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Steuerfreigrenze

In Deutschland gibt es eine sogenannte Steuerfreigrenze. Diese sorgt dafür, dass nicht jeder erste Euro des Einkommens, welches die Bürger erzielen, steuerpflichtig ist. Darüber hinaus gibt es bezüglich der Steuerfreigrenze einige Punkte zu beachten.

Was ist die Steuerfreigrenze?

Eine alternative Bezeichnung für Steuerfreigrenze ist Grundfreibetrag. Dieser bezieht sich auf das Einkommen, welches Bürger erzielen und grundsätzlich versteuern müssen. Die Steuerfreigrenze allerdings beinhaltet, dass es einen gewissen Betrag beim Einkommen gibt, der nicht versteuert werden muss. Der Sinn und Zweck der Steuerfreigrenze ist es, dass vor allem Arbeitnehmer und auch Selbstständige mit geringen Einkommen nicht besteuert werden und auf diese Weise zumindest ihr Existenzminimum sichern können.

Von der praktischen Handhabung her beinhaltet die Steuerfreigrenze, dass bis zum Erreichen des Freibetrages dieser Einkommensteil für die Ermittlung der Einkommensteuer keine Berücksichtigung findet. Zwar wird alternativ zur Steuerfreigrenze oft vom Steuerfreibetrag gesprochen. Allerdings gibt es streng genommen Unterschiede zwischen einer Freigrenze und einem Freibetrag, worauf der folgende Abschnitt näher eingehen wird.

Worin unterscheiden sich Freigrenze und Freibetrag?

Zwar werden die Begriffe Steuerfreigrenze und Steuerfreibetrag häufig synonym verwendet, jedoch gibt es einen wichtigen Unterschied. Eine Freigrenze beinhaltet nämlich, dass beim Überschreiten dieser Grenze für den gesamten Betrag (in der Praxis NICHT bei der Steuerfreigrenze) eine Steuer zu entrichten ist. Bei einem Steuerfreibetrag hingegen ist der unterhalb des Freibetrages bestehende Einkommensteil vollkommen von der Steuer befreit und nur derjenige Teil des Einkommens besteuert wird, der oberhalb des Freibetrages liegt. Das wiederum führt dazu, dass es sich bei der Steuerfreigrenze streng genommen um einen Steuerfreibetrag bzw. um einen Grundfreibetrag handelt. Bis zur Grenze wird das Einkommen nicht besteuert, auch wenn die Steuerfreigrenze überschritten wird.

Warum gibt es die Steuerfreigrenze?

Das wesentliche Ziel des Grundfreibetrages besteht darin, dass Bürger zumindest ihr Existenzminimum absichern können. Daher werden sämtliche Einkommen, die den Grundfreibetrag nicht überschreiten, demzufolge nicht besteuert. Erst unter der Voraussetzung, dass die Steuerfreigrenze überschritten wird, ist der entsprechend darüber liegende Einkommensteil zu versteuern.

Wie hoch ist die Steuerfreigrenze?

Die Höhe der Steuerfreigrenze hat sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Zudem wird zwischen Alleinstehenden und Ehegatten unterschieden. Im vergangenen Jahr (2020) belief sich der Grundfreibetrag für Alleinstehende auf 9.408 Euro, während er bei Verheirateten mit 18.816 Euro doppelt so hoch ausfiel. Aktuell, also im Jahre 2021, beläuft sich die Steuerfreigrenze für Singles auf 9.744 Euro und für Verheiratete auf 19.488 Euro.

Auf den Monat umgerechnet bedeutet das, dass Sie unter der Voraussetzung keinerlei Einkommensteuer zahlen müssen, dass Sie maximal 812 Euro im Monat an Bruttoeinkommen erzielen. Die Steuerfreigrenze gilt für alle Bürger in Deutschland, die der Einkommensteuer unterworfen sind, weil sie entsprechende Einnahmen generieren.

Die Steuerfreigrenze bei Selbstständigen und Rentnern

Bei der Steuerfreigrenze ist es unerheblich, ob diese von Arbeitnehmern oder Selbstständigen unter- bzw. überschritten wird, denn sie gilt für sämtliche Einkommensarten. Bei Selbstständigen kommt allerdings noch der sogenannte Umsatzsteuerfreibetrag hinzu, nämlich unter der Voraussetzung, dass eine Einstufung als Kleinunternehmer gegeben ist. Dieser hat allerdings nichts mit der Einkommensteuer, sondern vielmehr mit der Umsatzsteuer zu tun. Liegt das Einkommen im jeweils nächsten Geschäftsjahr maximal bei 17.500 Euro und im darauf folgenden Jahr höchstens bei 50.000 Euro, kann dieser Freibetrag genutzt werden und es wird keine Umsatzsteuer fällig.

Die Steuerfreigrenze ist nicht nur für Arbeitnehmer und Selbstständige maßgebend, sondern ebenfalls für Personen, die sich bereits in Rente befinden. Es gelten also die gleichen Obergrenzen, demzufolge aktuell eine Steuerfreigrenze in Höhe von 9.744 Euro. Oftmals wird in dem Zusammenhang allerdings alternativ statt von der Steuerfreigrenze von der Rentenfreigrenze oder von einem Rentenfreibetrag gesprochen.

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