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Kostenträgerzeitrechnung

Verschiedene Fachbegriffe kennzeichnen wichtige Vorgänge in einem Unternehmen, die insbesondere zur Ermittlung von Ergebnissen dienen. Dazu gehört unter anderem die sogenannte Kostenträgerzeitrechnung, die sich auf einen Kostenträger bezieht. Dabei handelt es sich insbesondere um Absatzleistungen sowie innerbetriebliche Leistungen, die Kosten verursachen und somit zu den Kostenträgern gehören.

Was ist eine Kostenträgerzeitrechnung?

Eine andere Bezeichnung für die Kostenträgerzeitrechnung ist kurzfristige Erfolgsrechnung. Alternativ wird ebenfalls öfter von der kurzfristigen Betriebsergebnisrechnung gesprochen. Durch die Kostenträgerzeitrechnung ist es einem Unternehmen möglich, sein Betriebsergebnis für einen bestimmten Abrechnungszeitraum zu identifizieren. Dabei handelt es sich meistens um sehr kurze Zeiträume zwischen einem Monat bis einem Halbjahr. Um das Ergebnis mittels der Kostenträgerzeitrechnung zu ermitteln, findet eine Subtraktion der Kosten von den seitens des Unternehmens erbrachten Leistungen statt. Es gibt in dem Zusammenhang allerdings zwei unterschiedliche Verfahren der Kostenträgerzeitrechnung, nämlich:

  • Gesamtkostenverfahren
  • Umsatzkostenverfahren

Das Gesamtkostenverfahren

Die wesentliche Eigenschaft besteht beim Gesamtkostenverfahren darin, dass dieses insbesondere an den Kosten orientiert ist. In dem Zusammenhang werden alle Kosten innerhalb der gewünschten Abrechnungsperiode den ebenfalls gesamten Leistungen gegenübergestellt. Dabei sind es auf der einen Seite Umsätze sowie auf der anderen Seite Lagerbestände, die den Leistungen zugerechnet werden. Das so zu ermittelnde Betriebsergebnis lässt sich im Zuge der Kosten des Gesamtkostenverfahrens mittels der folgenden Formel berechnen:

Umsatzerlöse der Periode

+ Bestandsmehrungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

+ andere aktivierte Eigenleistungen

= Leistungen der Periode

– fixe Herstellungskosten

– variable Herstellungskosten

= Betriebsergebnis

Das Umsatzkostenverfahren

Das zweite Verfahren im Zuge der Kostenträgerzeitrechnung ist das Umsatzkostenverfahren. In dem Fall findet eine Gegenüberstellung der Umsätze mit den zurechenbaren Kosten statt. Bei den Umsätzen wiederum handelt es sich um die abgesetzten Leistungen, die vom Unternehmen erbracht wurden. Die Formel zur Berechnung des kurzfristigen Betriebsergebnisses ist in dem Fall deutlich einfacher als beim Gesamtkostenverfahren, denn sie lautet:

Umsatzerlöse

– Selbstkosten der Produkte

= Betriebsergebnis

Welche Bedeutung hat die Kostenträgerzeitrechnung?

Die Kostenträgerzeitrechnung hat für Unternehmen durchaus eine größere Bedeutung. In dem Fall muss man nicht auf das jährliche Betriebsergebnis warten, sondern kann unterjährig zum Beispiel durch das Ermitteln des Betriebsergebnisses rechtzeitige Veränderungen vornehmen, um beispielsweise Gewinne zu optimieren oder Verluste zu verhindern. Es ist also mit der Kostenträgerzeitrechnung möglich, einen sehr kurzfristigen Betriebserfolg zu identifizieren. Dabei handelt es sich bei der Kostenträgerzeitrechnung um ein bedeutendes Instrument, welches das Unternehmen zur Steuerung und Überprüfung des eigenen Betriebserfolges nutzen kann.

Was ist das Ziel der Kostenträgerzeitrechnung?

Das wesentliche Ziel der Kostenträgerzeitrechnung besteht darin, insbesondere die Erstellung der Leistungen und die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens zu kontrollieren. Darüber hinaus geht es ferner darum, bestimmte Zahlen anderen Abteilungen des Unternehmens zur Verfügung zu stellen, die dann für dispositive Zwecke in Anspruch genommen werden können. Zudem ist es ein Ziel, die unterschiedlichen Zeiträume der Kostenträgerzeitrechnung zu vergleichen, um so zum Beispiel über das Jahr stattfindende Veränderungen zu identifizieren.

Beispiel für die Kostenträgerzeitrechnung

Zahlreiche Begriffe lassen sich am besten an einem Beispiel erläutern, so auch bei der Kostenträgerzeitrechnung. Dazu wird davon ausgegangen, dass ein Unternehmen gerne mittels der Kostenträgerzeitrechnung feststellen möchte, wie das Betriebsergebnis im 1. Quartal 2021 ausgefallen ist. Genutzt wird zu diesem Zweck das zuvor erläuterte Gesamtkostenverfahren. Die Zahlen sehen im Beispiel wie folgt aus:

  • Anzahl verkaufter Autos: 500
  • Durchschnittspreis pro Auto: 22.000 Euro
  • Gesamtwert: 11 Millionen Euro

Allerdings hat das Automobilunternehmen nicht sämtliche Fahrzeuge veräußert, sodass eine Bestandserhöhung aufgenommen werden muss. Zu diesem Zweck findet die Multiplikation der Gütermenge mit den variablen Herstellungskosten statt. Im nächsten Schritt werden dann anteilige und fixe Kosten für den Hersteller addiert, was dazu führt, dass der Zwischenwert bei 5,5 Millionen Euro liegt.

Jetzt müssen allerdings von den erbrachten Leistungen noch die fixen und variablen Kosten des Herstellers subtrahiert werden. Diese belaufen sich auf 27 Millionen Euro. Daraus wiederum lässt sich nun das gesamte Betriebsergebnis ermitteln, nämlich indem die 11 Millionen Euro mit 5,5 Millionen Euro addiert und anschließend die 27 Millionen Euro subtrahiert werden, sodass sich ein Ergebnis von 10,5 Millionen Euro ergibt.

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