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Kartellarten

In den Medien wird häufiger über sogenannte Kartelle gesprochen. Oft steht dieser Begriff allerdings in einem relativ negativen Zusammenhang, denn manchmal werden sogar Verbrechersyndikate und Betrügergruppen als Kartelle bezeichnet. Im volkswirtschaftlichen Sinne handelt es sich bei Kartellen allerdings um den Zusammenschluss von seriösen Unternehmen, der jedoch manchmal untersagt wird. Darüber hinaus gibt es mehrere Kartellarten, auf die wir näher eingehen möchten.

Was ist ein Kartell?

Bevor wir auf die verschiedenen Kartellarten eingehen, möchten wir kurz erläutern, worum es sich überhaupt bei einem Kartell handelt. Als Kartell wird regelmäßig ein Zusammenschluss selbstständiger Unternehmen bezeichnet. Darüber hinaus kann es sich ebenfalls lediglich um eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Unternehmen handeln, die im Wesentlichen das Ziel hat, einen größeren Marktanteil zu erhalten und den Wettbewerb so auf gewisse Art und Weise einzuschränken. Dementsprechend gibt es zum einen Angebots- und zum anderen ebenfalls Nachfragekartelle, wobei die Angebotsseite deutlich häufiger betroffen ist.

Welche Arten von Kartellen gibt es?

In der Praxis gibt es eine ganze Reihe von Kartellen innerhalb der Volkswirtschaft. In den Medien wird meist dann von Kartellen berichtet, wenn diese gegen das Kartellgesetz verstoßen. Trotzdem ist es keineswegs so, dass jede Art von Kartell gleichzeitig illegal oder negativ zu betrachten wäre. Jedoch muss zwischen den erlaubten und den verbotenen Kartellen deutlich differenziert werden.

Welche Kartellarten sind erlaubt?

Es gibt einige Kartellarten und Zusammenschlüsse von Unternehmen, die legal und somit erlaubt sind. Hier arbeiten die Unternehmen in aller Regel zwar zusammen. Allerdings kann dies sogar teilweise dazu führen, dass eine Verbesserung der Marktbedingungen für die Kunden stattfindet. Das gilt in erster Linie für die folgenden Kartellarten:

  • Krisenkartell
  • Zusammenschluss kleinerer und mittlerer Unternehmen
  • Rationalisierungskartelle

Bei Krisenkartellen zum Beispiel besteht sogar ein Vorteil der beteiligten Unternehmen und auch der gesamten Branche, nämlich dass unter Umständen Insolvenzen verhindert werden, weil sich Unternehmen zusammenschließen und so einen Synergieeffekt schaffen. Ähnliches gilt für Rationalisierungskartelle, bei denen Firmen zum Beispiel eine Aufteilung der Produktionsschritte vornehmen und leistungsfähiger werden. Gegen den Zusammenschluss kleinerer und mittlerer Unternehmen hat das Kartellamt in aller Regel ebenfalls nichts einzuwenden, weil dadurch eine Verbesserung der Wettbewerbsposition gegenüber großen Marktteilnehmern in der Branche gewährleistet werden kann.

Welche Kartenarten sind verboten?

Neben den erlaubten Kartellen gibt es darüber hinaus einige Kartellarten, die grundsätzlich verboten und somit illegal sind. Allgemein lassen sich diese Kartelle so definieren, dass entweder eine Gefährdung der Marktwirtschaft vorliegt oder die Bildung eines Monopols angestrebt wird. In erster Linie sind davon die folgenden drei Kartellarten betroffen:

  • Gebietskartell
  • Submissionskartell
  • Preiskartell

Kennzeichend für ein Gebietskartell ist, dass in dem Fall eine Aufteilung des Marktes nach Regionen stattfindet. Das wiederum führt dazu, dass viele der beteiligten Firmen in ihrer Region konkurrenzfrei sind. Am bekanntesten ist vermutlich das Preiskartell. In dem Fall findet eine Abstimmung der Preise zwischen mehreren Firmen statt, sodass es bezüglich des Preises keine Konkurrenzsituation gibt. Oftmals wird natürlich ein relativ hoher Preis beschlossen, sodass die Verbraucher faktisch gezwungen sind, höhere Kosten für das entsprechende Gut zu tragen. Besonders gefährlich ist ein Preiskartell, wenn es keine sogenannten Komplementärgüter gibt. Submissionskartelle sind eher unbekannt und auch relativ selten. Kennzeichnend für diese Kartellart ist, dass bei Ausschreibungen bereits festgelegt wird, wer diese gewinnen wird.

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