgenden Fristen:

• Nach 3 Monaten
• Nach 6 Monaten
• Nach 9 Monaten

Im besten Fall vereinbaren Kreditnehmer mit dem Kreditgeber, dass überhaupt keine Bereitstellungszinsen beansprucht werden. Meistens möchte die Bank allerdings zumindest ab einem gewissen Zeitraum nach Bereitstellung des Kreditbetrages nicht auf diese Einnahme verzichten. Die meisten Kreditinstitute berechnen Bereitstellungszinsen, wenn der gesamte Darlehensbetrag spätestens sechs Monate nach Auszahlung der Darlehenssumme noch nicht abgerufen wurde.

Wie hoch sind die Bereitstellungszinsen?

Ob Bereitstellungszinsen berechnet werden oder nicht, entscheidet jede Bank selbst. Dies gilt ebenso für die Höhe der Bereitstellungszinsen, denn hier gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Dennoch orientieren sich die Kreditgeber natürlich am Wettbewerb und an der Marktsituation, sodass keine utopisch hohen Bereitstellungszinsen verlangt werden. In breiten Durchschnitt veranschlagen die meisten Kreditinstitute aktuell Bereitstellungszinsen von 0,25 Prozent für jeden Monat, an dem das zur Verfügung stehende Geld noch nicht abgerufen wurde.

Wer als Kreditnehmer beispielsweise ein Darlehen in Höhe von 300.000 Euro aufgenommen und bis zum dritten Monat nach Auszahlung der Kreditsumme auf das Kreditkonto zum Beispiel 200.000 Euro noch nicht abgerufen hat, der zahlt beispielsweise für jeden folgenden Monat bei einem Bereitstellungszins von 0,25 Prozent monatlich einen Betrag von 500 Euro. Die Bereitstellungszinsen sind daher durchaus ein Kostenfaktor, den Kreditnehmer im Rahmen einer Baufinanzierung möglichst vermeiden oder zumindest relativ gering halten sollten.

Wie lassen sich Bereitstellungszinsen vermeiden?

Es gibt im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, wie man als Kreditnehmer Bereitstellungszinsen im Rahmen der Baufinanzierung vermeiden kann. Der optimale Weg besteht darin, sich mit der Bank zu einigen, dass kein Bereitstellungszins berechnet wird. Darauf werden sich manche Kreditinstitute allerdings nicht einlassen, weshalb eine zweite Alternative in der Praxis größere Aussichten hat.

Der zweite Weg besteht darin, den vollen Kreditbetrag in Anspruch zu nehmen und die Darlehenssumme auf ein Girokonto überweisen lassen, auch der Betrag vielleicht erst in mehreren Monaten benötigt wird. Dieses „überschüssige“ Kapital legt der Kreditnehmer dann zum Beispiel auf einem Tages- oder Festgeldkonto an. So können Darlehensnehmer den Bereitstellungszinsen entgehen und erhalten sogar für das angelegte Geld meist noch einen kleinen Zinsertrag.

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