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Bruttoeinkommen

Am Arbeitsmarkt wird häufig entweder vom Bruttoeinkommen oder vom Nettoeinkommen gesprochen. Mit dem Bruttoeinkommen ist das gesamte Einkommen gemeint, welches von einem Arbeitnehmer erzielt wird. Allerdings kommt dies nicht zur Auszahlung, denn zuvor gehen noch Steuern und Sozialversicherungsabgaben ab.

Worum handelt es sich beim Bruttoeinkommen?

Per Definition handelt es sich beim Bruttoeinkommen um das Arbeitsentgelt, welches der Arbeitgeber noch vor dem Abzug von Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlt. Bei den Sozialversicherungsabgaben ist wichtig zu erwähnen, dass der Arbeitgeber seinen Teil nicht zum Bruttobetrag zählt, sondern ausschließlich den Arbeitnehmeranteil. Demzufolge werden die folgenden Posten vom Bruttoeinkommen abgezogen, damit sich daraus für den Arbeitnehmer letztendlich das Nettoeinkommen ergibt:

  • Steuern
  • Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsabgaben
  • Solidaritätszuschlag (bis 2021)

Der Begriff des Bruttoeinkommens findet allerdings nicht nur in Form des Einkommens aus nicht selbständiger Tätigkeit statt, sondern wird noch deutlich weitergehend verwendet. So ist beispielsweise mit dem Bruttoeinkommen oftmals das Gesamteinkommen eines Haushaltes gemeint, also wenn beispielsweise beide Familienmitglieder erwerbstätig sind.

Welche Aussage trifft das Bruttoeinkommen?

Beim Bruttoeinkommen handelt es sich sozusagen um einen fiktiven Wert, der jedoch nichts im Detail darüber aussagt, mit welchem Nettoeinkommen beispielsweise Arbeitnehmer Monat für Monat rechnen können, um ihre fixen Ausgaben zu decken. Stattdessen ist das Bruttoeinkommen in der Praxis eher die Grundlage für Gehaltsverhandlungen, die zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern stattfinden. Darüber hinaus dient das Bruttoeinkommen als Vergleichsgröße zwischen unterschiedlichen Branchen oder auch innerhalb der Branche zwischen verschiedenen Arbeitgebern und Arbeitspositionen. Typisch für das Bruttoeinkommen ist in dem Zusammenhang, dass von einer Erhöhung nicht nur der Arbeitnehmer durch ein ebenfalls höheres Nettoeinkommen profitiert, sondern ebenfalls der Staat sowie die entsprechenden Sozialversicherungsträger.

Aus welchen Quellen stammt das Bruttoeinkommen?

Im Bereich der Volkswirtschaft ist das Bruttoeinkommen ebenfalls eine durchaus wichtige Größe und wird statistisch berücksichtigt. Eines der bekannten Größen ist in dem Zusammenhang sicher das durchschnittliche Bruttoeinkommen je Kopf bzw. Haushalt, an dem sich unter anderem auch das bundesweite Lohnniveau ablesen lässt. Zudem werden Steigerungen beim durchschnittlichen Bruttoeinkommen erfasst und zum Beispiel mit der Inflationsrate verglichen. So kann festgestellt werden, ob die Löhne mindestens so stark wie Inflationsrate ansteigen oder ob es diesbezüglich deutlichen Nachholbedarf gibt. Insgesamt stammt das Bruttoeinkommen durchaus aus unterschiedlichen Quellen, insbesondere:

  • Löhne
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Mieteinnahmen
  • Öffentliche Transferzahlungen (beispielsweise Renten)
  • Kapitalerträge
  • Betriebsrenten

Wie setzt sich das Bruttoeinkommen zusammen?

Noch einmal zur Verdeutlichung, insbesondere für Arbeitnehmer: Zum Bruttoeinkommen zählen alle Entgelte, die seitens des Arbeitgebers geleistet werden. Dabei handelt es sich keineswegs nur um das reine Gehalt, sondern darüber hinaus kommen häufig noch weitere Entgelte hinzu, insbesondere:

  • Weihnachtsgeld
  • Urlaubsgeld
  • Überstundenentlohnung
  • Sonderzahlungen

Wichtig zu wissen ist ebenfalls, dass sich ausschließlich am Bruttoeinkommen nicht die Höhe der Steuerpflicht ableiten lässt. Hier kommen nämlich noch weitere Einflussfaktoren zum Tragen, beispielsweise Steuerklasse und Kinderfreibeträge.

Worum handelt es sich beim bereinigten Bruttoeinkommen?

In der Praxis taucht häufiger der Begriff des bereinigten Bruttoeinkommens auf. Man spricht in dem Zusammenhang ebenfalls oft vom bereinigten Einkommen vor Steuern. Es handelt sich dabei um den Kapitalbetrag, den Arbeitnehmer im Zuge ihres Jobs in Form einer nicht selbständigen Tätigkeit innerhalb eines Jahres erzielen. Zuvor werden allerdings eventuelle Anpassungen vorgenommen, wie zum Beispiel Beiträge zu einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge, Unterhaltszahlungen sowie Studiengebühren. Demzufolge ist das angepasste bzw. bereinigte Bruttoeinkommen stets die Grundlage für die Steuerberechnung.

Bruttojahres- und Bruttomonatseinkommen

Das Bruttoeinkommen wird in der Praxis meistens in einer von zwei Größen ausgedrückt, nämlich entweder als Bruttojahreseinkommen oder als Bruttomonatseinkommen. Diese zwei Werte spielen insbesondere bei Gehaltsverhandlungen einer Rolle. Dabei wird das Bruttojahreseinkommen so definiert, dass es sich um den Betrag handelt, die ein Arbeitnehmer jedes Jahr vor Abzug von Steuern und sonstigen Abzügen verdient.

Eine für viele Menschen noch greifbare Vergleichsgröße ist hingegen das Bruttomonatseinkommen. Das ist der Geldbetrag, den Sie Monat für Monat vor dem Anzug von Steuern und sonstigen Abzügen „erhalten“. Falls Sie lediglich das Bruttojahreseinkommen kennen, beispielsweise vor Eintritt eines neuen Jobs, lässt sich das Bruttomonatseinkommen sehr leicht ermitteln. Sie dividieren dazu einfach das genannte Bruttomonatseinkommen durch die zwölf Monate im Jahr.

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